Verantwortung

Bereits vor 1945 kamen Forderungen auf, Verfolgte des NS-Regimes finanziell zu entschädigen – auch für entzogene Kunst- und Kulturgüter. Direkt nach Kriegsende begannen die westlichen Besatzungsmächte mit der Rückgabe gestohlenen Besitzes, sofern die Eigentümer*innen einfach zu ermitteln waren. Die Verfolgtengruppen in Ost und West wurden jedoch unterschiedlich eingestuft und behandelt.

Schrägsicht rechts auf Regale mit Ordnern, vergilbte Etiketten mit Namen. Links Ausschnitt eines Karteikartenschranks
Magazin mit Karteischränken und Regalen mit Ordnern, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abteilung I, Entschädigungsbehörde. Landesarchiv Berlin, F Rep. 290-11-03 Nr. 129 / Fotograf: Paul-Heinrich Grönboldt

Nach der Teilung

Die westlichen Militärregierungen erließen bis 1949 in ihren Besatzungszonen Regelungen, nach denen Verfolgte des Nationalsozialismus ein Anrecht sowohl auf Entschädigungen als auch auf die Rückgabe ihres Eigentums hatten. In der Rückerstattungsanordnung von 1949 wurden Naturalrestitutionen geregelt. Die BRD schuf sukzessive Möglichkeiten der Rückerstattung und der Entschädigung: Eine Rückerstattung sollte materiellen Schaden ausgleichen und im besten Fall die Rückgabe des Eigentums gewährleisten. Die Entschädigung bezog sich zudem auf den immateriellen Schaden, der durch die Verfolgung und Entrechtung durch den NS-Staat zugefügt worden war.

In der Sowjetischen Besatzungszone/DDR unterschied sich die Kompensation von erlittenen materiellen oder verfolgungsbedingten Schäden fundamental von den Regelungen – und auch von der grundlegenden Sicht auf die Zusammenhänge – in der BRD: Geraubtes Eigentum, das während der Zeit des Nationalsozialismus in die Hände des Staates gelangt war, verblieb meist als „Volkseigentum“ in Staatsbesitz. Zudem wurde in der DDR eine Opferhierarchie etabliert, die auch Auswirkungen auf die Gewährung von staatlichen Unterstützungsleistungen hatte. „Kämpfer gegen den Faschismus“ – meist politisch Verfolgte oder aktive Widerstandskämpfer*innen – waren dabei bessergestellt als die „Opfer des Faschismus“. Voraussetzung für den Erhalt von Opferrenten oder Kuraufenthalten war ein Wohnsitz in der DDR.

Gedrucktes Blatt mit Textspalten und dem Berliner Stadtwappen (Bär)
Auszug aus dem Verordnungsblatt für Groß-Berlin, 3. August 1949, mit der Verordnung der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (49) vom 26. Juli 1949

Rückerstattung BRD

1949: Rückerstattungsanordnung (BK/O (49)):

Die Alliierte Kommandantur erließ am 26. Juli 1949 den Befehl, dass alle feststellbaren Vermögensgegenstände an die Verfolgten des Nationalsozialismus rückerstattet werden sollten. In der Rückerstattungsanordnung wurden die Vermögenswerte als „Sachen und Rechte“ definiert. Diese mussten an die ursprünglichen Besitzer*innen sowie deren Rechtsnachfolger*innen übergeben werden.

Entschädigung in der BRD

1953: Bundesentschädigungsgesetz (BEG):

Durch das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) hatten NS-Verfolgte oder deren Angehörige das Recht, zu folgenden Punkten Anträge auf finanzielle Entschädigung zu stellen:
Schaden an Leben, Schaden an Körper und Gesundheit, Schaden an Freiheit, Schaden an Vermögen, Schaden im beruflichen Fortkommen, Schaden durch Ausfall von Versicherungs- und Versorgungsleistungen.

Die Entschädigung bestand vor allem aus Renten und wirtschaftlichem Ausgleich für Lohnausfälle sowie aus medizinischer Versorgung.

Rückerstattung in der BRD

1957: Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG):

Das Gesetz regelte die sogenannte Wiedergutmachung. Bei Wiedergutmachungsämtern konnten NS-Verfolgte die Rückerstattung ihres in der NS-Zeit geraubten Vermögens beantragen. Es ging dabei nicht um allgemeine Entschädigung, sondern um die Rückgabe oder den Ausgleich konkreter Vermögensgegenstände. Dazu zählten auch Kunst- und Kulturgüter.
In seltenen Fällen kam es zur Rückgabe der Objekte. Üblicherweise erhielten die Antragsteller*innen eine Zahlung als Schadensersatz.

Bilanz

Von den im Rahmen der Verfahren ausgezahlten Beträgen entfielen bis 1998 drei Viertel auf das Bundesentschädigungsgesetz, da sich hieraus fortlaufende Zahlungen wie Renten ergaben. Die Summe stand jedoch in keiner Relation zum verursachten Schaden und Leid. Die meisten Kunst- und Kulturgüter haben die Beraubten nicht zurückerhalten. Die Suche nach diesen Objekten und das Bemühen um die Rückgabe dauern bis heute an.

Die Realität der „Wiedergutmachung“

Die Begriffe „Wiedergutmachung“ und Entschädigung standen schnell in der Kritik. Denn sie können das Bild vermitteln, dass das Menschen zugefügte Unrecht „wiedergutgemacht“, dass sie für gesundheitliche Schäden oder die Ermordung von Angehörigen durch Geldzahlungen entschädigt werden könnten – und sich der deutsche Staat bzw. die deutsche Gesellschaft auf diese Weise von ihrer Schuld und Verantwortung „reinwaschen“ könnten.

