Rückerstattung im Namen der Eltern
Oskar und Lea Skaller verstarben kurz hintereinander bereits 1944, nach der beschwerlichen Flucht über England nach Südafrika. Ihre Töchter Hanna Judith Warner geb. Skaller und Marianne Cassirer geb. Skaller überlebten in der Emigration.
Sie stellten in den 1950er Jahren Rückerstattungsansprüche für den geraubten Besitz ihrer Eltern.
Auch die bei dem Architekten Wilhelm Wagner durch die Geheime StaatspolizeiPolitische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus, die politische Gegner*innen sowie Jüdinnen*Juden überwachte und verfolgte. beschlagnahmtenDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. Kunstobjekte, vor allem persische Keramiken, wurden zum Gegenstand der Rückerstattungsverfahren.
Die Akten der Vermögensverwertungsstelle dienten als Beweis für den Raub und Verkauf der Objekte durch die Finanzverwaltung.
Vergleich statt Rückgabe
Obwohl einige Käufer*innen namentlich bekannt waren, verzichteten die Wiedergutmachungsämter darauf, sie ausfindig zu machen.
Wilhelm Wagner gab im Rahmen des Verfahrens eine eidesstattliche ErklärungRechtsverbindliche Erklärung über einen Sachverhalt. zum Kauf der Wohnungseinrichtung der Skallers ab. Darin listete er die einzelnen Gegenstände auf, die er erworben hatte. Die „14 Stücke antike Keramik“, die er im Jahr 1943 exklusiv von der Vermögensverwertungsstelle angekauft hatte, erwähnte er aber nicht. Im weiteren Verfahren wurde er nicht mehr als Zeuge hinzugezogen oder vernommen.
Jedoch ist auf der Liste, […] eine Puppe erwaehnt, die sich laut meinen Feststellungen in der Islamischen Abt. des Voelkerkundemuseums im Ostsektor befindet.
Eidesstattliche ErklärungRechtsverbindliche Erklärung über einen Sachverhalt. von Hanna Judith Warner geb. Skaller, 11. Februar 1960. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08, Nr. 2121/55, Bl. 66
Diesem Hinweis auf den möglichen Verbleib einer der Keramiken gingen die Behörden nicht nach. Das Museum mit der „Puppe“ lag in Ost-Berlin und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Wiedergutmachungsämter.
Nach elf Jahren, mehreren Gutachten und Eingaben der Antragstellerinnen endeten sämtliche Verfahren 1961, nachdem die Schwestern einem Vergleich bezüglich des Umzugsgutes und der verlorenen Kunstgegenstände zugestimmt hatten.
Keines der verschollenen Objekte wurde im Zuge der Verfahren an die Geschwister Skaller zurückgegeben.
Und heute?
Bis heute gelten die meisten Objekte aus dem Besitz von Familie Skaller, die in der Akte der Vermögensverwertungsstelle dokumentiert sind, als verschollen.
Die zum Großteil ungenauen Beschreibungen der Gegenstände, wie beispielsweise der persischen Keramiken, in den während der NS-Zeit erstellten Gutachten erschweren deren genaue Identifizierung und somit eine Rückgabe.
Bis heute suchen die Nachfahr*innen von Oskar und Lea Skaller nach deren Kunstbesitz. Zu einigen der verlorenen Kunstgegenstände gibt es Suchmeldungen in der Lost Art-DatenbankDie Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) ist eine zentrale deutsche Online-Datenbank u. a. für Kulturgüter, die während der NS-Zeit geraubt wurden. des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste. Von den persischen Keramiken fehlt noch immer jede Spur.


Von Zeit zu Zeit gelangen andere Objekte der Sammlung Skaller auf den Kunstmarkt. So tauchte 2023 beispielsweise das von Dr. Conrad Doebbecke bei der Vermögensverwertungsstelle erworbene Gemälde „Liegender Akt“ von Lovis Corinth im Münchner Kunsthandel auf.
Vor der Versteigerung konnte durch Vermittlung des Auktionshauses Neumeister zwischen den Nachfahr*innen von Oskar und Lea Skaller und dem damaligen Besitzer eine Einigung erzielt werden. Heute befindet sich das Gemälde in der Sammlung Würth.