Arbeitsteilige Beraubung
Der Vermögensraub war ein arbeitsteiliger Prozess, den unterschiedliche staatliche Stellen planten und umsetzten. Trotz teilweise unterschiedlicher Interessen arbeiteten sie dabei Hand in Hand. Ihr gemeinsames Ziel war es, Menschen, die aus Sicht des Regimes kein Teil der nationalsozialistischen Gesellschaft waren, die materielle Lebensgrundlage zu entziehen und ihr Hab und Gut zu rauben. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Reichsfinanzverwaltung.
Klicke auf die Enden der Netzwerkpunkte, um mehr über die beteiligten Akteure zu erfahren.
Story
Vermögensraub per Verordnung
Gesetze und Verordnungen spielten beim Vermögensraub eine zentrale Rolle, um den Anschein von Legalität zu wahren. Das nationalsozialistische Regime hatte bereits wenige Wochen nach seinem Machtantritt ein ganzes Instrumentarium von Regeln erlassen, auf die sich das Finanzamt Moabit-West und die Vermögensverwertungsstelle berufen konnten und die ihnen den Zugriff auf Vermögen von „Reichsfeinden„Reichsfeind“„Reichsfeind“ war die nationalsozialistische Bezeichnung für Personen, deren Religion, Herkunft oder politische Überzeugung den Vorgaben des Regimes nicht entsprachen. war die nationalsozialistische Bezeichnung für Personen, deren Religion, Herkunft oder politische Überzeugung den Vorgaben des Regimes nicht entsprachen.“ ermöglichten. Die Gesetze und Erlasse wurden immer wieder erweitert und den Erfordernissen angepasst.
Story weiterlesenAusbürgerungsgesetz
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933
Dieses Gesetz ermöglichte es, Einbürgerungen aus der Zeit zwischen 1918 und 1933 rückgängig zu machen. Zudem konnte Deutschen, die im Ausland lebten, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, „sofern sie durch ein Verhalten, das gegen Pflicht und Treue zum Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben“. Was das bedeutete, bestimmten die jeweils agierenden nationalsozialistischen Amtsträger. Wurde eine Person ausgebürgert, so konnte ihr in Deutschland verbliebenes Vermögen beschlagnahmtDurch die Beschlagnahme von Vermögen wurde den Besitzer*innen vorerst die Verfügungsgewalt über dieses entzogen und unter staatliche Verwaltung gestellt. und anschließend als dem Reich „verfallen„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates.“ erklärt werden. Mit der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. des Vermögens wurde bis Anfang 1942 das Finanzamt Moabit-West betraut.
Abschrift des Ausbürgerungsantrages der Gestapo-Leitstelle Potsdam für Jakob Goldschmidt, 18. Juli 1939. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 12990, Bl. 3v
Abschrift des Ausbürgerungsantrages der Gestapo-Leitstelle Potsdam für Jakob Goldschmidt, 18. Juli 1939. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 12990, Bl. 3a
Einziehungsgesetze
Gesetz über die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 / Gesetz über die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. volks- und staatsfeindlichen„Reichsfeind“ war die nationalsozialistische Bezeichnung für Personen, deren Religion, Herkunft oder politische Überzeugung den Vorgaben des Regimes nicht entsprachen. Vermögens vom 14. Juli 1933
Das Gesetz über die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. kommunistischen Vermögens erlaubte es, Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Mitglieder einzuziehen. Der Geltungsbereich wurde durch das Gesetz über die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. volks- und staatsfeindlichen„Reichsfeind“ war die nationalsozialistische Bezeichnung für Personen, deren Religion, Herkunft oder politische Überzeugung den Vorgaben des Regimes nicht entsprachen. Vermögens auf alle Vermögenswerte ausgedehnt, die zu „volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind“. Eingezogen„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. wurden diese Vermögen bis 1942 durch die Länder mithilfe der GestapoPolitische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus, die politische Gegner*innen sowie Jüdinnen*Juden überwachte und verfolgte.. Ab April 1942 übernahm die Reichsfinanzverwaltung diese Aufgabe. Beide Gesetze wurden auch beim Raub der letzten Habseligkeiten der deportierten Jüdinnen*Juden angewandt: Der Staat erklärte sie kollektiv zu „Volks- und Staatsfeinden“.
