Recha Storck

Die Mühen von Recha Storcks Nachfahr*innen um Entschädigung und Rückerstattung für die während des Nationalsozialismus erlittenen Schäden begannen in den 1950er Jahren.

Zwischen Rückgabe...

Recha Storcks Nichte und ihr Neffe versuchten bei den Nachkriegsbehörden zumindest den Verlust der Wohnungseinrichtung anzumelden.

Da von ihrer ins Vernichtungslager Auschwitz verschleppten Tante jede Spur fehlte, bestimmte das Amtsgericht Berlin den 30. April 1944 als Todesdatum.

Was folgte, waren über fünf Jahre andauernde Verfahren. Die Nachfahr*innen sahen sich den deutschen Behörden gegenüber, für die der Verlust ihrer nahen Familienangehörigen so gut wie keine Rolle spielte.

All meine vielen Nachforschungen nach Frau Storck waren leider bisher vergebens.

Hanna Lutze, ehemalige Haushälterin von Recha Storck an deren Nichte Mathilde Scheurembrandt verw. Stiller, 20. Juni 1946. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-03 Nr. 883/5, Bl. 104
Abschrift eines Briefes, in Kursivschrift mit der Schreibmaschine getippt

Schreiben des Möbelhändlers Ernst Kunst an Walter Conrad, 2. Dezember 1943. LAB, B Rep. 025-03 Nr. 883/50, Bl. 12

Das Verfahren zur geraubten Wohnungseinrichtung lieferte jedoch wichtige Erkenntnisse für die Provenienzforschung:

Der „Bombengeschädigte“ Walter Conrad erwarb den Großteil der hochwertigen Einrichtung der deportierten Recha Storck. Über das Möbelhaus Ernst Kunst, das vom Hauptwirtschaftsamt mit der Veräußerung der Wohnungseinrichtung an Bombengeschädigte beauftragt worden war, erstand er die Einrichtung für 16.751 RM.

In den Akten der Wiedergutmachungsämter finden sich Briefe, Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen von Beteiligten, Nachbar*innen und Bekannten. Sie zeichnen ein ambivalentes Bild der Rolle Walter Conrads beim Kauf der Möbel. Conrad hatte nach eigenen Angaben in Absprache mit dem damaligen Inhaber der Villa Storck, einem Neffen von Adolf Eduard Storck, die Wohnungseinrichtung treuhänderisch für Recha Storck – für ihre eventuelle Rückkehr – erworben. Der Neffe bestätigte zwar, mit Conrad im Austausch gestanden zu haben, bestritt aber, dass Conrad in seinem Auftrag gehandelt habe.

Zentrales Beweisstück des Verfahrens war die Akte der Vermögensverwertungsstelle und das darin enthaltene Formular „Inventar und Bewertung“. Die wenigen Angaben auf dieser Schätzliste erschwerten aber die Zuordnung zu den 1950 bei Walter Conrad noch vorhandenen Gegenständen.

Bei einem Lokaltermin 1954 in der Villa Storck dokumentierten die Mitarbeitenden der Berliner Wiedergutmachungsämter jene Gegenstände, die eindeutig dem Besitz von Recha Storck zugeordnet werden konnten. Darunter befanden sich auch die Ölgemälde von Adolf Eduard Storck.

Im April 1955 beschloss die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Berlin, dass Walter Conrad die noch vorhandenen Einrichtungsgegenstände von Recha Storck an die Nachfahr*innen zurückgeben musste.

...und Verlust

Doch nicht alle Gegenstände konnten zurückgegeben werden:

Unter anderem ein Blüthner-Flügel sowie eine Bibliothek mit rund 300 Büchern blieben verschollen. Diese Objekte waren nicht Teil des Konvoluts, das Walter Conrad gekauft hatte, sondern waren anderweitig „verwertet“ worden.

Ob sie sich heute noch in Privathaushalten oder öffentlichen Einrichtungen befinden, ließ sich aufgrund der verfügbaren Unterlagen nicht ermitteln. Für diese verlorenen Objekte erhielten die Nachfahren Schadensersatz.

Vordruck Inventarliste, maschinenschriftlich ausgefüllt
Das Dokument „Inventar und Bewertung“ im Fall Recha Storck, 22. Oktober 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 28