Überlebt in der Emigration

Fritz Kurt Lomnitz überlebte die Verfolgung durch seine frühe Emigration, zuerst in die USA, dann nach Kuba. „Völlig mittellos“ und mit einem „Mangel an Sprachkenntnissen“, wie er es später dem Wiedergutmachungsamt schilderte, gründete er dort einen Fruchthandel. Von Havanna aus reichte er 1950 seinen Antrag auf Rückerstattung beim Wiedergutmachungsamt Berlin ein.
Die Villa in der Lassenstraße 1a lag nun im Britischen SektorNach der Kapitulation des Deutschen Reichs am 8. Mai 1945 wurde dessen Staatsgebiet (in den Vorkriegsgrenzen) unter den vier Siegermächten aufgeteilt und es entstanden eine amerikanische, eine britische, eine französische und eine sowjetische Besatzungszone, auch Sektoren genannt. Berlins und wurde von Lomnitz‘ Stieftochter aus erster Ehe bewohnt, die sie 1940 von ihm im Zuge der nationalsozialistischen Politik der „ArisierungDas Wort „Arisierung“ bezeichnet die systematische Enteignung von Jüdinnen*Juden im NS-Sprachgebrauch.“ erworben hatte. Mit ihr schloss Lomnitz einen Vergleich, sodass er nicht für den Entzug des Hauses entschädigt wurde. In den 1980er Jahren erwarb der Berliner Schauspieler und Entertainer Harald Juhnke das Gebäude und wohnte darin bis kurz vor seinem Tod. Vor wenigen Jahren wurde es abgerissen. Heute befindet sich an der Stelle ein Neubau mit einer Berliner Gedenktafel für Harald Juhnke. Ein Hinweis auf Familie Lomnitz, die dort gewohnt hatte und aus der Stadt vertrieben worden war, fehlt.
Über die Einrichtungsgegenstände legte Lomnitz den Wiedergutmachungsämtern eine Eidesstattliche VersicherungRechtsverbindliche Erklärung über einen Sachverhalt. vor. In dem Dokument listete er neben Einrichtungsgegenständen auch Kunstwerke auf. Insgesamt bezifferte er den Wert auf mind. 45.000 D-Mark und wies das erste Rückerstattungsangebot seitens der Behörde in Höhe von 900 Mark als „maßloses und nicht zu überbietendes Unrecht“ entschieden zurück.
Fritz Kurt Lomnitz erhielt schließlich nach Jahren der Verhandlung eine anteilige Rückerstattung.
Der Antragsteller lässt hiermit erklären, dass nach dem Recht, wie er es im kaiserlichen Deutschland und in dem Deutschland Ebert’s kennen gelernt hat, eine Wiedergutmachung darin besteht, dass der Zustand hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der schädigende Eingriff nicht eingetreten wäre.
Anwalt von Fritz Kurt Lomnitz im WGA-Verfahren, 18. Juni 1953, Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-05, Nr. 2128/50, Bl. 16R
Der Weg des „Französischen Infanteristen“
Normalerweise ist es schwierig, die Käufer*innen bei einer Versteigerung zu identifizieren, wenn in den Unterlagen ausschließlich ihr Nachname notiert wurde. Die Provenienzforscherinnen waren daher, wie zuvor die Wiedergutmachungsämter, nur selten erfolgreich. Im Fall des Gemäldes „Französischer Infanterist“ ließ sich der Name „Ohloff“ jedoch einer Person zuordnen. Die Informationen aus der Akte der Vermögensverwertungsstelle ermöglichten es, das Bild mit Zuschreibung Anton von Werner in der Berlinischen Galerie ausfindig zu machen.
Glücklicherweise hatte das Museum seine eigenen Rechercheergebnisse zu dem Bild veröffentlicht. Anton von Werner hatte das kleine Ölbild als Studie für ein größeres Historienbild gefertigt. Es befand sich nach der Entstehung im Nachlass des Künstlers. Wann Fritz Kurt Lomnitz es erwarb, ist weiterhin ungeklärt.


Das Museum veröffentlichte Informationen zu ProvenienzmerkmalenPhysische Hinweise (Stempel, Exlibris, Aufkleber, Signaturen etc.) auf einem Objekt, die seine Erwerbungs- und Entstehungsgeschichte nachvollziehbar machen., die sich auf der Rückseite des Bildes befinden, nämlich auf den Überresten eines Etiketts mit einem Namen, einer Adresse sowie einer Telefonnummer. Während aber Name und Adresse weitestgehend abgekratzt wurden, ist die Telefonnummer noch erkennbar.
Aufgrund eines Abgleichs mit den Berliner Telefonbüchern bis zu den 1970er Jahren identifizierte der Provenienzforscher in der Berlinischen Galerie die erkennbaren Fragmente als Adresse der Berliner Kunsthändlerin Johanna Ohlhoff im Jahr 1940.



Nun konnten die Erkenntnisse aus den Recherchen der Berlinischen Galerie und aus den Akten der Vermögensverwertungsstelle zusammengeführt werden:
- Johanna Ohlhoff führte ab 1935 eine eigene Kunsthandlung und trat bei einigen Versteigerungen der Reichsfinanzbehörde als Käuferin auf. Bei der Auktion zum Besitz von Fritz Kurt Lomnitz ersteigerte sie vier Kunstwerke.
- Die Berlinische Galerie erwarb das Gemälde „Französischer Infanterist“ aus dem Nachlass des Bildhauers Waldemar Grzimek, der 1984 in West-Berlin starb. Angaben zur ProvenienzIm Kontext der Kunstwissenschaft: Herkunft von Kunst- und Kulturgütern. wurden damals nicht gemacht.
- Am Gemälde selbst gibt es keine weitere direkte Spur, die zu dem ehemaligen Besitzer Lomnitz führt. Somit hatte das Museum keinerlei Anhaltspunkte, wer der ursprüngliche Eigentümer gewesen sein könnte.
Die Werkidentität
Es ist nicht bekannt, wann oder wo Fritz Kurt Lomnitz das Bild gekauft hat. Gesichert ist nur, dass es sich in seinem Besitz befand, als dieser beschlagnahmtDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. und in der Folge „verwertet“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. wurde. Da sich die Käuferangabe „Ohloff“ in der Niederschrift von Union zur Versteigerung am 6. Mai 1941 mit dem identifizierten Adressaufkleber von Johanna Ohlhoff schlüssig in Einklang bringen lässt, hat die Berlinische Galerie die WerkidentitätDie Werkidentität ist die eindeutige Zuschreibung eines Kunstobjektes, die aufgrund einzigartiger Merkmale vorgenommen werden kann. nicht in Frage gestellt. Es wurden daher die Erb*innen von Fritz Kurt Lomnitz ermittelt und mit ihnen eine gerechte und faire Lösung vereinbart: Dank des Entgegenkommens der Erb*innen soll das Bild in Berlin bleiben.
Die anderen Kunstwerke, die aus dem Besitz von Familie Lomnitz überhaupt ermittelt werden konnten, ließen sich bisher nicht auffinden – zum einen, weil eine Identifikation der Käufer*innen nicht möglich ist. Zum anderen erschweren die sehr geringen Objektangaben in den Quellen die eindeutige Identifikation der Kunstwerke und die Suche nach ihnen.