Franz Grosse

Name: Franz Grosse

Zur Person: Juwelier, Vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für Goldwaren und Juwelen

Adresse: Wallstraße 17-18, Berlin C 2 (Mitte) 

Taxierte Objektgruppe: Goldwaren und Juwelen

Spuren in den Akten: Keine Besonderheiten

Ausschnitt eines Dokuments, Briefkopf
Briefkopf Franz Grosse. Rep. 36A (II) 694, Bl. 21

Erich Fritz

Name: Erich Fritz

Zur Person: Sachverständiger der Deutschen Rechtsfront

Adresse: Landhausstraße 2, Berlin (Wilmersdorf); Tauentzienstraße 18a, Berlin (Charlottenburg)

Taxierte Objektgruppe: Teppiche, Möbel, Gemälde, Plastiken, Hausrat

Spuren in den Akten: Nicht häufig in den Akten zu finden

Ausschnitt eines Dokuments mit vorgedrucktem Briefkopf
Briefkopf Erich Fritz. BLHA, Rep. 36A (II) 36198, Bl. 23

Obergerichtsvollzieher

Obergerichtsvollzieher finden sich als Justizbeamte in zwei Rollen in den Akten der Vermögensverwertungsstelle wieder:

Bei der ersten Deportationswelle führten die Obergerichtsvollzieher in den Wohnungen die Versteigerungen des Besitzes der Deportierten durch, wofür sie 10% vom Erlös als Gebühr berechneten.

Zudem begutachteten sie die zurückgebliebenen Einrichtungsgegenstände von deportierten Personen in deren Wohnungen. Die verschiedenen Objekte und ihre geschätzten Werte hielten sie in dem Formular „Inventar und Bewertung“ fest. Abhängig vom Wert der Wohnungseinrichtung berechneten sie dafür die Tax- und Schreibgebühr und stellten unter anderem Fahrtkosten in Rechnung.

Abbildung eines Papierdokuments im Hochformat. Letzte Seite des Vordrucks „Inventar und Bewertung“ mit Schreibmaschine ausgefüllt. Mit handschriftlichen Annotationen und Stempeln

Letzte Seite vom Schätzprotokoll des Obergerichtsvollziehers Hoffmann. BLHA, Rep. 36A (II) 37426, Bl. 31v

Bruno Ritter

Name: Bruno Ritter

Zur Person: Kunsthändler, Sachverständiger der Deutschen Rechtsfront, Taxator

Adresse: Rankestraße 31/32, Berlin W 50 (Charlottenburg)

Taxierte Objektgruppe: Gemälde, Graphik, Silberwaren, Teppiche

Spuren in den Akten: Trat für den OFP häufig als Taxator für Kunstgegenstände und wertvolle Einrichtung auf

Ausschnitt eines Dokuments mit vorgedrucktem Briefkopf.
Briefkopf Bruno Ritter. BLHA, Rep. 36A (II) 24496, Bl. 17.
Blauer Stempel und Unterschrift mit dunkler Tinte
Stempel und Unterschrift Bruno Ritter, BLHA, Rep. 36A (II) 24496, Bl. 17

Auktionshäuser und Versteigerer*innen

Die von der Finanzbehörde mit dem Verkauf beauftragten Auktionshäuser und Versteiger*innen profitierten auf zwei Ebenen vom Verkauf beschlagnahmter Gegenstände:

Einerseits sicherten ihnen die regelmäßigen Aufträge das wirtschaftliche Bestehen im sich wandelnden Kunstmarkt der NS-Zeit.

Zudem erhoben sie für ihre Tätigkeit zehn Prozent Gebühren, die sie direkt von dem Versteigerungserlös abzogen. Diese Provision behielten sie vor der Überweisung des Ertrags an die Finanzbehörde ein.

Maschinenschriftliche Endabrechnung mit gedrucktem Briefkopf des Versteigerers Gerhard Harms, unterschrieben
Der Versteigerer Gerhard Harms listet unter II. die Versteigerungsgebühr in Höhe von 6.508 RM für den Besitz von Hugo Aufrichtig auf, 10. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 1445, Bl. 69

Sachverständige und Gutachter*innen

Im Laufe des „Verwertungsprozesses“ begutachteten und taxierten Vollziehungsbeamte, Obergerichtsvollzieher und/oder vereidigte Sachverständige den geraubten Besitz. Bezahlt wurden die Gutachten aus dem beschlagnahmten Vermögen der Verfolgten.

Obergerichtsvollzieher begutachteten in der Regel als Erste die in den Wohnungen von Deportierten zurückgebliebenen Einrichtungsgegenstände. In dem Formular „Inventar und Bewertung“ hielten sie jedes einzelne Objekt fest.

Vor einer Auktion prüften vereidigte Sachverständige die zur Versteigerung bestimmten Objekte, um festzustellen, ob sich „hochwertiges Kulturgut“ oder „Kunstschätze“ darunter befanden. In den Akten der Vermögensverwertungsstelle finden sich Vordrucke, die die Gutachter*innen hierfür verwendeten. In der Regel bescheinigten sie der Behörde, dass die Objekte nicht außergewöhnlich wertvoll waren und somit einer öffentlichen Versteigerung nichts entgegenstand. Bei Bedarf fertigten die Sachverständigen ausführlichere Gutachten zu ausgewählten Objekten an.