Auch im Umgang der bundesdeutschen Behörden mit den Überlebenden und ihren Nachfahr*innen während der Verfahren lassen sich massive Gerechtigkeitslücken beobachten. Und die Diskriminierung einzelner Opfergruppen dauerte an:

Farbfotografie eines hellen kubischen Hochhauses im Stil der Neuen Sachlichkeit
Kathreiner-Haus, zeitweise Sitz des Entschädigungsamtes, Potsdamer Straße 186, 2009. Wikimedia © Jörg Zägel
  • Die Beweispflicht lag bei den Antragstellenden. Sie mussten sich wieder mit der deutschen Bürokratie auseinandersetzen, die zuvor maßgeblich an ihrer Verfolgung beteiligt war.
  • Der Werteverfall der Objekte wurde selten anerkannt. Als Bemessungsgrundlage für den Wert vieler Objekte wurden Gutachten aus der Zeit des Entzugs herangezogen oder dieselben Gutachtenden konsultiert, die bereits in der NS-Zeit geraubte Kunstgegenstände geschätzt hatten.
  • Es gab strenge formale Rahmenbedingungen (z. B. Antragsfristen), die bei der Antragstellung eingehalten werden mussten, andernfalls wurden die Anträge abgewiesen. Viele im Ausland lebende Verfolgte oder Nachfahren mussten jedoch lange Postwege in Anspruch nehmen.
  • Viele Verfahren zogen sich über Jahre oder Jahrzehnte. Nicht wenige Menschen verstarben, ehe der Beschluss über ihre Entschädigung gefällt und entsprechende Zahlungen oder die Rückgabe von Objekten geleistet wurden.
  • Hohe Anwaltskosten belasteten die Überlebenden zusätzlich.
  • Einige Opfergruppen wurden von den Regelungen ausgeschlossen, so von den Nationalsozialist*innen als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte sowie Homosexuelle. Sinti*zze und Rom*nja galten auch nach 1945 als „kriminell“ und wurden durch fehlende Anerkennung ihrer Verfolgung und Vernichtung diskriminiert.

Wichtige Quellen

Maschinenschriftlicher Brief mit vorgedrucktem Briefkopf, handschriftlichen Ergänzungen sowie Stempel
Schreiben der Wiedergutmachungsämter von Berlin in der Akte der Vermögensverwertungsstelle, 13. April 1972. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 81

So mangelhaft die Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren waren und sind – die in diesem Zusammenhang geführten Akten sind wichtige Quellen: Sie dokumentieren den Raub von Geldvermögen und Gegenständen rückblickend aus Sicht der Verfolgten oder ihrer Familien. Neben den Verfolgungsbiografien enthalten diese Dokumente nicht selten auch detailliertere Informationen zu Kunst- und Kulturgütern. Oft sind in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Querverweise zu diesen Nachkriegsdokumenten enthalten.

Um die Formen der Beraubung von Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus noch genauer zu verstehen und um möglichst viele Kunstwerke noch an die Familien der Beraubten zurückzugeben, sind all diese Dokumente also bedeutsame Quellen: Sie liefern hilfreiche Informationen für die weitere Forschung nach dem Weg und Verbleib der Kunstobjekte sowie den Biografien der Menschen. Bei einigen Fällen dieser Ausstellung hat es die Einsicht in die Wiedergutmachungsakten ermöglicht, dass Kunstgegenstände den Nachfahr*innen der Beraubten zurückgegeben wurden.

Chronik

Wann war das nochmal?

Story

Paul Jakob Eisner

Den ersten Antrag auf sogenannte Wiedergutmachung und Entschädigung stellte Paul Jakob Eisner aus Argentinien, wohin er vor den Nationalsozialist*innen geflohen war.

Schwarzweißfotografie eines zerstörten Wohnhauses, links weitere Ruinen von Gebäuden. Das vordere Haus hat keine Fenster und kein Dach mehr
Fotografie des im Krieg zerstörten Gebäudes Große Querallee 2, des ehemaligen Wohnhauses von Paul Jakob Eisner und seiner Familie, 1950. Landesarchiv Berlin, B Rep. 202 (Fotos) Nr. 94-03839; Fotograf: Möbius & Willmanowski

Sogenannte Wiedergut-machung

In den 1950er Jahren stellte Paul Jakob Eisner von Buenos Aires aus Anträge auf sogenannte Wiedergutmachung und Entschädigung. Er unternahm auch Reisen nach Deutschland, um sich persönlich für die zügige Durchführung dieser Verfahren einzusetzen.

Die Wiedergutmachungsbehörden versuchten Personen, die laut der Niederschrift zur Versteigerung von Eisners Besitz am 2. April 1941 Objekte erworben hatten, zu ermitteln. Doch die vom Amt gefundenen Personen gaben an, sich an nichts erinnern zu können, keine Objekte bei der Versteigerung erworben zu haben oder aber, dass der Besitz durch Kriegsfolgen verloren sei. Daher erfolgten keine Restitutionen. Auch die Nachverfolgung der Versteigerung bei Hans W. Lange am 19. Mai 1941 blieb ohne Erfolg.

Paul Jakob Eisner starb am 29. Juli 1965 während eines Aufenthalts in Kreuzlingen in der Schweiz. Er erlebte den Abschluss einer „Wiedergutmachung“ oder Entschädigung Ende der 1960er Jahre nicht mehr. Seine Schwester Berta übernahm das Verfahren. Nach ihrem Tod am 5. November 1965 setzten ihre Kinder die Bemühungen fort, bis sie in einem Vergleich endeten.

Lokalisierung eines Gemäldes

An den Recherchen zu einem einzigen Gemälde aus Paul Jakob Eisners Besitz wird deutlich, welche Wege ein solches Objekt nach seinem Raub gehen konnte. Der Fall Paul Jakob Eisner zeigt aber auch, welche Möglichkeiten sich ergeben, wenn Museen und andere öffentliche Einrichtungen heute mehr und mehr ihre Bestände online stellen. Interessierte und Wissenschaftler*innen weltweit können sich dadurch mit diesem kulturellen Erbe beschäftigen. Auf diese Weise kann aber auch transparenter werden, wie dieses Erbe in die Einrichtungen gelangte. Für die Provenienzforschung und das Bemühen um die Erfüllung berechtigter Restitutionsansprüche bedeutet dies einen fundamentalen Fortschritt.