Einziehungsverfügung Recha Storck, 1. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 10
Zustellungsurkunde für Recha Stork, 7. September 1943, ausgehändigt durch den Obergerichtsvollzieher. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 10v
Deportationserlass der Reichsfinanzverwaltung vom 4. November 1941
Der Deportationserlass des Reichsfinanzministers vom 4. November 1941 legte in Grundzügen das Verfahren zur Ausplünderung der deportierten Jüdinnen*Juden durch die lokalen OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. fest. Die rechtliche Grundlage für den Vermögensentzug bildeten die Einziehungsgesetze aus dem Jahr 1933. Hier wurde auch festgelegt, dass bürokratisch korrekt jeder Person vor ihrer DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. eine Verfügung über die Einziehung„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates. ihres Vermögens zugestellt werden musste. Zudem regelte dieser Erlass, wie die geraubten Gegenstände „verwertet“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. werden sollten.
Seite 4 der Abschrift des Erlasses vom 4. November 1941 mit Anweisung zur Organisation des Vermögensraubs in der Reichsfinanzverwaltung. BArch R 2-ANH./7, Bl. 78v
Seite 5 der Abschrift des Erlasses vom 4. November 1941 mit Anweisungen bezüglich Kunst- und Kulturgütern. BArch R 2-ANH./7, Bl. 79
Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941
Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz sollte das Verwaltungsverfahren zum Zugriff auf Vermögen von Ausgewanderten und Deportierten vereinfachen. Jüdinnen*Juden, die sich dauerhaft im Ausland aufhielten, wurde somit die Staatsangehörigkeit aberkannt und ihr Vermögen „verfiel„Verfall“ und „Einziehung“ bezeichnete im Kontext der Reichsfinanzverwaltung die Einbehaltung von beschlagnahmten Gegenständen zugunsten des Staates.“ automatisch dem Reich. Damit sollten Einziehungsverfügungen bei den Deportierten sowie aufwändige Einzelausbürgerungen vermieden werden. In der Praxis konnte diese Regelung aber nicht auf ausländische Staatsangehörige oder auf Jüdinnen*Juden angewendet werden, die nicht ins Ausland, sondern beispielsweise nach TheresienstadtDas sogenannte Altersghetto Theresienstadt wurde in der alten Garnisonsstadt im heutigen Terezin (Tschechien) als größtes Konzentrationslager (KZ) im Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. deportiert wurden. Hier galten weiterhin die Regelungen des Deportationserlasses vom November 1941.
„Verwertung“ von Kunst- und Kulturgütern
Kunst- und Kulturgüter haben in den Akten der Vermögensverwertungsstelle teilweise besonders erkennbare Spuren hinterlassen. Die Dokumentation von Gemälden, Grafiken, Skulpturen und Büchern in Versteigerungsniederschriften, VerkaufsverhandlungenFür den direkten Verkauf von geraubten Gegenständen existierte der Vordruck „Verhandlung“. und Schätzprotokollen der NS-Finanzverwaltung bildet einen wichtigen Ansatzpunkt für die ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege..
Wie bei allen anderen „beweglichen Sachen“ strebte die Finanzverwaltung eine möglichst effiziente und gewinnbringende „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. an. Zahlreiche Verordnungen und Dienstanweisungen regelten diese Weitergabe und den Verkauf von Kunst- und Kulturgütern bis ins Detail.
Die Finanzbeamten waren angehalten, die Schritte der Veräußerung der Kunst- und Kulturgüter in den Dokumenten festzuhalten. Je nach dem vorgesehenen Weg der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. variiert der Detailgrad der Dokumentation in den überlieferten Archivalien. Die tiefere Beschreibung einzelner Kunstwerke stand gegenüber der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. und den geschätzten und erzielten Preisen jedoch stets weniger im Fokus.
Klicke auf die Enden der Netzwerkpunkte, um mehr über die "Verwertung" von Kunst-und Kulturgütern zu erfahren.
