„Hochwertiges Kulturgut oder wertvolle Kunstschätze (insbesondere wertvolle Kunstsammlungen)“, wie es in den Dienstanweisungen hieß, waren zunächst von Versteigerungen ausgenommen. Bei der Entscheidung über den Verbleib von Kunstschätzen und wertvollen Kunstsammlungen musste der Reichsfinanzminister hinzugezogen werden. In der Regel gelangten diese als wertvoll eingestuften Kulturgüter direkt an staatliche Institutionen wie den „Sonderauftrag Linz“Adolf Hitlers Projekt zur Sammlung von Kunst für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz. oder Museen.
„Antike Möbel, echte Teppiche, Bilder anerkannter Meister, wertvolles Porzellan“ überstellte die NS-Finanzverwaltung regelmäßig an das Versteigerungshaus Hans W. Lange. Der Auktionator Hans Lange nahm daher eine Sonderrolle bei der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. von wertvollen Kunstgegenständen im Auftrag der Vermögensverwertungsstelle ein.
Die Informationen in den Akten der Verwertungsstelle sind besonders ausführlich, wenn die Objekte an Langes Versteigerungshaus oder auch an staatliche Institutionen übergeben wurden. In diesen Fällen liegen in der Regel auch parallele Überlieferungen zu den Kulturgütern vor – neben den Angaben in Dokument der NS-Finanzverwaltung etwa die Informationen in Langes AuktionskatalogenVerzeichnis mit detaillierten Informationen zu Objekten bzw. Konvoluten (Lose), die bei einer Auktion angeboten werden. –, die wichtige Informationen für die ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege. enthalten. So können die Forscherinnen die Titel von Kunstwerken, die Namen der Künstler*innen, Maße und teilweise auch Abbildungen der Werke finden.