Aus den Potsdamer Akten konnten die OFP-Forscherinnen nicht ablesen, wer das Stillleben von Ludwig Adam Kunz bei Hans W. Lange erworben hatte. Durch Recherchen in Datenbanken wie der des Deutschen Historischen Museums (DHM) gelang ihnen jedoch der Nachweis, dass das Gemälde im Jahr 1941 unter der Linz-Nr. 1951 in das Inventar des „Sonderauftrags Linz“ aufgenommen wurde. Aus den Daten des DHM ist auch ablesbar, dass die Kunsthändlerin Maria Almas-Dietrich das Gemälde erworben hatte. Im Rahmen des „Sonderauftrags Linz“ hatte Almas-Dietrich regelmäßig bei Auktionen Kunstobjekte ersteigert, die in ein geplantes „Führermuseum“ in Linz aufgenommen werden sollten.

Auch der weitere Weg des Bildes ließ sich in der Datenbank des DHM nachvollziehen: Nach dem Krieg hatten die westlichen Alliierten das Gemälde im Bergungsort Salzbergwerk Altaussee gefunden und es zum Central Collecting Point nach München transportiert, wo es am 24. Oktober 1945 registriert, fotografiert und mit der München-Nr. 11772 versehen wurde.

Zu dem Zeitpunkt der Registrierung im Central Collecting Point konnte der rechtmäßige Eigentümer, also Paul Jakob Eisner, durch die Mitarbeitenden vor Ort nicht ermittelt werden. Das Bild wurde daher am 7. Juni 1949 an die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) in Nürnberg übergeben.

Schwarzweißfotografie eines Gemäldes. Die Malerei stellt tote Vögel, einen Hummer und Obst dar.
Im Central Collecting Point gefertigte Abbildung eines Stilllebens von Ludwig Adam Kunz, 24. Oktober 1945. Kunstverwaltung des Bundes, Berlin, Registratur, Fotokartei des Central Collecting München, Mü.-Nr. 11772
  • Karteikarte mit der Aufschrift „Property Card“. Verschiedene Felder sind in unterschiedlichen Handschriften ausgefüllt.
    Property Card zu dem Stillleben von Ludwig Adam Kunz, 24. Oktober 1945. BArch, B 323/666, Bl. 267
  • Karteikarte, in unterschiedlichen Handschriften ausgefüllt
    Rückseite der Property Card zu dem Stillleben von Ludwig Adam Kunz, 24. Oktober 1945. BArch, B 323/666, Bl. 267v
    Screenshot aus der Lost Art-Datenbank mit dem Eintrag zum Stillleben von Ludwig Adam Kunz
    Fundmeldung zum Stillleben von Ludwig Adam Kunz in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, Stand: 13. März 2026

    Provenienzforschung erfolgreich

    Erst Anfang der 2020er Jahre, fast sechzig Jahren nach Eisners Tod, konnten einschlägige Datenbanken der Provenienzforschung bei der Suche nach dem Gemälde helfen. Eine Suchmeldung in der Lost Art-Datenbank gab Aufschluss über die Provenienz und den Verbleib des Bildes: Das Stillleben von Ludwig Adam Kunz gelangte durch die JRSO an das Bezalel National Museum, Vorgänger des heutigen Israel Museums in Jerusalem. Die Provenienzforscherinnen im OFP-Projekt informierten das Museum, um kurz darauf mithilfe der Commission for Looted Art in Europe einen Erben der Familie Eisner zu ermitteln.

    Das Museum restituierte das Gemälde von Ludwig Adam Kunz im Jahr 2023 an die Erb*innen. So konnte das Bild, 83 Jahre nach dem Raub durch die Nationalsozialist*innen, wieder in das Eigentum der Familie zurückkehren.

    Hier erfährst du Weiteres zum Fall von Paul Jakob Eisner

    Story

    Fritz Kurt Lomnitz

    Von Kuba aus versuchte Fritz Kurt Lomnitz nach dem Krieg eine Entschädigung für seinen geraubten Besitz in Deutschland zu erhalten. Dabei ging es auch um seine Kunstwerke.

    Überlebt in der Emigration

    Maschinenschriftlicher Brief mit vorgedrucktem Briefkopf, handschriftlichen Ergänzungen sowie Stempel
    Schreiben der Wiedergutmachungsämter von Berlin in der Akte der Vermögensverwertungsstelle, 13. April 1972. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 81

    Fritz Kurt Lomnitz überlebte die Verfolgung durch seine frühe Emigration, zuerst in die USA, dann nach Kuba. „Völlig mittellos“ und mit einem „Mangel an Sprachkenntnissen“, wie er es später dem Wiedergutmachungsamt schilderte, gründete er dort einen Fruchthandel. Von Havanna aus reichte er 1950 seinen Antrag auf Rückerstattung beim Wiedergutmachungsamt Berlin ein.

    Die Villa in der Lassenstraße 1a lag nun im Britischen Sektor Berlins und wurde von Lomnitz' Stieftochter aus erster Ehe bewohnt, die sie 1940 von ihm im Zuge der nationalsozialistischen Politik der „Arisierung“ erworben hatte. Mit ihr schloss Lomnitz einen Vergleich, sodass er nicht für den Entzug des Hauses entschädigt wurde. In den 1980er Jahren erwarb der Berliner Schauspieler und Entertainer Harald Juhnke das Gebäude und wohnte darin bis kurz vor seinem Tod. Vor wenigen Jahren wurde es abgerissen. Heute befindet sich an der Stelle ein Neubau mit einer Berliner Gedenktafel für Harald Juhnke. Ein Hinweis auf Familie Lomnitz, die dort gewohnt hatte und aus der Stadt vertrieben worden war, fehlt.

    Über die Einrichtungsgegenstände legte Lomnitz den Wiedergutmachungsämtern eine Eidesstattliche Versicherung vor. In dem Dokument listete er neben Einrichtungsgegenständen auch Kunstwerke auf. Insgesamt bezifferte er den Wert auf mind. 45.000 D-Mark und wies das erste Rückerstattungsangebot seitens der Behörde in Höhe von 900 Mark als "maßloses und nicht zu überbietendes Unrecht" entschieden zurück.

