Zwischen Rückgabe...
Recha Storcks Nichte und ihr Neffe versuchten bei den Nachkriegsbehörden zumindest den Verlust der Wohnungseinrichtung anzumelden.
Da von ihrer ins VernichtungslagerAuschwitz ist der Name des größten und bekanntesten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers. AuschwitzAuschwitz ist der Name des größten und bekanntesten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers. verschleppten Tante jede Spur fehlte, bestimmte das Amtsgericht Berlin den 30. April 1944 als Todesdatum.
Was folgte, waren über fünf Jahre andauernde Verfahren. Die Nachfahr*innen sahen sich den deutschen Behörden gegenüber, für die der Verlust ihrer nahen Familienangehörigen so gut wie keine Rolle spielte.
All meine vielen Nachforschungen nach Frau Storck waren leider bisher vergebens.
Hanna Lutze, ehemalige Haushälterin von Recha Storck an deren Nichte Mathilde Scheurembrandt verw. Stiller, 20. Juni 1946. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-03 Nr. 883/5, Bl. 104
Das Verfahren zur geraubten Wohnungseinrichtung lieferte jedoch wichtige Erkenntnisse für die ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege.:
Der „BombengeschädigteAls Bomben- oder Fliegergeschädigte wurden im nationalsozialistischen Sprachgebrauch Menschen bezeichnet, deren Wohnungen, Häuser oder Eigentum durch alliierte Luftangriffe zerstört oder beschädigt worden waren.“ Walter Conrad erwarb den Großteil der hochwertigen Einrichtung der deportierten Recha Storck. Über das Möbelhaus Ernst Kunst, das vom HauptwirtschaftsamtGriff ab Ende 1942 privilegiert auf enteigneten Besitz von deportierten Berliner Jüdinnen*Juden zu. mit der Veräußerung der Wohnungseinrichtung an BombengeschädigteAls Bomben- oder Fliegergeschädigte wurden im nationalsozialistischen Sprachgebrauch Menschen bezeichnet, deren Wohnungen, Häuser oder Eigentum durch alliierte Luftangriffe zerstört oder beschädigt worden waren. beauftragt worden war, erstand er die Einrichtung für 16.751 RM.
In den Akten der Wiedergutmachungsämter finden sich Briefe, Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen von Beteiligten, Nachbar*innen und Bekannten. Sie zeichnen ein ambivalentes Bild der Rolle Walter Conrads beim Kauf der Möbel. Conrad hatte nach eigenen Angaben in Absprache mit dem damaligen Inhaber der Villa Storck, einem Neffen von Adolf Eduard Storck, die Wohnungseinrichtung treuhänderisch für Recha Storck – für ihre eventuelle Rückkehr – erworben. Der Neffe bestätigte zwar, mit Conrad im Austausch gestanden zu haben, bestritt aber, dass Conrad in seinem Auftrag gehandelt habe.
Zentrales Beweisstück des Verfahrens war die Akte der Vermögensverwertungsstelle und das darin enthaltene Formular „Inventar und Bewertung“. Die wenigen Angaben auf dieser Schätzliste erschwerten aber die Zuordnung zu den 1950 bei Walter Conrad noch vorhandenen Gegenständen.
Bei einem Lokaltermin 1954 in der Villa Storck dokumentierten die Mitarbeitenden der Berliner Wiedergutmachungsämter jene Gegenstände, die eindeutig dem Besitz von Recha Storck zugeordnet werden konnten. Darunter befanden sich auch die Ölgemälde von Adolf Eduard Storck.
Im April 1955 beschloss die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Berlin, dass Walter Conrad die noch vorhandenen Einrichtungsgegenstände von Recha Storck an die Nachfahr*innen zurückgeben musste.
...und Verlust
Doch nicht alle Gegenstände konnten zurückgegeben werden:
Unter anderem ein Blüthner-Flügel sowie eine Bibliothek mit rund 300 Büchern blieben verschollen. Diese Objekte waren nicht Teil des Konvoluts, das Walter Conrad gekauft hatte, sondern waren anderweitig „verwertet“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. worden.
Ob sie sich heute noch in Privathaushalten oder öffentlichen Einrichtungen befinden, ließ sich aufgrund der verfügbaren Unterlagen nicht ermitteln. Für diese verlorenen Objekte erhielten die Nachfahren Schadensersatz.