Mit der „Machtübertragung“ an die Nationalsozialist*innen begann die Reichsfinanzverwaltung unter dem Finanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk ihre Arbeit an der „nationalsozialistischen Weltanschauung“ auszurichten. Das beinhaltete insbesondere auch die antisemitische Auslegung von Steuervorschriften, die ideologische Schulung der Beschäftigten und die Beteiligung der Behörden bei der Ausplünderung von Jüdinnen*Juden, Sint*izze und Rom*nja sowie politischen Gegner*innen.
Verfügung des Finanzbeamten Streibel zur Einhaltung antisemitischer Vorschriften in der Registratur der Vermögensverwertungsstelle, 16. Mai 1944. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 25912, Bl. 4