    Fritz Kurt Lomnitz erhielt schließlich nach Jahren der Verhandlung eine anteilige Rückerstattung.

    Der Antragsteller lässt hiermit erklären, dass nach dem Recht, wie er es im kaiserlichen Deutschland und in dem Deutschland Ebert’s kennen gelernt hat, eine Wiedergutmachung darin besteht, dass der Zustand hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der schädigende Eingriff nicht eingetreten wäre.

    Anwalt von Fritz Kurt Lomnitz im WGA-Verfahren, 18. Juni 1953, Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-05, Nr. 2128/50, Bl. 16R

    Der Weg des „Französischen Infanteristen“

    Normalerweise ist es schwierig, die Käufer*innen bei einer Versteigerung zu identifizieren, wenn in den Unterlagen ausschließlich ihr Nachname notiert wurde. Die Provenienzforscherinnen waren daher, wie zuvor die Wiedergutmachungsämter, nur selten erfolgreich. Im Fall des Gemäldes „Französischer Infanterist“ ließ sich der Name „Ohloff“ jedoch einer Person zuordnen. Die Informationen aus der Akte der Vermögensverwertungsstelle ermöglichten es, das Bild mit Zuschreibung Anton von Werner in der Berlinischen Galerie ausfindig zu machen.

    Glücklicherweise hatte das Museum seine eigenen Rechercheergebnisse zu dem Bild veröffentlicht. Anton von Werner hatte das kleine Ölbild als Studie für ein größeres Historienbild gefertigt. Es befand sich nach der Entstehung im Nachlass des Künstlers. Wann Fritz Kurt Lomnitz es erwarb, ist weiterhin ungeklärt.

    Farbfotografie eines Ölgemäldes, das einen Mann in blau-roter Uniform vor einem sandfarbenen Hintergrund zeigt. Seine Arme hält er wie in einer Umarmung.
    Anton von Werner, „Französischer Infanterist“, 1882, Öl auf Karton. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92
    Rückseite eines gerahmten Ölgemäldes. Holz, einzelne Etiketten, teilweise beschädigt, und Markierungen auf dem Holz
    Rückseite des Ölbildes „Französischer Infanterist“ von Anton von Werner, 1882. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92

    Das Museum veröffentlichte Informationen zu Provenienzmerkmalen, die sich auf der Rückseite des Bildes befinden, nämlich auf den Überresten eines Etiketts mit einem Namen, einer Adresse sowie einer Telefonnummer. Während aber Name und Adresse weitestgehend abgekratzt wurden, ist die Telefonnummer noch erkennbar.

    Aufgrund eines Abgleichs mit den Berliner Telefonbüchern bis zu den 1970er Jahren identifizierte der Provenienzforscher in der Berlinischen Galerie die erkennbaren Fragmente als Adresse der Berliner Kunsthändlerin Johanna Ohlhoff im Jahr 1940.

    Ausschnitt einer Seite im Telefonbuch, Name in fettgedruckten Buchstaben, zweizeilig Angaben zu Adresse und Kontaktdaten
    Eintrag Johanna Ohlhoff im Telefonbuch 1940. Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin, Ausgabe 1940, S. 913
    Ausschnitt eines Etiketts auf der Rückseite eines Gemäldes, teilweise abgekratzt.
    Ausschnitt Etikett auf der Rückseite des Ölbildes „Französischer Infanterist“ von Anton von Werner, 1882. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92
    Ausschnitt einer Seite im Adressbuch, darauf in einem Rechteck der Name „Kunsthandlung Johanna Ohlhoff“ mit Adresse und Kontaktdaten
    Eintrag Kunsthandlung Johanna Ohlhoff im Berliner Adressbuch 1942. Berliner Adressbuch 1942, Teil II, S. 352

    Nun konnten die Erkenntnisse aus den Recherchen der Berlinischen Galerie und aus den Akten der Vermögensverwertungsstelle zusammengeführt werden:

    • Johanna Ohlhoff führte ab 1935 eine eigene Kunsthandlung und trat bei einigen Versteigerungen der Reichsfinanzbehörde als Käuferin auf. Bei der Auktion zum Besitz von Fritz Kurt Lomnitz ersteigerte sie vier Kunstwerke.
    • Die Berlinische Galerie erwarb das Gemälde „Französischer Infanterist“ aus dem Nachlass des Bildhauers Waldemar Grzimek, der 1984 in West-Berlin starb. Angaben zur Provenienz wurden damals nicht gemacht.
    • Am Gemälde selbst gibt es keine weitere direkte Spur, die zu dem ehemaligen Besitzer Lomnitz führt. Somit hatte das Museum keinerlei Anhaltspunkte, wer der ursprüngliche Eigentümer gewesen sein könnte.

    Die Werkidentität

    Es ist nicht bekannt, wann oder wo Fritz Kurt Lomnitz das Bild gekauft hat. Gesichert ist nur, dass es sich in seinem Besitz befand, als dieser beschlagnahmt und in der Folge „verwertet“ wurde. Da sich die Käuferangabe „Ohloff“ in der Niederschrift von Union zur Versteigerung am 6. Mai 1941 mit dem identifizierten Adressaufkleber von Johanna Ohlhoff schlüssig in Einklang bringen lässt, hat die Berlinische Galerie die Werkidentität nicht in Frage gestellt. Es wurden daher die Erb*innen von Fritz Kurt Lomnitz ermittelt und mit ihnen eine gerechte und faire Lösung vereinbart: Dank des Entgegenkommens der Erb*innen soll das Bild in Berlin bleiben.

    Die anderen Kunstwerke, die aus dem Besitz von Familie Lomnitz überhaupt ermittelt werden konnten, ließen sich bisher nicht auffinden – zum einen, weil eine Identifikation der Käufer*innen nicht möglich ist. Zum anderen erschweren die sehr geringen Objektangaben in den Quellen die eindeutige Identifikation der Kunstwerke und die Suche nach ihnen.

