Von den Sachverständigen als „jüdisches Kulturgut“„Jüdisches Kulturgut“ war die NS-Definition für Kulturgüter wie Kunstwerke oder Bücher, die von Menschen hergestellt und benutzt wurden, die als Jüdinnen*Juden verfolgt wurden. identifizierte Objekte, darunter auch Kunstwerke und Bücher, durften nicht auf öffentlichen Versteigerungen „verwertet“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. werden. Zum Teil gelangten diese Kulturgüter in andere NS-Behörden wie in die Dienststelle des Reichsleiters Rosenberg oder auch in die Zentralbibliothek des ReichsicherheitshauptamtesZentrale Dienst‑ und Arbeitsbibliothek des Reichssicherheitshauptamts, ab 1939/40 durch systematische Beschlagnahmung vor allem jüdischer, freimaurerischer und kirchlicher Bibliotheken aufgebaut., die gezielt „jüdisches Kulturgut“„Jüdisches Kulturgut“ war die NS-Definition für Kulturgüter wie Kunstwerke oder Bücher, die von Menschen hergestellt und benutzt wurden, die als Jüdinnen*Juden verfolgt wurden. sammelten. Weniger wertvolle Objekte sollten zerstört werden. Dennoch finden sich in den Dokumenten der öffentlichen Versteigerungen, die die Verwertungsstelle sammelte, vereinzelt JudaikaSammelbegriff für seltene jüdische kunsthandwerkliche Gegenstände, rituelle und sakrale Objekte sowie Literatur, die sich mit jüdischer Religion oder Kultur auseinandersetzt.. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Objekte von den NS-Akteuren nicht als solche identifiziert wurden.
Die Informationen zu „jüdischem Kulturgut“„Jüdisches Kulturgut“ war die NS-Definition für Kulturgüter wie Kunstwerke oder Bücher, die von Menschen hergestellt und benutzt wurden, die als Jüdinnen*Juden verfolgt wurden. in den Akten der Vermögensverwertungsstelle beschränken sich auf die aus der Perspektive der NS-Finanzverwaltung nötigsten Informationen.