Die von der Finanzbehörde mit dem Verkauf beauftragten Auktionshäuser und Versteiger*innen profitierten auf zwei Ebenen vom Verkauf beschlagnahmter Gegenstände:
Einerseits sicherten ihnen die regelmäßigen Aufträge das wirtschaftliche Bestehen im sich wandelnden Kunstmarkt der NS-Zeit.
Zudem erhoben sie für ihre Tätigkeit zehn Prozent Gebühren, die sie direkt von dem Versteigerungserlös abzogen. Diese Provision behielten sie vor der Überweisung des Ertrags an die Finanzbehörde ein.