    Story

    Edith und Max Michaelis

    Johanna Christensen, die Schwester von Edith Michaelis, versuchte ab 1948 sogenannte Wiedergutmachung und Rückerstattung für die entzogenen Gegenstände ihrer Schwester zu bekommen.

    „Wiedergutmachung“?

    Im Jahr 1948 stellte die Schwester von Edith Michaelis Anträge auf sogenannte Wiedergutmachung und Rückerstattung bei den Wiedergutmachungsämtern. Johanna Christensen, früher Lewin (geb. 21. Januar 1890 in Berlin als Johanna Neustadt) war Zahnärztin und hatte eine Praxis am Olivaer Platz, ganz in der Nähe der Wohnung ihrer Schwester am Kurfürstendamm 185. Da die Nationalsozialist*innen auch sie als jüdisch verfolgten, war es ihr ab 1937 verboten, ihren Beruf weiter auszuüben. Sie entschied sich deshalb noch im selben Jahr mit ihrer Tochter zur Flucht nach Dänemark.

    Johanna Christensen war die einzige lebende Erbin ihrer Schwester Edith Michaelis. Zum Zeitpunkt der Anträge hatte sie jedoch keinerlei Information über den Verbleib ihrer Schwester und ihres Schwagers und wusste nicht, ob sie noch am Leben waren.

    Karteikarte, maschinen- und handschriftlich ausgefüllt
    Karteikarte des Central Location Index zu Max und Edith Michaelis, September 1947. Auskunftsersuchen von Johanna Christensen, Schwester von Edith Michaelis. Arolsen Archives, CLI M.18 – Documentation of the Central Location Index of the Joint Distribution Committee (JDC) in New York, DocID: 131659256

    […] Trotz aller Nachforschungen habe ich niemals wieder etwas von ihnen gehört und muss nun annehmen, dass sie umgebracht wurden. […]

    Johanna Christensen im WGA-Verfahren, Juni 1948. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-01 Nr. 2266/51 mit 2267/51, Bl. 2

    Aufgrund der Angaben von Johanna Christensen, die trotz Nachforschungen kein Lebenszeichen ihrer Schwester und ihres Schwagers gefunden hatte, wurden mit einem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15. Januar 1948 die Eheleute Michaelis für tot erklärt. Das Gericht vermerkte als Todeszeitpunkt den 1. Januar 1944.

    Johanna Christensen starb 1953. Im Jahr 1955 nahm ihre Tochter die Rückerstattungsverfahren wieder auf. Sie wurden erst neun Jahre später abgeschlossen.

    Der „Haushaltsvorstand“

    In den Rückerstattungsverfahren wurde unter anderem herausgearbeitet, dass die durch die Vermögensverwertungsstelle geraubten Gegenstände der Besitz von Edith Michaelis waren.

    Sein [Max Michaelis’] neues Zuhause am Kurstendamm [sic!] 185 war vollständig mit den Möbeln von Frau Michaelis ausgestattet, die sie von ihrem ersten Ehemann, Herrn Ludwig Lewin, geerbt hatte.

    Eidesstattliche Versicherung von Curt Albu, einem Freund der Eheleute Michaelis, September 1949. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 2975/55, Bl. 7

    Mein Grossvater und der Vater der verstorbenen Frau Edith Michaelis waren Brueder. Ich kenne daher Frau Michaelis aus fruehester Jugend. Als ich heranwuchs, verkehrte ich dann noch regelmaessig im Hause des ersten Ehemannes der Frau Michaelis, Ludwig Lewin, sowie auch spaeter, im Hause Michaelis. Mir waren daher die Einrichtungsgegenstände der Lewin’schen Wohnung gut bekannt; […] und ich kann […] versichern, dass Frau Edith Michaelis diese Einrichtung in ihre zweite Ehe mitgebracht hatte.

    Eidesstattliche Versicherung von Ida Liebmann, Juni 1960. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 2975/55, Bl. 45

    Obwohl also die Einrichtung der Wohnung am Kurfürstendamm 185 Edith Michaelis gehörte, wurde die Akte bei der Vermögensverwertungsstelle unter dem Namen ihres Mannes Max Michaelis geführt, da die Nationalsozialist*innen ihn als Haushaltsvorstand definierten. Haushaltsvorstand war die Bezeichnung für die Person, meist der Ehemann, unter deren Namen die NS-Finanzverwaltung einen Haushalt führte. Die Namen weiterer Haushaltsmitglieder, insbesondere Ehefrauen, aber auch von Kindern und anderen Familienmitgliedern, wurden oft in den Akten mitaufgenommen, es wurden für diese Personen jedoch keine eigenen Akten angelegt. Diese Sonderstellung von Männern war jedoch kein Spezifikum der Nationalsozialist*innen – auch zuvor und lange danach wurden Akten bei Behörden auf diese Weise geführt.

    Die Nachweise, dass es sich bei den geraubten Objekten um Besitztümer von Edith Michaelis handelte, zeigen aber, dass es den Nationalsozialist*innen vor allem darum ging, diese Gegenstände möglichst schnell zu „verwerten“. Eine genaue Besitzzuordnung spielte keine Rolle.

    Identifizierung von Käufer*innen

    In den Rückerstattungsverfahren wurde versucht, die in den damaligen Freihandverkäufen auftretenden Erwerber*innen zu ermitteln und zum Verfahren hinzuzuziehen. Dies gelang aber nur in einem Fall.

    Die Schreiben an die Käufer*innen Gottfried Kornfeld und Sophie Überreiter beispielsweise gingen mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit an die Wiedergutmachungsämter zurück. Damit war die Nachverfolgung der Personen für diese erledigt.

