Im Laufe des „Verwertungsprozesses“ begutachteten und taxierten Vollziehungsbeamte, Obergerichtsvollzieher und/oder vereidigte Sachverständige den geraubten Besitz. Bezahlt wurden die Gutachten aus dem beschlagnahmtenDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. Vermögen der Verfolgten.
Obergerichtsvollzieher begutachteten in der Regel als Erste die in den Wohnungen von Deportierten zurückgebliebenen Einrichtungsgegenstände. In dem Formular „Inventar und Bewertung“ hielten sie jedes einzelne Objekt fest.
Vor einer Auktion prüften vereidigte Sachverständige die zur Versteigerung bestimmten Objekte, um festzustellen, ob sich „hochwertiges Kulturgut“ oder „Kunstschätze“ darunter befanden. In den Akten der Vermögensverwertungsstelle finden sich Vordrucke, die die Gutachter*innen hierfür verwendeten. In der Regel bescheinigten sie der Behörde, dass die Objekte nicht außergewöhnlich wertvoll waren und somit einer öffentlichen Versteigerung nichts entgegenstand. Bei Bedarf fertigten die Sachverständigen ausführlichere Gutachten zu ausgewählten Objekten an.
Je nach Objektgruppe – Gemälde, umfangreiche Bibliotheken, Edelsteine, Silber, Teppiche und Pelze – gab es eigene Expert*innen, die die Finanzbehörde für Gutachten hinzuzog.