Fritz Kurt Lomnitz

Von Kuba aus versuchte Fritz Kurt Lomnitz nach dem Krieg eine Entschädigung für seinen geraubten Besitz in Deutschland zu erhalten. Dabei ging es auch um seine Kunstwerke.

Überlebt in der Emigration

Maschinenschriftlicher Brief mit vorgedrucktem Briefkopf, handschriftlichen Ergänzungen sowie Stempel
Schreiben der Wiedergutmachungsämter von Berlin in der Akte der Vermögensverwertungsstelle, 13. April 1972. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 81

Fritz Kurt Lomnitz überlebte die Verfolgung durch seine frühe Emigration, zuerst in die USA, dann nach Kuba. „Völlig mittellos“ und mit einem „Mangel an Sprachkenntnissen“, wie er es später dem Wiedergutmachungsamt schilderte, gründete er dort einen Fruchthandel. Von Havanna aus reichte er 1950 seinen Antrag auf Rückerstattung beim Wiedergutmachungsamt Berlin ein.

Die Villa in der Lassenstraße 1a lag nun im Britischen Sektor Berlins und wurde von Lomnitz‘ Stieftochter aus erster Ehe bewohnt, die sie 1940 von ihm im Zuge der nationalsozialistischen Politik der „Arisierung“ erworben hatte. Mit ihr schloss Lomnitz einen Vergleich, sodass er nicht für den Entzug des Hauses entschädigt wurde. In den 1980er Jahren erwarb der Berliner Schauspieler und Entertainer Harald Juhnke das Gebäude und wohnte darin bis kurz vor seinem Tod. Vor wenigen Jahren wurde es abgerissen. Heute befindet sich an der Stelle ein Neubau mit einer Berliner Gedenktafel für Harald Juhnke. Ein Hinweis auf Familie Lomnitz, die dort gewohnt hatte und aus der Stadt vertrieben worden war, fehlt.

Über die Einrichtungsgegenstände legte Lomnitz den Wiedergutmachungsämtern eine Eidesstattliche Versicherung vor. In dem Dokument listete er neben Einrichtungsgegenständen auch Kunstwerke auf. Insgesamt bezifferte er den Wert auf mind. 45.000 D-Mark und wies das erste Rückerstattungsangebot seitens der Behörde in Höhe von 900 Mark als „maßloses und nicht zu überbietendes Unrecht“ entschieden zurück.

Fritz Kurt Lomnitz erhielt schließlich nach Jahren der Verhandlung eine anteilige Rückerstattung.

Der Antragsteller lässt hiermit erklären, dass nach dem Recht, wie er es im kaiserlichen Deutschland und in dem Deutschland Ebert’s kennen gelernt hat, eine Wiedergutmachung darin besteht, dass der Zustand hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der schädigende Eingriff nicht eingetreten wäre.

Anwalt von Fritz Kurt Lomnitz im WGA-Verfahren, 18. Juni 1953, Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-05, Nr. 2128/50, Bl. 16R

Der Weg des „Französischen Infanteristen“

Normalerweise ist es schwierig, die Käufer*innen bei einer Versteigerung zu identifizieren, wenn in den Unterlagen ausschließlich ihr Nachname notiert wurde. Die Provenienzforscherinnen waren daher, wie zuvor die Wiedergutmachungsämter, nur selten erfolgreich. Im Fall des Gemäldes „Französischer Infanterist“ ließ sich der Name „Ohloff“ jedoch einer Person zuordnen. Die Informationen aus der Akte der Vermögensverwertungsstelle ermöglichten es, das Bild mit Zuschreibung Anton von Werner in der Berlinischen Galerie ausfindig zu machen.

Glücklicherweise hatte das Museum seine eigenen Rechercheergebnisse zu dem Bild veröffentlicht. Anton von Werner hatte das kleine Ölbild als Studie für ein größeres Historienbild gefertigt. Es befand sich nach der Entstehung im Nachlass des Künstlers. Wann Fritz Kurt Lomnitz es erwarb, ist weiterhin ungeklärt.