    Antwort gab es von dem Buchantiquar Gustav Schmidt, der über den Sachverständigen Max Niederlechner an die große Bibliothek der Michaelis’ gekommen war. Er widersprach einem Restitutionsanspruch und begründete dies damit, dass der Kauf vor einer langen Zeit durch ihn erfolgt sei und er nicht mehr feststellen könne, um welche Bücher es sich gehandelt habe. Außerdem sei sein Lager „durch Kriegseinwirkung mit mehreren tausend anderen Büchern vollständig vernichtet worden“. Auch hier gaben sich die Ämter mit dieser Begründung zufrieden, sodass keine weitere Korrespondenz erfolgte und die Erbinnen letztendlich keines der Bücher zurückerhielten.

    Kornfeld und Überreiter

    Durch Recherchen der Provenienzforscherinnen im OFP-Projekt konnte mehr über die Käufer*innen Kornfeld und Überreiter herausgefunden werden. Im Landesarchiv Berlin fanden sich Gerichtsakten, die zeigen, dass nach dem Krieg mehrere Verfahren gegen Sophie Überreiter stattfanden, bei denen diese auch verurteilt wurde. Sie hatte in hohem Maß von dem NS-Unrechtssystem profitiert, etwa indem sie mehrere Grundstücke jüdischer Eigentümer*innen erwarb, die diese unter Zwang verkaufen mussten. Gemäß Angaben in Rückerstattungsverfahren gegen Sophie Überreiter geschah dies unter anderem mit begleitenden Drohungen. Bei den Zwangsverkäufen trat Überreiter unter anderen mit dem Kaufmann Leo Spiegel auf, mit dem sie nach eigener Aussage liiert war. Leo Spiegel war wohnhaft in der Flensburger Straße 20, wie Recherchen in den digital verfügbaren Berliner Adressbüchern belegen. Die gleiche Adresse wurde bei dem Freihandverkauf aus dem Besitz der Michaelis’ vom 2. Juli 1942 an einen Gottfried Kornfeld vermerkt. In den Berliner Adressbüchern ist kein Eintrag zu einem Gottfried Kornfeld unter der Adresse Flensburger Straße 20 zu finden. So liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Erwerber um Leo Spiegel gehandelt haben könnte, der unter anderem Namen auftrat. Ein weiterer Hinweis könnte die Einzahlung vom 8. Juli 1942 an die Oberfinanzkasse sein, die von „Kornfeld Pariser Str. 55“ für beide Freihandverkäufe getätigt wurde. In der Pariser Straße 55 war Sophie Überreiter spätestens im Jahr 1943 wohnhaft gemeldet, wie ebenfalls das Berliner Adressbuch belegt.

    Briefkopf mit handschriftlichen Notizen
    Briefkopf von Sophie Überreiter in einem Schreiben an die Vermögensverwertungsstelle, 16. Juni 1942. BLHA Rep. 36A (II) 27713, Bl. 189

    Nach dem Krieg lebten Leo Spiegel und Sophie Überreiter in Bayern, in Prien am Chiemsee, wo die Wiedergutmachungsämter die beiden noch ermitteln konnten. Das Landgericht Berlin beschloss, dass Grundstücke, die sie sich zur Zeit der Nationalsozialist*innen angeeignet hatten, zurückgegeben werden müssten, was auch geschah. Sophie Überreiter wurde zeitweise inhaftiert – die Korrespondenzen dieser Zeit tragen die Adresse eines Strafgefängnisses. Später verliert sich die Spur von Spiegel und Überreiter.

    Wo sich die von Sophie Überreiter und mutmaßlich auch Leo Spiegel erworbenen Kunstwerke, Bücher und anderen Gegenstände aus der Wohnung der Eheleute Michaelis heute befinden, konnte bis dato nicht geklärt werden. Vermutlich sind sie weiterhin in Privatbesitz.

    Story

    Recha Storck

    Die Mühen von Recha Storcks Nachfahr*innen um Entschädigung und Rückerstattung für die während des Nationalsozialismus erlittenen Schäden begannen in den 1950er Jahren.

    Zwischen Rückgabe...

    Recha Storcks Nichte und ihr Neffe versuchten bei den Nachkriegsbehörden zumindest den Verlust der Wohnungseinrichtung anzumelden.

    Da von ihrer ins Vernichtungslager Auschwitz verschleppten Tante jede Spur fehlte, bestimmte das Amtsgericht Berlin den 30. April 1944 als Todesdatum.

    Was folgte, waren über fünf Jahre andauernde Verfahren. Die Nachfahr*innen sahen sich den deutschen Behörden gegenüber, für die der Verlust ihrer nahen Familienangehörigen so gut wie keine Rolle spielte.

    All meine vielen Nachforschungen nach Frau Storck waren leider bisher vergebens.

    Hanna Lutze, ehemalige Haushälterin von Recha Storck an deren Nichte Mathilde Scheurembrandt verw. Stiller, 20. Juni 1946. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-03 Nr. 883/5, Bl. 104
    Abschrift eines Briefes, in Kursivschrift mit der Schreibmaschine getippt
    Schreiben des Möbelhändlers Ernst Kunst an Walter Conrad, 2. Dezember 1943. LAB, B Rep. 025-03 Nr. 883/50, Bl. 12

    Das Verfahren zur geraubten Wohnungseinrichtung lieferte jedoch wichtige Erkenntnisse für die Provenienzforschung:

    Der „Bombengeschädigte“ Walter Conrad erwarb den Großteil der hochwertigen Einrichtung der deportierten Recha Storck. Über das Möbelhaus Ernst Kunst, das vom Hauptwirtschaftsamt mit der Veräußerung der Wohnungseinrichtung an Bombengeschädigte beauftragt worden war, erstand er die Einrichtung für 16.751 RM.

    In den Akten der Wiedergutmachungsämter finden sich Briefe, Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen von Beteiligten, Nachbar*innen und Bekannten. Sie zeichnen ein ambivalentes Bild der Rolle Walter Conrads beim Kauf der Möbel. Conrad hatte nach eigenen Angaben in Absprache mit dem damaligen Inhaber der Villa Storck, einem Neffen von Adolf Eduard Storck, die Wohnungseinrichtung treuhänderisch für Recha Storck – für ihre eventuelle Rückkehr – erworben. Der Neffe bestätigte zwar, mit Conrad im Austausch gestanden zu haben, bestritt aber, dass Conrad in seinem Auftrag gehandelt habe.

