Ab August 1933 war eine eigene Dienststelle im Finanzamt Moabit-West reichsweit für die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. des Vermögens von Ausgebürgerten zuständig. Unter der Leitung von Oberregierungsrat Willy Böttcher entwickelte sich die Dienststelle zu einem effektiven Werkzeug zur Beraubung jener Menschen, die vor der NS-Verfolgung aus Deutschland flüchteten. Die Dienststelle trug zuerst die Bezeichnung „Ausbürgerungsabteilung“ und wurde später in „Dienststelle für die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. verfallener Vermögenswerte Ausgebürgerter“ umbenannt.
Diese Dienststelle sollte sich aller Vermögenswerte – also Bargeld, Bankkonten und Aktien ebenso wie Gegenstände – bemächtigen, die nicht bereits für die Deckung der Reichsfluchtsteuer1931 im Zuge der Brüningschen Devisengesetzgebung eingeführt. Zum Zeitpunkt der Auswanderung mussten Emigrant*innen 25 Prozent ihres Geldwerten Eigentums an den Deutschen Staat abführen. oder der JudenvermögensabgabeNach den Novemberpogromen eingeführte Zwangsabgabe für Jüdinnen*Juden. Sie wurden verpflichtet, die Schäden des gegen sie gerichteten Pogroms zu begleichen. herangezogen wurden. Rechtlich wurde der Vermögensraub bis dahin vor allem durch das Ausbürgerungsgesetz vom 26. Juli 1933 geregelt.
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Im Zuge der Deportationen aus dem deutschen Reichsgebiet vereinfachte der NS-Staat mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 diesen Raub: Mit der Verordnung entzog der Staat pauschal allen im Ausland befindlichen deutschen Jüdinnen*Juden die Staatsangehörigkeit und ihr Vermögen.
1942 wurde die Ausbürgerungsabteilung des Finanzamtes Moabit-West in die neu gegründete Vermögensverwertungsstelle des OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg überführt.
Diese war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr reichsweit, sondern nur noch für den Entzug von Vermögen der Geflüchteten und Deportierten aus Berlin und Brandenburg zuständig.
1944 waren bei der Vermögensverwertungsstelle mehr als 200 Personen damit beschäftigt, das letzte Hab und Gut der Deportierten der Staatskasse zuzuführen. Bis zur Kapitulation Deutschlands beteiligten sie sich geflissentlich an der Ausplünderung der Verfolgten. Sie verkauften Grundstücke, besichtigten Wohnungen und ließen sie räumen, beauftragten Versteigerungen oder versteigerten gleich selbst.
