Um den Wert der beschlagnahmtenDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. Gegenstände zu beziffern, beauftragte die Vermögensverwertungsstelle Gerichtsvollzieher und andere amtlich bestellte Schätzer*innen mit der Begutachtung der Objekte. Diese Expert*innen stellten neben dem Wert auch fest, ob sich potenziell „hochwertige“ Kunst- und Kulturgüter unter den geraubten Gegenständen befanden – oder aber Kunst, die den propagierten Vorstellungen der Nationalsozialist*innen nicht entsprach. Diese als „entartet„Entartete Kunst“ war die propagandistische Bezeichnung des NS-Regimes für Kunst, die es politisch und ästhetisch ablehnte.“ bezeichnete Kunst durfte nicht auf dem freien Markt verkauft werden. Der nächste Schritt bei solchen Objekten war eine Herausnahme aus dem übrigen Besitz sowie eine weitere Begutachtung durch ausgewählte Sachverständige.
In den Gutachten der Gerichtsvollzieher finden sich oft nur kurze Bezeichnungen der Kunst- und Kulturgüter wie „Gemälde“, „Bilder“ oder „Posten Bücher“. In seltenen Fällen entzifferten sie beispielsweise die auf Gemälden erkennbaren Signaturen der Künstler*innen und vergaben Titel für die Kunstwerke.
Im Unterschied dazu stehen die Gutachten der fachlichen Sachverständigen. Sie beschrieben ausgewählte Kunst- und Kulturgüter in der Regel detaillierter.
Schau dir einzelne Gutachter an, die im Auftrag der Behörden die Objekte schätzten.