Sachverständige und Gutachter*innen

Im Laufe des „Verwertungsprozesses“ begutachteten und taxierten Vollziehungsbeamte, Obergerichtsvollzieher und/oder vereidigte Sachverständige den geraubten Besitz. Bezahlt wurden die Gutachten aus dem beschlagnahmten Vermögen der Verfolgten.

Obergerichtsvollzieher begutachteten in der Regel als Erste die in den Wohnungen von Deportierten zurückgebliebenen Einrichtungsgegenstände. In dem Formular „Inventar und Bewertung“ hielten sie jedes einzelne Objekt fest.

Vor einer Auktion prüften vereidigte Sachverständige die zur Versteigerung bestimmten Objekte, um festzustellen, ob sich „hochwertiges Kulturgut“ oder „Kunstschätze“ darunter befanden. In den Akten der Vermögensverwertungsstelle finden sich Vordrucke, die die Gutachter*innen hierfür verwendeten. In der Regel bescheinigten sie der Behörde, dass die Objekte nicht außergewöhnlich wertvoll waren und somit einer öffentlichen Versteigerung nichts entgegenstand. Bei Bedarf fertigten die Sachverständigen ausführlichere Gutachten zu ausgewählten Objekten an.

Je nach Objektgruppe – Gemälde, umfangreiche Bibliotheken, Edelsteine, Silber, Teppiche und Pelze – gab es eigene Expert*innen, die die Finanzbehörde für Gutachten hinzuzog.

Maschinengeschriebenes Dokument mit Unterschrift und Stempel

Gutachterliche Stellungnahme von Bruno Ritter, 5. Mai 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 23

Erste Seite des Vordrucks „Inventar und Bewertung“. Maschinenschriftlich sind siebzehn Positionen aufgelistet.
Das ausgefüllte Dokument „Inventar und Bewertung“ zur Einrichtung von Recha Storck, 22. Oktober 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 22