Museen finden sich in den Akten der Vermögensverwertungsstelle als direkte Käufer von geraubten Kunst- und Kulturgütern.
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In einigen Fällen nahmen Museen eine privilegierte Position ein. Die Vermögensverwertungsstelle unterrichtete sie über als wertvoll eingestufte Kulturgüter, die sie beschlagnahmtDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. hatte. So konnten öffentliche Museen und andere staatliche Kultureinrichtungen vor den Versteigerungen auf diese Objekte zugreifen.
Beispielsweise erwarb das Focke-Museum in Bremen 1942 eine Barockkommode aus dem im Bremer Freihafen lagernden Umzugsgut von Ernst Georg Zadek vor der öffentlichen Versteigerung.
Neben diesem direkten Zugriff auf die entzogenen Kulturgüter konnten Museen auch über Umwege in den Besitz dieser Gegenstände gelangen. Von Kunst- und Antiquitätenhändler*innen auf den Versteigerungen der NS-Finanzverwaltung erworbene Kunstwerke fanden häufig indirekt ihren Weg in öffentliche Sammlungen.
Erste Seite des 25-seitigen Versteigerungsprotokolls zum Besitz von Bruno Cassirer, 1. März 1944, BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 6227, Bl. 131v