„Hochwertiges Kulturgut oder wertvoller Kunstschatz“

Auflistung von Objekten. Rechts in einer Spalte stehen jeweils Preise, bei denen es sich um die Schätzpreise handelt.

Schätzung von Hans W. Lange, 26. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 694, Bl. 41

„Hochwertiges Kulturgut oder wertvolle Kunstschätze (insbesondere wertvolle Kunstsammlungen)“, wie es in den Dienstanweisungen hieß, waren zunächst von Versteigerungen ausgenommen. Bei der Entscheidung über den Verbleib von Kunstschätzen und wertvollen Kunstsammlungen musste der Reichsfinanzminister hinzugezogen werden. In der Regel gelangten diese als wertvoll eingestuften Kulturgüter direkt an staatliche Institutionen wie den „Sonderauftrag Linz“ oder Museen.

„Antike Möbel, echte Teppiche, Bilder anerkannter Meister, wertvolles Porzellan“ überstellte die NS-Finanzverwaltung regelmäßig an das Versteigerungshaus Hans W. Lange. Der Auktionator Hans Lange nahm daher eine Sonderrolle bei der „Verwertung“ von wertvollen Kunstgegenständen im Auftrag der Vermögensverwertungsstelle ein.

Die Informationen in den Akten der Verwertungsstelle sind besonders ausführlich, wenn die Objekte an Langes Versteigerungshaus oder auch an staatliche Institutionen übergeben wurden. In diesen Fällen liegen in der Regel auch parallele Überlieferungen zu den Kulturgütern vor – neben den Angaben in Dokument der NS-Finanzverwaltung etwa die Informationen in Langes Auktionskatalogen –, die wichtige Informationen für die Provenienzforschung enthalten. So können die Forscherinnen die Titel von Kunstwerken, die Namen der Künstler*innen, Maße und teilweise auch Abbildungen der Werke finden.

Schwarzweißfotografie: Viele Personen stehen in einer Schlange vor dem Eingang des Auktionshauses Hans W. Lange.
Vor einer Versteigerung von Hans W. Lange, nach 1937. Privatbesitz. Aus: Gute Geschäfte. Kunsthandel in Berlin 1933–1945, hrsg. vom Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin, Berlin 2011, S. 64