Der Reichsminister des Innern traf in Abstimmung mit dem Reichsminister des Auswärtigen die Entscheidung über die Ausbürgerung gemäß dem Ausbürgerungsgesetz vom 26. Juli 1933. Der Reichsminister des Innern veranlasste im Zuge dessen meist die BeschlagnahmeDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. des Vermögens und ermöglichte durch eine „Verfallserklärung“, dass die Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse eingezogen„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. wurden. Die Kriterien zur Ausbürgerung wurden immer weiter gefasst und antisemitisch hergeleitet.