Auktionshäuser und Versteigerer*innen

Die von der Finanzbehörde mit dem Verkauf beauftragten Auktionshäuser und Versteiger*innen profitierten auf zwei Ebenen vom Verkauf beschlagnahmter Gegenstände:

Einerseits sicherten ihnen die regelmäßigen Aufträge das wirtschaftliche Bestehen im sich wandelnden Kunstmarkt der NS-Zeit.

Zudem erhoben sie für ihre Tätigkeit zehn Prozent Gebühren, die sie direkt von dem Versteigerungserlös abzogen. Diese Provision behielten sie vor der Überweisung des Ertrags an die Finanzbehörde ein.

Maschinenschriftliche Endabrechnung mit gedrucktem Briefkopf des Versteigerers Gerhard Harms, unterschrieben

Der Versteigerer Gerhard Harms listet unter II. die Versteigerungsgebühr in Höhe von 6.508 RM für den Besitz von Hugo Aufrichtig auf, 10. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 1445, Bl. 69