Farbfotografie eines Ölgemäldes, das einen Mann in blau-roter Uniform vor einem sandfarbenen Hintergrund zeigt. Seine Arme hält er wie in einer Umarmung.
Anton von Werner, „Französischer Infanterist“, 1882, Öl auf Karton. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92
Rückseite eines gerahmten Ölgemäldes. Holz, einzelne Etiketten, teilweise beschädigt, und Markierungen auf dem Holz
Rückseite des Ölbildes „Französischer Infanterist“ von Anton von Werner, 1882. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92

Das Museum veröffentlichte Informationen zu Provenienzmerkmalen, die sich auf der Rückseite des Bildes befinden, nämlich auf den Überresten eines Etiketts mit einem Namen, einer Adresse sowie einer Telefonnummer. Während aber Name und Adresse weitestgehend abgekratzt wurden, ist die Telefonnummer noch erkennbar.

Aufgrund eines Abgleichs mit den Berliner Telefonbüchern bis zu den 1970er Jahren identifizierte der Provenienzforscher in der Berlinischen Galerie die erkennbaren Fragmente als Adresse der Berliner Kunsthändlerin Johanna Ohlhoff im Jahr 1940.

Ausschnitt einer Seite im Telefonbuch, Name in fettgedruckten Buchstaben, zweizeilig Angaben zu Adresse und Kontaktdaten
Eintrag Johanna Ohlhoff im Telefonbuch 1940. Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin, Ausgabe 1940, S. 913
Ausschnitt eines Etiketts auf der Rückseite eines Gemäldes, teilweise abgekratzt.
Ausschnitt Etikett auf der Rückseite des Ölbildes „Französischer Infanterist“ von Anton von Werner, 1882. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92
Ausschnitt einer Seite im Adressbuch, darauf in einem Rechteck der Name „Kunsthandlung Johanna Ohlhoff“ mit Adresse und Kontaktdaten
Eintrag Kunsthandlung Johanna Ohlhoff im Berliner Adressbuch 1942. Berliner Adressbuch 1942, Teil II, S. 352

Nun konnten die Erkenntnisse aus den Recherchen der Berlinischen Galerie und aus den Akten der Vermögensverwertungsstelle zusammengeführt werden:

  • Johanna Ohlhoff führte ab 1935 eine eigene Kunsthandlung und trat bei einigen Versteigerungen der Reichsfinanzbehörde als Käuferin auf. Bei der Auktion zum Besitz von Fritz Kurt Lomnitz ersteigerte sie vier Kunstwerke.
  • Die Berlinische Galerie erwarb das Gemälde „Französischer Infanterist“ aus dem Nachlass des Bildhauers Waldemar Grzimek, der 1984 in West-Berlin starb. Angaben zur Provenienz wurden damals nicht gemacht.
  • Am Gemälde selbst gibt es keine weitere direkte Spur, die zu dem ehemaligen Besitzer Lomnitz führt. Somit hatte das Museum keinerlei Anhaltspunkte, wer der ursprüngliche Eigentümer gewesen sein könnte.

Die Werkidentität

Es ist nicht bekannt, wann oder wo Fritz Kurt Lomnitz das Bild gekauft hat. Gesichert ist nur, dass es sich in seinem Besitz befand, als dieser beschlagnahmt und in der Folge „verwertet“ wurde. Da sich die Käuferangabe „Ohloff“ in der Niederschrift von Union zur Versteigerung am 6. Mai 1941 mit dem identifizierten Adressaufkleber von Johanna Ohlhoff schlüssig in Einklang bringen lässt, hat die Berlinische Galerie die Werkidentität nicht in Frage gestellt. Es wurden daher die Erb*innen von Fritz Kurt Lomnitz ermittelt und mit ihnen eine gerechte und faire Lösung vereinbart: Dank des Entgegenkommens der Erb*innen soll das Bild in Berlin bleiben.

Die anderen Kunstwerke, die aus dem Besitz von Familie Lomnitz überhaupt ermittelt werden konnten, ließen sich bisher nicht auffinden – zum einen, weil eine Identifikation der Käufer*innen nicht möglich ist. Zum anderen erschweren die sehr geringen Objektangaben in den Quellen die eindeutige Identifikation der Kunstwerke und die Suche nach ihnen.