Obergerichtsvollzieher

Obergerichtsvollzieher finden sich als Justizbeamte in zwei Rollen in den Akten der Vermögensverwertungsstelle wieder:

Bei der ersten Deportationswelle führten die Obergerichtsvollzieher in den Wohnungen die Versteigerungen des Besitzes der Deportierten durch, wofür sie 10% vom Erlös als Gebühr berechneten.

Zudem begutachteten sie die zurückgebliebenen Einrichtungsgegenstände von deportierten Personen in deren Wohnungen. Die verschiedenen Objekte und ihre geschätzten Werte hielten sie in dem Formular „Inventar und Bewertung“ fest. Abhängig vom Wert der Wohnungseinrichtung berechneten sie dafür die Tax- und Schreibgebühr und stellten unter anderem Fahrtkosten in Rechnung.

Abbildung eines Papierdokuments im Hochformat. Letzte Seite des Vordrucks „Inventar und Bewertung“ mit Schreibmaschine ausgefüllt. Mit handschriftlichen Annotationen und Stempeln

Letzte Seite vom Schätzprotokoll des Obergerichtsvollziehers Hoffmann. BLHA, Rep. 36A (II) 37426, Bl. 31v