Je nach Objektgruppe – Gemälde, umfangreiche Bibliotheken, Edelsteine, Silber, Teppiche und Pelze – gab es eigene Expert*innen, die die Finanzbehörde für Gutachten hinzuzog.

Maschinengeschriebenes Dokument mit Unterschrift und Stempel
Gutachterliche Stellungnahme von Bruno Ritter, 5. Mai 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 23
Erste Seite des Vordrucks „Inventar und Bewertung“. Maschinenschriftlich sind siebzehn Positionen aufgelistet.
Das ausgefüllte Dokument „Inventar und Bewertung“ zur Einrichtung von Recha Storck, 22. Oktober 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 22

Speditionen

Speditionen und Lagerhäuser profitierten in vielfältiger Weise vom Vermögensraub in der NS-Zeit. Zum einen erzielten sie Mehreinnahmen, wenn eingelagerte Gegenstände nicht mehr von ihren Besitzer*innen abgeholt wurden. Das betraf sowohl Umzugsgut, das nicht mehr außer Landes gebracht werden konnte, als auch Gegenstände, die verfolgte Jüdinnen*Juden bei Zwangsumzügen in kleine und überfüllte Wohnungen nicht mitnehmen konnten. Zum anderen verdienten sie beim Transport der gelagerten Gegenstände in die Versteigerungslokale mit oder versteigerten gleich selbst Lager- und Umzugsgut im Auftrag der Vermögensverwertungsstelle.

Logos und Grafiken von Speditionen auf Telefonbuchseiten
Berliner Transportfirmen im Adressbuch. Berliner Adressbuch, Ausgabe 1942, Teil II, S. 433

Kunst- und Antiquitätenhandel

Ob durch Direktverkäufe oder auf Versteigerungen: Kunst- und Antiquitätenhändler*innen gelangten auf unterschiedlichen Wegen an die geraubten Objekte.

Durch die Fülle der Gegenstände profitierten sie von oftmals geringen Preisen, zu denen sie die Objekte erwerben und dann gewinnbringend weiterverkaufen konnten.

Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neunzehn Positionen an Objekten mit Erwerber*innen

Eine Seite des Versteigerungsprotokolls zum Besitz von Oskar Skaller, 16. Januar 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 36160, Bl. 24v

Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste mit Stempel; handschriftliche Anmerkungen
Der Antiquitätenhändler Rudolf Sobczyk erwarb 1944 zwei Ölgemälde aus dem Besitz von Robert Weinberg. Ebenso wie „Bombengeschädigte“ und Wehrmachtsangehörige konnte er direkt von der Vermögensverwertungsstelle kaufen; 6. Juni 1944. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 39326, Bl. 117v
  • Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neun Positionen an Hausrat. Handschriftlich sind die Erwerber*innen und Erlöse notiert; Vorder- und Rückseite
    Der Antiquitätenhändler Otto Möhrke erwarb drei Ölgemälde aus dem geraubten Besitz der Brüder Georg und Martin Tietz, 17. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 39326, Bl. 108
  • Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neun Positionen an Hausrat. Handschriftlich sind die Erwerber*innen und Erlöse notiert; Vorder- und Rückseite
    Der Antiquitätenhändler Otto Möhrke erwarb drei Ölgemälde aus dem geraubten Besitz der Brüder Georg und Martin Tietz, 17. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 38058, 108v

    Berliner Gebrauchtwarenhandel

    Der Berliner Gebrauchtwarenhandel war der größte gewerbliche Nutznießer bei der Enteignung der Deportierten durch die Vermögensverwertungsstelle beim OFP Berlin-Brandenburg. Bestimmten Einzelhändler*innen wurde in Verträgen mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ein exklusiver Zugang zu den Wohnungseinrichtungen der Deportierten gewährt. Während „hochwertiges“ Kunst- und Kulturgut von ausgewählten Auktionator*innen verkauft wurde, fanden „minderwertige Erzeugnisse“ über die Ladengeschäfte der Trödler*innen ihren Weg in die Berliner Haushalte.

    Maschinenschriftliches Dokument mit Adressliste; handschriftliche Durchstreichungen
    Erste Seite der Liste der Berliner Einzelhändler*innen, die von der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel Gebrauchtwarenhandel zum Handel mit geraubten Wohnungseinrichtungen vorgeschlagen wurden, 1942. Landesarchiv Berlin, A Pr. Br. Rep. 030, Nr. 21830, Bl. 46v

    Einzelhandel

    Ein Großteil der beschlagnahmten Wohnungseinrichtungen der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden wurde bis Dezember 1942 zum Weiterverkauf an den Berliner Gebrauchtwarenhandel übergeben.

    Verträge mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel regelten die Formalitäten. Die Händler*innen konnten die Einrichtungsgegenstände zu festen Preisen übernehmen und weiterverkaufen. Möbel, Hausrat und Textilien fanden so indirekt den Weg in die Haushalte der nichtjüdischen Berliner*innen. Die Verteilung der geraubten Bestände an die Berliner Bevölkerung wurde ab Ende 1942 vom Hauptwirtschaftsamt der Stadt Berlin übernommen.

    Ausschnitt eines Dokuments: gedruckter Briefkopf
    Anschrift der Reichsgeschäftsstelle der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel auf einem Vordruck der Vermögensverwertungsstelle. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 56v