„Entartete Kunst“

Vorgedrucktes Formular mit maschinenschriftlichen Eintragungen sowie Stempel; handschriftliche Anmerkungen in roter Farbe

Gutachten von Georg Hinsche zu „entarteter Kunst“ aus dem Besitz von Hans Siegfried Zedner, 30. August 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 41167, Bl. 34

„Entartete Kunst“ durfte weder an öffentliche Einrichtungen noch auf den freien Kunstmarkt gelangen. In den Akten der Vermögensverwertungsstelle konnten die Forscherinnen zwei verschiedene Verfahren nachvollziehen, wie die Vermögensverwertungsstelle mit diesen Objekten umging.

Entweder wurden die Kunstwerke zerstört und lediglich die Rahmen der Gemälde auf Sammelversteigerungen veräußert. Oder die NS-Finanzverwaltung stellte sie anderen staatlichen Stellen oder Einrichtungen der NSDAP wie dem Propagandaministerium oder dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg unentgeltlich zur Verfügung.

In beiden Fällen beschränkte sich die Beschreibung der Gegenstände auf einzelne Stichpunkte. An einer genauen Dokumentation der „entarteten Kunst“ hatte das NS-Regime kein Interesse.