

Das Ehepaar Max und Edith Michaelis
Das Ehepaar Max und Edith Michaelis lebte in einem 1902 – 1903 von dem Architekten Wilhelm Lopsch erbauten Haus am Kurfürstendamm 185 – eine gehobene Wohnlage im Berliner Westen. Ab April 1934 wohnten sie dort im Vorderhaus in der ersten Etage, der Beletage, in sieben Zimmern. Für Edith Michaelis geb. Neustadt war es die zweite Ehe. Sie hatte 1908 den Kaufmann Louis Ludwig Lewin geheiratet, der jedoch – zu einem heute unbekannten Zeitpunkt – starb. Die Heirat der Michaelis’ erfolgte im August 1927. Bevor das Ehepaar die Wohnung am Kurfürstendamm 185 bezog, hatte Max Michaelis in der Pariser Straße 30 – 31 und Edith Michaelis in der Steinacher Straße 1 in Berlin-Schöneberg gewohnt.
Eigentümer und Vermieter des Hauses am Kurfürstendamm war bis 1941 die Familie Berglas. Da die Familie als jüdisch verfolgt wurde, beschlagnahmte die GestapoPolitische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus, die politische Gegner*innen sowie Jüdinnen*Juden überwachte und verfolgte. das Grundstück und es gelangte in den Besitz des Deutschen Reichs. 1943 arisierteDas Wort „Arisierung“ bezeichnet die systematische Enteignung von Jüdinnen*Juden im NS-Sprachgebrauch. der Berginspektor a. D. Heinrich Kellermann das Grundstück und somit auch das Haus.
Erste Seite der VermögenserklärungFormular in dem Jüdinnen*Juden vor ihrer Deportation Angaben zu ihrem im Inland befindlichen Vermögen machen mussten. von Max Michaelis vom 20. Juni 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 2


„Jüdischer KonsulentIm September 1938 entzog der nationalsozialistische Staat den verbliebenen als Jüdinnen*Juden verfolgten Rechtsanwält*innen die generelle Zulassung. Sie mussten von nun an „Konsulent“ (lat. für Berater) als Berufsbezeichnung verwenden.“
Max Michaelis war als Rechtsanwalt beim Kammergericht in Berlin zugelassen sowie als Notar tätig. Aber er und Edith Michaelis wurden ab 1933 vom NS-Staat als jüdisch verfolgt. Ab 1938 durfte Max Michaelis nur noch als „KonsulentIm September 1938 entzog der nationalsozialistische Staat den verbliebenen als Jüdinnen*Juden verfolgten Rechtsanwält*innen die generelle Zulassung. Sie mussten von nun an „Konsulent“ (lat. für Berater) als Berufsbezeichnung verwenden.“ tätig sein, was mit seiner vorherigen Berufsausübung nicht zu vergleichen war: Jüdischen Rechtsanwält*innen wurde die Zulassung entzogen und sie durften nur noch Jüdinnen*Juden beraten und vertreten. Außerdem mussten erhebliche Anteile des Honorars an die ReichsrechtsanwaltskammerDiente der Gleichschaltung des Anwaltsberufs und dem Ausschluss von jüdischen sowie politisch unerwünschten Rechtsanwält*innen. geleistet werden. Verwaltet wurde dieses Geld von der extra eingerichteten AusgleichsstelleInnerhalb der Reichs-Rechtsanwaltskammer geschaffene Stelle zur Regelung wirtschaftlicher und berufsrechtlicher Fragen unter Rechtsanwält*innen..
Michaelis vertrat unter anderem auch Nachbar*innen aus dem Haus am Kurfürstendamm 185, darunter Jacob Intrator und seine Frau Rosa sowie Erich und Martha Kaufmann, die ebenfalls als jüdisch verfolgt wurden. Seine Büroräume hatte Max Michaelis ebenfalls in der Wohnung am Kurfürstendamm 185.
Briefkopf Max Michaelis. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 16496, Bl. 62
Deportiert und beraubt
Die DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. der Eheleute Michaelis aus Berlin erfolgte am 24. Juni 1942 mit dem 16. „Osttransport“Als „Osttransporte“ bezeichnete die Geheime Staatspolizeileitstelle Berlin Deportationstransporte in die Ghettos und Vernichtungslager im besetzten Osteuropa. nach MinskMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus)./Maly Trostinec. Auf der gleichen Deportationsliste befanden sich über fünfzig teils leitende Mitarbeitende der „Reichsvereinigung der JudenZwangsvereinigung aller jüdischen Verbände und Gemeinden, gegründet im Juni 1939.“.
Nach der Ankunft des Deportationszuges ermordeten Angehörige der Waffen-SSMilitärischer Verband der SS (Schutzstaffel), aufgebaut ab 1939 und im Verlauf des Zweiten Weltkriegs stark erweitert. und der SchutzpolizeiDie Schutzpolizei beteiligte sich auch an der Verfolgung von Jüdinnen*Juden, Sinti*zze und Rom*nja und politischen Gegner*innen sowie Kriegsverbrechern in den besetzten Gebieten. eine Mehrheit der Deportierten in einem Wald bei Maly TrostinecMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus). rund 12 km südöstlich von MinskMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus).. Ob sich die Eheleute Michaelis darunter befanden, ist bis heute nicht geklärt.
