Edith und Max Michaelis

Johanna Christensen, die Schwester von Edith Michaelis, versuchte ab 1948 sogenannte Wiedergutmachung und Rückerstattung für die entzogenen Gegenstände ihrer Schwester zu bekommen.

„Wiedergutmachung“?

Im Jahr 1948 stellte die Schwester von Edith Michaelis Anträge auf sogenannte Wiedergutmachung und Rückerstattung bei den Wiedergutmachungsämtern. Johanna Christensen, früher Lewin (geb. 21. Januar 1890 in Berlin als Johanna Neustadt) war Zahnärztin und hatte eine Praxis am Olivaer Platz, ganz in der Nähe der Wohnung ihrer Schwester am Kurfürstendamm 185. Da die Nationalsozialist*innen auch sie als jüdisch verfolgten, war es ihr ab 1937 verboten, ihren Beruf weiter auszuüben. Sie entschied sich deshalb noch im selben Jahr mit ihrer Tochter zur Flucht nach Dänemark.

Johanna Christensen war die einzige lebende Erbin ihrer Schwester Edith Michaelis. Zum Zeitpunkt der Anträge hatte sie jedoch keinerlei Information über den Verbleib ihrer Schwester und ihres Schwagers und wusste nicht, ob sie noch am Leben waren.

Karteikarte, maschinen- und handschriftlich ausgefüllt

Karteikarte des Central Location Index zu Max und Edith Michaelis, September 1947. Auskunftsersuchen von Johanna Christensen, Schwester von Edith Michaelis. Arolsen Archives, CLI M.18 – Documentation of the Central Location Index of the Joint Distribution Committee (JDC) in New York, DocID: 131659256

[…] Trotz aller Nachforschungen habe ich niemals wieder etwas von ihnen gehört und muss nun annehmen, dass sie umgebracht wurden. […]

Johanna Christensen im WGA-Verfahren, Juni 1948. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-01 Nr. 2266/51 mit 2267/51, Bl. 2

Aufgrund der Angaben von Johanna Christensen, die trotz Nachforschungen kein Lebenszeichen ihrer Schwester und ihres Schwagers gefunden hatte, wurden mit einem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15. Januar 1948 die Eheleute Michaelis für tot erklärt. Das Gericht vermerkte als Todeszeitpunkt den 1. Januar 1944.

Johanna Christensen starb 1953. Im Jahr 1955 nahm ihre Tochter die Rückerstattungsverfahren wieder auf. Sie wurden erst neun Jahre später abgeschlossen.

Der „Haushaltsvorstand“

In den Rückerstattungsverfahren wurde unter anderem herausgearbeitet, dass die durch die Vermögensverwertungsstelle geraubten Gegenstände der Besitz von Edith Michaelis waren.

Sein [Max Michaelis’] neues Zuhause am Kurstendamm [sic!] 185 war vollständig mit den Möbeln von Frau Michaelis ausgestattet, die sie von ihrem ersten Ehemann, Herrn Ludwig Lewin, geerbt hatte.

Eidesstattliche Versicherung von Curt Albu, einem Freund der Eheleute Michaelis, September 1949. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 2975/55, Bl. 7

Mein Grossvater und der Vater der verstorbenen Frau Edith Michaelis waren Brueder. Ich kenne daher Frau Michaelis aus fruehester Jugend. Als ich heranwuchs, verkehrte ich dann noch regelmaessig im Hause des ersten Ehemannes der Frau Michaelis, Ludwig Lewin, sowie auch spaeter, im Hause Michaelis. Mir waren daher die Einrichtungsgegenstände der Lewin’schen Wohnung gut bekannt; […] und ich kann […] versichern, dass Frau Edith Michaelis diese Einrichtung in ihre zweite Ehe mitgebracht hatte.

Eidesstattliche Versicherung von Ida Liebmann, Juni 1960. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 2975/55, Bl. 45

Obwohl also die Einrichtung der Wohnung am Kurfürstendamm 185 Edith Michaelis gehörte, wurde die Akte bei der Vermögensverwertungsstelle unter dem Namen ihres Mannes Max Michaelis geführt, da die Nationalsozialist*innen ihn als Haushaltsvorstand definierten. Haushaltsvorstand war die Bezeichnung für die Person, meist der Ehemann, unter deren Namen die NS-Finanzverwaltung einen Haushalt führte. Die Namen weiterer Haushaltsmitglieder, insbesondere Ehefrauen, aber auch von Kindern und anderen Familienmitgliedern, wurden oft in den Akten mitaufgenommen, es wurden für diese Personen jedoch keine eigenen Akten angelegt. Diese Sonderstellung von Männern war jedoch kein Spezifikum der Nationalsozialist*innen – auch zuvor und lange danach wurden Akten bei Behörden auf diese Weise geführt.

