Wohnungen, deren jüdische Bewohner*innen deportiert worden waren, wurden neu vermietet. Dabei kooperierte der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt (GBI) – das war der Name der Behörde ebenso wie der Amtstitel ihres Leiters Albert Speer – eng mit dem Finanzamt Moabit-West und der Vermögensverwertungsstelle. Diese Wohnungen vermittelte der GBI vielfach an „Abrissmieter*innen“ weiter, die ihre Wohnungen im Zuge der geplanten Umgestaltung Berlins verloren. Anfallende Kosten für Renovierungen, entfallene Mieteinnahmen der Besitzer*innen oder Schönheitsreparaturen wurden teils aus dem geraubten Vermögen der Deportierten, teils aus den Kassen des GBI beglichen. 1942 übernahm das HauptplanungsamtKommunale Behörde, die in der NS-Zeit für die städtebauliche Gesamtplanung Berlins zuständig war. größtenteils die Aufgaben des GBI und war für die Weitervermittlung des geräumten Wohnraums zuständig.
Abrechnung des Generalbauinspektors über Instandsetzungskosten der Wohnung des 1941 nach MinskMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus). verschleppten Abraham Michaelis, 22. Oktober 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 145, Bl. 28