Die Wohnsitzfinanzämter waren ein wichtiges Instrument, mit dem Berliner Jüdinnen*Juden überwacht und mit steuerrechtlichen Mitteln ausgeplündert wurden. Aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 wurden die Ämter genau über die finanziellen Verhältnisse der Verfolgten unterrichtet. Sie waren auch für die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. von Zwangsabgaben wie der Reichsfluchtsteuer1931 im Zuge der Brüningschen Devisengesetzgebung eingeführt. Zum Zeitpunkt der Auswanderung mussten Emigrant*innen 25 Prozent ihres Geldwerten Eigentums an den Deutschen Staat abführen. und der JudenvermögensabgabeNach den Novemberpogromen eingeführte Zwangsabgabe für Jüdinnen*Juden. Sie wurden verpflichtet, die Schäden des gegen sie gerichteten Pogroms zu begleichen. zuständig.
Viele Jüdinnen*Juden mussten Teile ihres Besitzes bereits vor der DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. oder Auswanderung verkaufen, um diese Abgaben leisten zu können. Bis 1939 stellten die Finanzämter auch die „steuerlichen UnbedenklichkeitsbescheinigungenVon Finanzämtern ausgestellte Bescheinigung über die Zahlung von Steuerrückständen und Zwangsabgaben für Jüdinnen*Juden.“ aus, die für die Genehmigung der Auswanderung vorgelegt werden mussten.
Das Finanzamt Moabit-West und die Vermögensverwertungsstelle griffen immer wieder auf die in den Finanzämtern gesammelten Informationen zum Besitz der Verfolgten zurück, um Vermögenswerte aufzuspüren.
Schreiben des Finanzamt Charlottenburg-West an die Vermögensverwertungsstelle betreffend die Pfändung von Hypotheken zur Deckung der Reichsfluchtsteuer1931 im Zuge der Brüningschen Devisengesetzgebung eingeführt. Zum Zeitpunkt der Auswanderung mussten Emigrant*innen 25 Prozent ihres Geldwerten Eigentums an den Deutschen Staat abführen., der nach MinskMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus). deportierten Hedwig Broh, 29. März 1943, BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 5412, Bl. 44