Für ein „Führermuseum“, das nach dem Krieg in Linz errichtet werden sollte, wurde der „Sonderauftrag Linz“Adolf Hitlers Projekt zur Sammlung von Kunst für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz. als eigene Organisation geschaffen, die besondere Kunstwerke für das Museum zusammentragen sollte. Der „Sonderauftrag Linz“Adolf Hitlers Projekt zur Sammlung von Kunst für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz. sicherte sich erst vergleichsweise spät den Zugriff auf von der NS-Finanzverwaltung geraubte Kunst- und Kulturgüter. Es sind nur wenige Akten überliefert, die eine aktive Auswahl von Objekten für die Museumssammlung durch die Vermögensverwertungsstelle dokumentieren.
Eines der wenigen Dokumente, die eine Anweisung in Bezug zum „Sonderauftrag Linz“Adolf Hitlers Projekt zur Sammlung von Kunst für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz. enthalten, ist direkt im Bestand der Vermögensverwertungsstelle überliefert. In der Akte von Frieda Bradt findet sich die Abschrift eines Schreibens des Reichministers der Finanzen vom Juli 1943. Er informiert sämtliche OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. über die priorisierte Stellung des „Sonderauftrags“. Neben Kunstwerken und Kunstsammlungen fielen nun auch Münz- und Medaillensammlungen unter den sogenannten FührervorbehaltAdolf Hitlers Projekt zur Sammlung von Kunst für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz..
Abschrift des Schreibens vom Reichsminister der Finanzen an die OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen., 16. Juli 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 4162, Bl. 57
Meist waren es andere Wege, über die Kunstwerke zum „Sonderauftrag“ gelangten, beispielsweise über die behördlichen Versteigerungen oder über den Kunstmarkt.
Ein Beispiel ist der Fall des Stilllebens von Ludwig Adam Kunz aus dem Besitz von Paul Jakob Eisner. Die Kunsthändlerin Maria Almas-Dietrich erwarb im Mai 1941 das Stillleben auf der zwangsweisen Versteigerung bei Hans W. Lange. Sie vermittelte das Gemälde weiter an das „Führermuseum“, wie aus der im Central Collecting PointVon den US-amerikanischen Streitkräften nach 1945 eingerichtete Sammelstellen in den westlichen Besatzungszonen, in denen Kunstwerke aus entdeckten Depots mit Raubkunst registriert, dokumentiert und konserviert wurden. München 1945 geführten Karteikarte hervorgeht.