Beschlagnahme

Flüchtete ein Mensch aus Deutschland oder wurde er oder sie deportiert, beschlagnahmte die Gestapo die zurückgelassene Wohnungseinrichtung sowie bei Speditionen lagerndes Umzugs- oder Lagergut. Daraufhin setzte sie die Vermögensverwertungsstelle über die Beschlagnahme in Kenntnis. Diese begann dann unverzüglich mit dem Prozess der „Verwertung“ der Gegenstände.

Die sogenannte Beschlagnahmemeldung der Gestapo fiel in der Regel kurz aus und listete die sichergestellten Gegenstände nicht einzeln auf.

  • Maschinengeschriebenes Dokument mit vorgedrucktem Briefkopf; handschriftliche Ergänzungen in verschiedenen Farben; Vorder- und Rückseite
    Mitteilung der Geheimen Staatspolizei an das Finanzamt Moabit-West über die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fritz Kurt Lomnitz, 5. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 2
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit vorgedrucktem Briefkopf; handschriftliche Ergänzungen in verschiedenen Farben; Vorder- und Rückseite
    Mitteilung der Geheimen Staatspolizei an das Finanzamt Moabit-West über die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fritz Kurt Lomnitz, 5. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 2v