Die Nachweise, dass es sich bei den geraubten Objekten um Besitztümer von Edith Michaelis handelte, zeigen aber, dass es den Nationalsozialist*innen vor allem darum ging, diese Gegenstände möglichst schnell zu „verwerten“. Eine genaue Besitzzuordnung spielte keine Rolle.

Identifizierung von Käufer*innen

In den Rückerstattungsverfahren wurde versucht, die in den damaligen Freihandverkäufen auftretenden Erwerber*innen zu ermitteln und zum Verfahren hinzuzuziehen. Dies gelang aber nur in einem Fall.

Die Schreiben an die Käufer*innen Gottfried Kornfeld und Sophie Überreiter beispielsweise gingen mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit an die Wiedergutmachungsämter zurück. Damit war die Nachverfolgung der Personen für diese erledigt.

Antwort gab es von dem Buchantiquar Gustav Schmidt, der über den Sachverständigen Max Niederlechner an die große Bibliothek der Michaelis’ gekommen war. Er widersprach einem Restitutionsanspruch und begründete dies damit, dass der Kauf vor einer langen Zeit durch ihn erfolgt sei und er nicht mehr feststellen könne, um welche Bücher es sich gehandelt habe. Außerdem sei sein Lager „durch Kriegseinwirkung mit mehreren tausend anderen Büchern vollständig vernichtet worden“. Auch hier gaben sich die Ämter mit dieser Begründung zufrieden, sodass keine weitere Korrespondenz erfolgte und die Erbinnen letztendlich keines der Bücher zurückerhielten.

Kornfeld und Überreiter

Durch Recherchen der Provenienzforscherinnen im OFP-Projekt konnte mehr über die Käufer*innen Kornfeld und Überreiter herausgefunden werden. Im Landesarchiv Berlin fanden sich Gerichtsakten, die zeigen, dass nach dem Krieg mehrere Verfahren gegen Sophie Überreiter stattfanden, bei denen diese auch verurteilt wurde. Sie hatte in hohem Maß von dem NS-Unrechtssystem profitiert, etwa indem sie mehrere Grundstücke jüdischer Eigentümer*innen erwarb, die diese unter Zwang verkaufen mussten. Gemäß Angaben in Rückerstattungsverfahren gegen Sophie Überreiter geschah dies unter anderem mit begleitenden Drohungen. Bei den Zwangsverkäufen trat Überreiter unter anderen mit dem Kaufmann Leo Spiegel auf, mit dem sie nach eigener Aussage liiert war. Leo Spiegel war wohnhaft in der Flensburger Straße 20, wie Recherchen in den digital verfügbaren Berliner Adressbüchern belegen. Die gleiche Adresse wurde bei dem Freihandverkauf aus dem Besitz der Michaelis’ vom 2. Juli 1942 an einen Gottfried Kornfeld vermerkt. In den Berliner Adressbüchern ist kein Eintrag zu einem Gottfried Kornfeld unter der Adresse Flensburger Straße 20 zu finden. So liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Erwerber um Leo Spiegel gehandelt haben könnte, der unter anderem Namen auftrat. Ein weiterer Hinweis könnte die Einzahlung vom 8. Juli 1942 an die Oberfinanzkasse sein, die von „Kornfeld Pariser Str. 55“ für beide Freihandverkäufe getätigt wurde. In der Pariser Straße 55 war Sophie Überreiter spätestens im Jahr 1943 wohnhaft gemeldet, wie ebenfalls das Berliner Adressbuch belegt.

Briefkopf mit handschriftlichen Notizen
Briefkopf von Sophie Überreiter in einem Schreiben an die Vermögensverwertungsstelle, 16. Juni 1942. BLHA Rep. 36A (II) 27713, Bl. 189

Nach dem Krieg lebten Leo Spiegel und Sophie Überreiter in Bayern, in Prien am Chiemsee, wo die Wiedergutmachungsämter die beiden noch ermitteln konnten. Das Landgericht Berlin beschloss, dass Grundstücke, die sie sich zur Zeit der Nationalsozialist*innen angeeignet hatten, zurückgegeben werden müssten, was auch geschah. Sophie Überreiter wurde zeitweise inhaftiert – die Korrespondenzen dieser Zeit tragen die Adresse eines Strafgefängnisses. Später verliert sich die Spur von Spiegel und Überreiter.

Wo sich die von Sophie Überreiter und mutmaßlich auch Leo Spiegel erworbenen Kunstwerke, Bücher und anderen Gegenstände aus der Wohnung der Eheleute Michaelis heute befinden, konnte bis dato nicht geklärt werden. Vermutlich sind sie weiterhin in Privatbesitz.