Reichsvereinigung der Juden in Deutschland / Jüdische Gemeinde zu Berlin

Als Jüdinnen*Juden Verfolgte mussten ab 1939 der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland beitreten. Die auf Anordnung des NS-Regimes im selben Jahr gegründete Einrichtung sollte als zentralisierte Interessenvertretung der Jüdinnen*Juden in Deutschland fungieren. Kontrolliert wurde die Vereinigung von der Gestapo, die sie auch dafür instrumentalisierte, vor der Finanzverwaltung auf die Vermögenswerte der Deportierten zuzugreifen.

So wurden beispielsweise in sogenannten Heimeinkaufsverträgen ältere Jüdinnen*Juden dazu gezwungen für die angeblich altersgerechte Unterbringung im Ghetto Theresienstadt den Großteil des ihnen verbliebenen Vermögens der Reichsvereinigung zu überschreiben. Auf die Konten, auf die diese Beträge eingezahlt wurden, konnte die Gestapo direkt zugreifen.

Daneben musste die Jüdische Gemeinde Berlin als Teil der Reichsvereinigung mit der Finanzverwaltung zusammenarbeiten, um Wohnungen von jüdischen Vorbesitzer*innen bzw. Vormieter*innen, die deportiert wurden, neu zu vermieten.

In dieser schwierigen Lage versuchten die jüdischen Organisationen in allen Lebensbereichen trotz widrigster Umstände den Verfolgten zu helfen.

Formularvordruck, mit Bleistift ausgefüllt

Quittung des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau der Reichsvereinigung für geleistete Beiträge, der nach Litzmannstadt deportierten Ella Stein. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 8094, Bl. 36778, Bl. 69