Ein Großteil der beschlagnahmtenDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. Wohnungseinrichtungen der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden wurde bis Dezember 1942 zum Weiterverkauf an den Berliner Gebrauchtwarenhandel übergeben.
Verträge mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel regelten die Formalitäten. Die Händler*innen konnten die Einrichtungsgegenstände zu festen Preisen übernehmen und weiterverkaufen. Möbel, Hausrat und Textilien fanden so indirekt den Weg in die Haushalte der nichtjüdischen Berliner*innen. Die Verteilung der geraubten Bestände an die Berliner Bevölkerung wurde ab Ende 1942 vom Hauptwirtschaftsamt der Stadt BerlinGriff ab Ende 1942 privilegiert auf enteigneten Besitz von deportierten Berliner Jüdinnen*Juden zu. übernommen.
