„Jüdisches Kulturgut“

Von den Sachverständigen als „jüdisches Kulturgut“ identifizierte Objekte, darunter auch Kunstwerke und Bücher, durften nicht auf öffentlichen Versteigerungen „verwertet“ werden. Zum Teil gelangten diese Kulturgüter in andere NS-Behörden wie in die Dienststelle des Reichsleiters Rosenberg oder auch in die Zentralbibliothek des Reichsicherheitshauptamtes, die gezielt „jüdisches Kulturgut“ sammelten. Weniger wertvolle Objekte sollten zerstört werden. Dennoch finden sich in den Dokumenten der öffentlichen Versteigerungen, die die Verwertungsstelle sammelte, vereinzelt Judaika. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Objekte von den NS-Akteuren nicht als solche identifiziert wurden.

Die Informationen zu „jüdischem Kulturgut“ in den Akten der Vermögensverwertungsstelle beschränken sich auf die aus der Perspektive der NS-Finanzverwaltung nötigsten Informationen.

Maschinenschriftliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift

Gutachten von Max Niederlechner zu der Bibliothek von Siegfried Aschner, 7. September 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 1282, Bl. 28