Privatpersonen erlangten im Zuge des staatlichen Raubzugs auf verschiedenen Wegen Zugriff auf die entzogenen Güter. Möbel, Hausrat, Kunstwerke, die als „minderwertige ErzeugnisseObjekte der bildenden Kunst, die während der Zeit des Nationalsozialismus nicht als hochwertig angesehen wurden.“ galten, und technische Gerätschaften konnten sie entweder bei Versteigerungen oder über den Berliner Gebrauchtwarenmarkt günstig erstehen.
Höherwertige Kunstwerke fanden sich auf dem Kunstmarkt oder konnten bei Auktionen ersteigert werden. Einzelpersonen bemühten sich auch direkt bei den Behörden darum, die Hinterlassenschaften von Deportierten zu erwerben.
Schreiben von Hildegard Böse an den OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin bezüglich der Übernahme von Kinderbetten aus der Wohnung von Familie Interstein, Warburgstraße 24, 8. Januar 1943. Die Bewohner*innen Friedrich, Edelgard und Berthold Interstein wurden im Oktober 1942 nach Riga deportiert und dort ermordet. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 55209, Bl. 23