Transportliste der Geheimen Staatspolizei Berlin. Das Ehepaar Michaelis taucht unter den Nummern 186 und 187 auf. Arolsen Archives, Transportliste: 16. „Osttransport“Als „Osttransporte“ bezeichnete die Geheime Staatspolizeileitstelle Berlin Deportationstransporte in die Ghettos und Vernichtungslager im besetzten Osteuropa. nach MinskMaly Trostinec war ein nationalsozialistisches Zwangsarbeits- und Vernichtungslager nahe Minsk (heute Belarus)./Maly Trostinec, 24. Juni 1942, DocID: 127187918
Vor ihrer DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. mussten Edith und Max Michaelis die sechzehnseitige VermögenserklärungFormular in dem Jüdinnen*Juden vor ihrer Deportation Angaben zu ihrem im Inland befindlichen Vermögen machen mussten. ausfüllen. Die handschriftlich ausgefüllte Erklärung ist die letzte Spur der Eheleute. Max Michaelis’ VermögenserklärungFormular in dem Jüdinnen*Juden vor ihrer Deportation Angaben zu ihrem im Inland befindlichen Vermögen machen mussten. ist auf den 20. Juni 1942 datiert, die von Edith Michaelis auf den 22. Juni 1942. In dem Abschnitt zu Wohnungsinventar und Einrichtungsgegenständen wurden von den Eheleuten Michaelis keine Angaben gemacht, die entsprechenden Zeilen sind bei Max Michaelis zusätzlich mit Fragezeichen versehen.
Mit der DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. von Max Michaelis wurden seine juristischen Fälle im Juli 1942 an Dr. Bruno Apt übertragen. Dieser war ebenfalls als „KonsulentIm September 1938 entzog der nationalsozialistische Staat den verbliebenen als Jüdinnen*Juden verfolgten Rechtsanwält*innen die generelle Zulassung. Sie mussten von nun an „Konsulent“ (lat. für Berater) als Berufsbezeichnung verwenden.“ zugelassen.
Einer formalen Benachrichtigung oder Einziehungsverfügung an die Eheleute Michaelis durch die Nationalsozialist*innen bedurfte es nicht mehr. Da die DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. ins Ausland erfolgte, griff automatisch die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz.
Die „bevorzugte“ „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen.
Mit dem Eingang der VermögenserklärungenFormular in dem Jüdinnen*Juden vor ihrer Deportation Angaben zu ihrem im Inland befindlichen Vermögen machen mussten. der Eheleute Michaelis bei der Vermögensverwertungsstelle begannen die Finanzbeamten ihre Arbeit. Sie legten eine Akte zu ihnen an, in der sie die „Vermögensverwertung“ dokumentierten. Auf der ersten Seite der Akte – einer Art Überblicksblatt für die Behördenmitarbeiter – findet sich neben Namen und Adresse der Verfolgten die handschriftliche Notiz „bevorzugt“. Wieso sollte die „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. des Vermögens der Michaelis’ eine „bevorzugte“ sein?
Aufschluss über die Hintergründe, weshalb Wohnung und Einrichtung der Eheleute Michaelis besonders behandelt werden sollten, gibt ein Schreiben der Kontinentalen Öl Aktiengesellschaft an den OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. vom 11. Juli 1942:
Die Wohnung, in der Max und Edith Michaelis gewohnt hatten, war für die Nutzung durch die Kontinentale Öl Aktiengesellschaft vorgesehen. Das Unternehmen gab an, die Räume für die Durchführung einer von Generalfeldmarschall und Reichswirtschaftsminister Hermann Göring übertragenen Aufgabe zu benötigen. Göring hatte angeordnet, dass die Kontinentale Öl Aktiengesellschaft Erdölvorkommen, Förderanlagen und Erdölunternehmen in den vom Deutschen Reich besetzten oder beeinflussten Gebieten sichern, verwalten und wirtschaftlich ausbeuten sowie die kriegswichtige Treibstoffversorgung sicherstellen sollte. Vermutlich sollte die Wohnung als Büroräumlichkeit dienen.
Schon am 2. Juli 1942, etwa eine Woche nach der DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. der Michaelis’, begann die Vermögensverwertungsstelle daher damit, die Wohnungseinrichtung Stück für Stück zu „verwerten“. Die Behörde veräußerte den Besitz der Eheleute direkt aus der Wohnung am Kurfürstendamm 185.
Begutachtung durch einen Versteigerer
Für einen bestimmten Teil der Einrichtung fand vor ihrer „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. eine Schätzung durch den Inhaber des Kunstversteigerungshauses Union, Leo Spik statt. In zwei Gutachten taxierte er insgesamt 65 Objekte.
