Auch die Reichshauptstadt Berlin profitierte von der Ausplünderung der Wohnungseinrichtungen deportierter Jüdinnen und Juden. So übernahm die Stadt Berlin auf Basis eines Vertrags mit der Vermögensverwertungsstelle für die DeportationswellenDie Geheime Staatspolizei Berlin fasste eine größere Serie von Deportationstransporten, die sie in einem bestimmten Zeitraum organisierte und durchführte, zu „Deportationswellen“ zusammen. I bis –X (Oktober 1941 bis Januar 1942) all die Einrichtungsgegenstände aus den Wohnungen der Deportierten, die nicht von Einzelhändler*innen übernommen wurden, zum Pauschalpreis und verkaufte Möbel, Geschirr oder elektrische Geräte über die städtischen Pfandleihanstalten.
Nachdem die Vermögensverwertungsstelle kurzzeitig wieder Gebrauchtwarenhändler mit der Räumung der Wohnungen beauftragt hatte, übernahm ab Dezember 1942 das Hauptwirtschaftsamt der Stadt BerlinGriff ab Ende 1942 privilegiert auf enteigneten Besitz von deportierten Berliner Jüdinnen*Juden zu. die zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände von Deportierten. Mit Bezugsscheinen konnte die Berliner Bevölkerung entweder in den Pfandleihanstalten oder der Außenstelle-Gebrauchtmöbel am Rudolf-Wilde-Platz Möbel und anderen geraubten Hausrat erwerben.