Einzelhandel

Ein Großteil der beschlagnahmten Wohnungseinrichtungen der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden wurde bis Dezember 1942 zum Weiterverkauf an den Berliner Gebrauchtwarenhandel übergeben.

Verträge mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel regelten die Formalitäten. Die Händler*innen konnten die Einrichtungsgegenstände zu festen Preisen übernehmen und weiterverkaufen. Möbel, Hausrat und Textilien fanden so indirekt den Weg in die Haushalte der nichtjüdischen Berliner*innen. Die Verteilung der geraubten Bestände an die Berliner Bevölkerung wurde ab Ende 1942 vom Hauptwirtschaftsamt der Stadt Berlin übernommen.

Ausschnitt eines Dokuments: gedruckter Briefkopf
Anschrift der Reichsgeschäftsstelle der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel auf einem Vordruck der Vermögensverwertungsstelle. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 56v