Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg

Die Oberfinanzpräsidenten (OFP) bildeten die mittlere Ebene der Reichsfinanzverwaltung. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten waren weitgehend identisch mit denen der Landesfinanzämter, die 1937 in Oberfinanzpräsidenten umbenannt worden waren. Sie waren direkt dem Reichsfinanzministerium unterstellt und kontrollierten und koordinierten die Arbeit der Finanzämter und Dienststellen in ihrem Oberfinanzbezirk.

Der OFP Berlin beaufsichtigte und kontrollierte auch die Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West sowie die Vermögensverwertungsstelle – zwei Ämter, die ausschließlich für den Raub von Vermögenswerten von Verfolgten zuständig waren.

Der Zuständigkeitsbereich des OFP Berlin erstreckte sich bis 1942 auf ganz Groß-Berlin. 1942 wurden die beiden Oberfinanzbezirke Berlin und Brandenburg zum Oberfinanzbezirk Berlin-Brandenburg zusammengefasst und der Wirkungsbereich des OFP Berlin damit auf Brandenburg ausgedehnt.