Bibliotheken mit einem Umfang von mehr als 500 Bänden, die in den Wohnungen Deportierter oder in Umzugsgütern gefunden wurden, mussten ab 1942 dem Sachverständigen Max Niederlechner gemeldet werden. Er taxierte sie gesondert und bestimmte, wie die Bücher zu „verwerten“ waren.
Ausgewählte Bände wurden direkt an Fachbuchhändler*innen verkauft, über die ReichstauschstelleWar im großen Stil am Raub von Büchern und deren Weitergabe an öffentliche Bibliotheken beteiligt. weiterverteilt oder sie gelangten an die Zentralbibliothek des Reichssicherheitshauptamtes. Als Abnehmer für fremdsprachige Literatur und Sprachbücher war die Dolmetscher-Lehr-Abteilung des Heeres vorgesehen.
In seltenen Fällen gab Niederlechner in seinen Gutachten die genauen Titel und Autor*innen der Publikationen an. In der Regel taxierte er die Bücher im Konvolut oder fasste sie in thematische Gruppen zusammen.