Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda

Das Reichspropagandaministerium unter Joseph Goebbels erhielt bei der Ausplünderung der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden einen privilegierten Zugang zu beschlagnahmten Schallplatten und Abspielgeräten. Einzelhändler*innen mussten diese dem Regierungsinspektor Staiger unentgeltlich anbieten und bei Bedarf überlassen.

Formularvordruck, maschinenschriftlich ausgefüllt, mit Bleistift unterschrieben
Ergänzungsbestimmungen auf dem Formular „Wohnungsliste“ der Vermögensverwertungsstelle mit Anordnungen zur Abgabe von Schallplatten und Abspielgeräten an das Propagandaministerium aus der Akte von Max Michaelis, 27. Juli 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 56v