Der Berliner Gebrauchtwarenhandel war der größte gewerbliche Nutznießer bei der Enteignung der Deportierten durch die Vermögensverwertungsstelle beim OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg. Bestimmten Einzelhändler*innen wurde in Verträgen mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ein exklusiver Zugang zu den Wohnungseinrichtungen der Deportierten gewährt. Während „hochwertiges“ Kunst- und Kulturgut von ausgewählten Auktionator*innen verkauft wurde, fanden „minderwertige ErzeugnisseObjekte der bildenden Kunst, die während der Zeit des Nationalsozialismus nicht als hochwertig angesehen wurden.“ über die Ladengeschäfte der Trödler*innen ihren Weg in die Berliner Haushalte.