    Zentrales Beweisstück des Verfahrens war die Akte der Vermögensverwertungsstelle und das darin enthaltene Formular „Inventar und Bewertung“. Die wenigen Angaben auf dieser Schätzliste erschwerten aber die Zuordnung zu den 1950 bei Walter Conrad noch vorhandenen Gegenständen.

    Bei einem Lokaltermin 1954 in der Villa Storck dokumentierten die Mitarbeitenden der Berliner Wiedergutmachungsämter jene Gegenstände, die eindeutig dem Besitz von Recha Storck zugeordnet werden konnten. Darunter befanden sich auch die Ölgemälde von Adolf Eduard Storck.

    Im April 1955 beschloss die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Berlin, dass Walter Conrad die noch vorhandenen Einrichtungsgegenstände von Recha Storck an die Nachfahr*innen zurückgeben musste.

    ...und Verlust

    Doch nicht alle Gegenstände konnten zurückgegeben werden:

    Unter anderem ein Blüthner-Flügel sowie eine Bibliothek mit rund 300 Büchern blieben verschollen. Diese Objekte waren nicht Teil des Konvoluts, das Walter Conrad gekauft hatte, sondern waren anderweitig „verwertet“ worden.

    Ob sie sich heute noch in Privathaushalten oder öffentlichen Einrichtungen befinden, ließ sich aufgrund der verfügbaren Unterlagen nicht ermitteln. Für diese verlorenen Objekte erhielten die Nachfahren Schadensersatz.

    Vordruck Inventarliste, maschinenschriftlich ausgefüllt
    Das Dokument „Inventar und Bewertung“ im Fall Recha Storck, 22. Oktober 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 28

    Story

    Hugo Loewy

    Hugo Loewy wurde in Treblinka ermordet. Seine Familie suchte nach dem Krieg vergeblich nach seinem Besitz.

    Familie Loewy

    Die letzten Spuren, die sich von Hugo Loewy finden, sind Eintragungen in verschiedenen bürokratischen Dokumenten: sein Name auf einer Transportliste in das Ghetto Theresienstadt vom 2. September 1942 sowie auf der Transportkarte dorthin. Der achtzigjährige Hugo Loewy wurde vermutlich direkt nach seiner Ankunft im Vernichtungslager Treblinka Ende September 1942 ermordet – ältere Menschen wurden dort nicht zum Arbeitsdienst ausgewählt.

    Rückseite einer handgeschriebenen Postkarte
    Postkarte von Sylvia an Fritz Loewy in Warschau, 31. Dezember 1942. 2008.001.004. Vancouver Holocaust Education Centre, Loewy Postcard Collection, RA043

    Sein Sohn Fritz Loewy war im August 1940 nach Oslo geflohen, im Glauben, dort sicher zu sein. Doch die nationalsozialistischen Truppen hatten im Frühjahr 1940 Norwegen besetzt. Loewy wurde gefasst und am 26. November 1942 nach Auschwitz deportiert. Wie sein Vater wurde er ermordet.

    Hugo Loewys Schwiegertochter Sylvia Loewy-Garai überlebte nur aufgrund ihrer amerikanischen Staatsbürgerschaft. Sie suchte nach der Deportation ihres Mannes beharrlich nach ihm, auch als Fritz Loewy schon längst ermordet worden war. Davon erzählen zahlreiche Postkarten, die sie ihm an Adressen schrieb, an denen sie ihn vermutete.

    Hugo Loewys Tochter, Käthe Löwenstein, überlebte mit ihrem Mann Hans Löwenstein in der Emigration.

    Postkarte mit handgeschriebenen Adresse, Poststempeln, Briefmarken und Anmerkungen
    Postkarte von Sylvia an Fritz Loewy in Opatów, Sandomierz, 9. Januar 1943. 2008.001.024. Vancouver Holocaust Education Centre, Loewy Postcard Collection, RA043
    Handgeschriebene Postkarte, schwarze Tinte, blaue Tintenflecken, Bleistiftnotizen.
    Postkarte von Sylvia an Fritz Loewy in Opatów, Sandomierz, „Empf. unbekannt in Opatów“, 9. Januar 1943. 2008.001.024. Vancouver Holocaust Education Centre, Loewy Postcard Collection, RA043

    Das Rückerstattungs-verfahren

    Hugo Loewys Schwiegertochter Sylvia Loewy-Garai stellte 1953 einen Antrag auf Rückerstattung bei den Berliner Wiedergutmachungsämtern. Unterstützt wurde sie dabei von Loewys Tochter Käthe Löwenstein. Beide traten als Erbinnen von Hugo Loewy auf.

    Sowohl Sylvia Loewy-Garai als auch Käthe Löwenstein befanden sich nach ihrer Flucht vor der NS-Verfolgung weiterhin im Ausland, als sie den Antrag auf Rückerstattung stellten. Wie üblich, setzten sie einen Bevollmächtigten in Deutschland für das Verfahren ein.

    Kunstwerke und anderes Vermögen

    Sylvia Loewy-Garai gab vor einem Wiedergutmachungsamt ihre Erinnerungen zur Wohnungseinrichtung ihres Schwiegervaters zu Protokoll und ergänzte sie mit einer Liste der beschlagnahmten und veräußerten Gegenstände. Darunter befanden sich auch die Gemälde. Sie befinden sich auf der Rückseite des Schreibens und wurden einzeln und mit Angaben zu Maßen und Rahmenart aufgeführt.

    Die Wiedergutmachungsämter versuchten einige der damaligen Käufer*innen zu kontaktieren, etwa Käthe Malzbender, die Frau des Wirtschaftsprüfers Ludwig Malzbender, oder den SS-Obersturmführer Johannes Schertl. Doch ihre Bemühungen führten nicht zum Erfolg.

