Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt (GBI) / Hauptplanungsamt der Stadt Berlin

Wohnungen, deren jüdische Bewohner*innen deportiert worden waren, wurden neu vermietet. Dabei kooperierte der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt (GBI) – das war der Name der Behörde ebenso wie der Amtstitel ihres Leiters Albert Speer – eng mit dem Finanzamt Moabit-West und der Vermögensverwertungsstelle. Diese Wohnungen vermittelte der GBI vielfach an „Abrissmieter*innen“ weiter, die ihre Wohnungen im Zuge der geplanten Umgestaltung Berlins verloren. Anfallende Kosten für Renovierungen, entfallene Mieteinnahmen der Besitzer*innen oder Schönheitsreparaturen wurden teils aus dem geraubten Vermögen der Deportierten, teils aus den Kassen des GBI beglichen. 1942 übernahm das Hauptplanungsamt größtenteils die Aufgaben des GBI und war für die Weitervermittlung des geräumten Wohnraums zuständig.

Formularvordruck, maschinenschriftlich ausgefüllt, mit Bleistift unterschrieben; Anstreichungen in roter Farbe

Abrechnung des Generalbauinspektors über Instandsetzungskosten der Wohnung des 1941 nach Minsk verschleppten Abraham Michaelis, 22. Oktober 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 145, Bl. 28