NS-Kunstraub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
Das Reichspropagandaministerium unter Joseph Goebbels erhielt bei der Ausplünderung der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden einen privilegierten Zugang zu beschlagnahmtenDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. Schallplatten und Abspielgeräten. Einzelhändler*innen mussten diese dem Regierungsinspektor Staiger unentgeltlich anbieten und bei Bedarf überlassen.
Ergänzungsbestimmungen auf dem Formular „Wohnungsliste“ der Vermögensverwertungsstelle mit Anordnungen zur Abgabe von Schallplatten und Abspielgeräten an das Propagandaministerium aus der Akte von Max Michaelis, 27. Juli 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 56v
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