Schätzliste Leo Spik, 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 30
Erwerber*innen „Überreiter“ und „Kornfeld“
Die Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung am Kurfürstendamm 185 wurden im weiteren Verlauf in mehreren Konvoluten bei Freihandverkäufen veräußert.
Bei der Recherche zu den Käufer*innen, die von dem Vermögensraub der Eheleute Michaelis profitierten, stechen vor allem zwei hervor, die die von Leo Spik gesondert geschätzten Gegenstände erwarben.
Am 4. Juli 1942 verkaufte die Vermögensverwertungsstelle einer Person namens Gottfried Kornfeld, wohnhaft Flensburger Straße 20, elf Objekte zum Taxpreis von 1.241 RM. Darunter befanden sich Mobiliar, Gebrauchsgegenstände und gerahmte Drucke. Die weiteren gesondert begutachteten 54 Objekte erwarb zwei Tage später eine Sophie Überreiter, wohnhaft Pariser Straße 55, für insgesamt 13.231 RM. Damit erhielt sie den größten Teil der Wohnungseinrichtung der Michaelis’, darunter auch mehrere Kunstwerke.
Einzahlungsbeleg, 8. Juli 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 35
Die weiteren Dokumente in der Akte zu diesen beiden Käufen werfen Fragen auf: Die Einzahlungsbelege in der Akte bei der Vermögensverwertungsstellen zeigen, dass der Gesamtbetrag beider Freihandverkäufe von insgesamt 14.472 RM als eine Summe an die Oberfinanzkasse eingezahlt wurde, obwohl die Käufe einzeln erfolgten.
In welchem Verhältnis standen diese Käufer*innen zueinander? Wer war Sophie Überreiter, die ein großes Konvolut an Einrichtungsgegenständen mit einigen Kunstobjekten kaufte und somit in großem Maß von der Beraubung der Michaelis’ profitierte? Und wer war Gottfried Kornfeld? Antworten auf diese Fragen lassen sich in der Akte der Vermögensverwertungsstelle nicht finden.
„Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. einer Bibliothek
Die Speditionsfirma Willy Kulka lieferte – dies belegt ein Lieferschein – außerdem am 6. Juli 1942 eine große Menge Bücher vom Kurfürstendamm 185 zur Vermögensverwertungsstelle. Dort schätzte der auf Bücher spezialisierte Sachverständige Max Niederlechner ihren Wert auf 2.200 RM und schlug einen Käufer vor: den Antiquar Gustav Schmidt in Berlin-Halensee.
In der Bibliothek der Michaelis’ befand sich sowohl juristische als auch klassische Literatur. Das zeigt eine Auflistung, die der Sachverständige an die Vermögensverwertungsstelle übersandte. Sie enthält diejenigen Werke, die er als nicht „minderwertig“ einstufte. Gustav Schmidt kaufte die Bücher und erhielt sie am 23. Juli 1942.
„Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. einer Wohnungseinrichtung
Weitere Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung am Kurfürstendamm 185, die nicht Teil des gesonderten Gutachtens von Leo Spik waren, wurden ebenfalls in Form von Freihandverkäufen veräußert.
Dabei gingen Mobiliar und Gegenstände des täglichen Bedarfs an unterschiedliche Personen, etwa einen Dolmetscher namens Rudolf F. Gross vom Auswärtigen Amt im Referat Sprachendienst oder einen Leutnant Buck. Auch der Hauswart des Hauses Kurfürstendamm 185, Fritz Schaletzke, profitierte, indem er die Kücheneinrichtung der Michaelis’ erwarb. Was von der Einrichtung übriggeblieben war, wurde am 27. Juli 1942 an den Einzelhändler der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel Karl Gentsch für 352 RM verkauft.
Wo sind die Objekte?
Der Verkauf der gesamten Wohnungseinrichtung war im August 1942 abgeschlossen, also nur zwei Monate nach der DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. der Eheleute Michaelis. Die „bevorzugte“ „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. durch die Vermögensverwertungsstelle wurde also schnellstmöglich durchgeführt, damit die Kontinentale Öl Aktiengesellschaft die Räume beziehen konnte.
Die Gegenstände aus der Wohnung am Kurfürstendamm 185 landeten mit ihrem Verkauf durch die Nationalsozialist*innen in Privatbesitz, der weitere Verbleib ist bis dato nicht geklärt. Es ist nicht auszuschließen, dass vor allem die Kunstobjekte über andere Wege doch noch Einzug in öffentliche Sammlungen gefunden haben. Sie zu finden gestaltet sich jedoch als schwierig, da die Akten nur wenige Informationen zu den Werken enthalten und beispielsweise auch die Vornamen der Künstler*innen nicht genannt sind.
Die Akte der Vermögensverwertungsstelle bietet außerdem kaum Einblick in die Biografien der Eheleute Michaelis, sodass sich aus ihr nahezu kein Bild von ihnen rekonstruieren lässt. Weitere Recherchen in den Akten der Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren, die von Nachfahr*innen beantragt wurden, waren daher unerlässlich.
Erfahre mehr über die weitere Geschichte nach 1945 im Kapitel Verantwortung.