Wohnsitzfinanzämter

Die Wohnsitzfinanzämter waren ein wichtiges Instrument, mit dem Berliner Jüdinnen*Juden überwacht und mit steuerrechtlichen Mitteln ausgeplündert wurden. Aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 wurden die Ämter genau über die finanziellen Verhältnisse der Verfolgten unterrichtet. Sie waren auch für die Einziehung von Zwangsabgaben wie der Reichsfluchtsteuer und der Judenvermögensabgabe zuständig.

Viele Jüdinnen*Juden mussten Teile ihres Besitzes bereits vor der Deportation oder Auswanderung verkaufen, um diese Abgaben leisten zu können. Bis 1939 stellten die Finanzämter auch die „steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ aus, die für die Genehmigung der Auswanderung vorgelegt werden mussten.

Das Finanzamt Moabit-West und die Vermögensverwertungsstelle griffen immer wieder auf die in den Finanzämtern gesammelten Informationen zum Besitz der Verfolgten zurück, um Vermögenswerte aufzuspüren.

Maschinenschriftliches Dokument: in Frakturschrift gedruckter Briefkopf, adressiert an die Vermögensverwertungsstelle; rechts blauer Posteingangsstempel

Schreiben des Finanzamt Charlottenburg-West an die Vermögensverwertungsstelle betreffend die Pfändung von Hypotheken zur Deckung der Reichsfluchtsteuer, der nach Minsk deportierten Hedwig Broh, 29. März 1943, BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 5412, Bl. 44