    Maschinenschriftliches Dokument mit einer Auflistung von Gegenständen; Vorderseite
    Liste der beschlagnahmten Wohnungseinrichtung sowie der Kunstwerke von Hugo Loewy. 22. Dezember 1953. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 4119/51, Bl. 11
    Maschinenschriftliches Dokument mit einer Auflistung von Gegenständen; Rückseite
    Liste der beschlagnahmten Wohnungseinrichtung sowie der Kunstwerke von Hugo Loewy. 22. Dezember 1953. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08 Nr. 4119/51, Bl. 11v

    Nach Abschluss der Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren leisteten die Ämter Zahlungen an die Erbinnen. Die Kunstwerke konnten jedoch bis heute nicht wiedergefunden werden. Vermutlich befinden sie sich nach wie vor in Privatbesitz.

    Durch eine Internetrecherche konnte ein möglicher Hinweis gefunden werden: Im Jahr 2012 versteigerte das Auktionshaus Ketterer ein Gemälde von Franz Skarbina mit dem Titel „Durchgang in der Fischerstrasse (Berlin)“, dessen Datierung und Maße mit dem Bild aus dem Besitz Hugo Loewys übereinstimmen. Ob es sich tatsächlich um das gesuchte Werk handelt, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das Gemälde gelangte nach der Auktion in Privatbesitz.

    Sylvia Loewy-Garai starb 1977 in Oslo, fast 35 Jahre nach ihrem Mann.

    Story

    Oskar Skaller

    Am Rückerstattungsverfahren im Fall der Skallers lässt sich nachvollziehen, dass die Wiedergutmachungsämter eher an einem schnellen Abschluss der Verfahren und nicht an der lückenlosen Aufklärung des Vermögensraubs interessiert waren.

    Rückerstattung im Namen der Eltern

    Oskar und Lea Skaller verstarben kurz hintereinander bereits 1944, nach der beschwerlichen Flucht über England nach Südafrika. Ihre Töchter Hanna Judith Warner geb. Skaller und Marianne Cassirer geb. Skaller überlebten in der Emigration.

    Sie stellten in den 1950er Jahren Rückerstattungsansprüche für den geraubten Besitz ihrer Eltern.

    Auch die bei dem Architekten Wilhelm Wagner durch die Geheime Staatspolizei beschlagnahmten Kunstobjekte, vor allem persische Keramiken, wurden zum Gegenstand der Rückerstattungsverfahren.

    Die Akten der Vermögensverwertungsstelle dienten als Beweis für den Raub und Verkauf der Objekte durch die Finanzverwaltung.

    Vergleich statt Rückgabe

    Obwohl einige Käufer*innen namentlich bekannt waren, verzichteten die Wiedergutmachungsämter darauf, sie ausfindig zu machen.

    Wilhelm Wagner gab im Rahmen des Verfahrens eine eidesstattliche Erklärung zum Kauf der Wohnungseinrichtung der Skallers ab. Darin listete er die einzelnen Gegenstände auf, die er erworben hatte. Die „14 Stücke antike Keramik“, die er im Jahr 1943 exklusiv von der Vermögensverwertungsstelle angekauft hatte, erwähnte er aber nicht. Im weiteren Verfahren wurde er nicht mehr als Zeuge hinzugezogen oder vernommen.

    Jedoch ist auf der Liste, […] eine Puppe erwaehnt, die sich laut meinen Feststellungen in der Islamischen Abt. des Voelkerkundemuseums im Ostsektor befindet.

    Eidesstattliche Erklärung von Hanna Judith Warner geb. Skaller, 11. Februar 1960. Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-08, Nr. 2121/55, Bl. 66

    Diesem Hinweis auf den möglichen Verbleib einer der Keramiken gingen die Behörden nicht nach. Das Museum mit der „Puppe“ lag in Ost-Berlin und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Wiedergutmachungsämter.

    Nach elf Jahren, mehreren Gutachten und Eingaben der Antragstellerinnen endeten sämtliche Verfahren 1961, nachdem die Schwestern einem Vergleich bezüglich des Umzugsgutes und der verlorenen Kunstgegenstände zugestimmt hatten.

    Keines der verschollenen Objekte wurde im Zuge der Verfahren an die Geschwister Skaller zurückgegeben.

    Und heute?

    Bis heute gelten die meisten Objekte aus dem Besitz von Familie Skaller, die in der Akte der Vermögensverwertungsstelle dokumentiert sind, als verschollen.

    Die zum Großteil ungenauen Beschreibungen der Gegenstände, wie beispielsweise der persischen Keramiken, in den während der NS-Zeit erstellten Gutachten erschweren deren genaue Identifizierung und somit eine Rückgabe.

    Bis heute suchen die Nachfahr*innen von Oskar und Lea Skaller nach deren Kunstbesitz. Zu einigen der verlorenen Kunstgegenstände gibt es Suchmeldungen in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste. Von den persischen Keramiken fehlt noch immer jede Spur.

    Screenshot aus der Lost Art-Datenbank mit den Einträgen zu Oskar Skaller
    Suchmeldungen zu Oskar Skaller in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, Stand: 3. Dezember 2025
    Farbfotografie eines Ölgemäldes im Querformat, das eine liegende nackte Frau mit blondem Haar darstellt
    Lovis Corinth, Liegender weiblicher Akt, 1915, Öl auf Holz, 58 x 115 cm, Sammlung Würth, Inv. 20434, Foto: Walter Bayer

    Von Zeit zu Zeit gelangen andere Objekte der Sammlung Skaller auf den Kunstmarkt. So tauchte 2023 beispielsweise das von Dr. Conrad Doebbecke bei der Vermögensverwertungsstelle erworbene Gemälde „Liegender Akt“ von Lovis Corinth im Münchner Kunsthandel auf.

    Vor der Versteigerung konnte durch Vermittlung des Auktionshauses Neumeister zwischen den Nachfahr*innen von Oskar und Lea Skaller und dem damaligen Besitzer eine Einigung erzielt werden. Heute befindet sich das Gemälde in der Sammlung Würth.