Verbleib

Wenn weder die Obergerichtsvollzieher noch die Sachverständigen geraubte Kunst- und Kulturgüter für eine Herausnahme bestimmten, stufte die NS-Finanzverwaltung sie als gewöhnlichen Hausrat ein. In der Folge gelangten sie in Versteigerungen, wurden gesammelt an Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen verkauft oder sie fanden einzelne interessierte Käufer*innen („Direktverkäufe“).

Ausschnitt eines Dokuments mit handschriftlicher Notiz – jemand hat geschrieben: „Was soll mit dem Rest geschehen? G[…] lehnt ab; Korge?“

Handschriftliche Notiz aus der Akte zu Helene Haase, o. D. BLHA, 36A (II) Nr. 13399, Bl. 55