Chronik
Die Chronik ordnet den Vermögensraub zwischen 1933 und 1945 in weitere Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes ein und gibt einen Überblick über den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit geraubtem Eigentum nach 1945.
NS-Kunstraub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin
Die Chronik ordnet den Vermögensraub zwischen 1933 und 1945 in weitere Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes ein und gibt einen Überblick über den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit geraubtem Eigentum nach 1945.
1. April 1933. Die NSDAP organisiert einen reichsweiten Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber*innen. Parteimitglieder postieren sich vor den Geschäften und belästigen oder attackieren Besitzer*innen und Kundschaft.
Ein Ladengeschäft in Berlin am Tag des Boykotts © Yad Vashem Photo Archive, 5703/3
Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Die Nationalsozialist*innen beginnen sofort mit dem autoritären Umbau des Staates. Politische Gegner*innen und Jüdinnen*Juden werden festgenommen und angegriffen.


Die NSDAP organisiert einen reichsweiten Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber*innen. Parteimitglieder postieren sich vor den Geschäften und belästigen oder attackieren Besitzer*innen und Kundschaft.
Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums werden Jüdinnen*Juden aus dem Staatsdienst entfernt.
Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens erlaubt es dem NS-Staat, auf das Eigentum kommunistischer Organisationen und ihrer Mitglieder zuzugreifen.
Das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens und das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit werden am selben Tag verabschiedet.
Erfahre hier mehr über die Gesetze
Das Finanzamt Moabit-West wird reichsweit für die „Verwertung“ von Vermögenswerten zuständig, die aufgrund der Ausbürgerung ihrer Besitzer*innen dem Staat verfallen.
Die erste Ausbürgerungsliste wird im Reichsanzeiger veröffentlicht. Unter den ausgebürgerten Personen sind vor allem Schriftsteller*innen und politische Funktionär*innen. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt.
Die Reichskulturkammer wird gegründet. Sie ist die Dachinstitution für alle im Kulturbereich Beschäftigten und gliedert sich in sieben Einzelkammern (z.B. Reichskammer der bildenden Künste). Eine Mitgliedschaft in einer der Einzelkammern ist verpflichtend. Jüdische Künstler*innen, Kunsthändler*innen und Sachverständige werden nach und nach von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Ein Ausschluss aus der Reichskulturkammer kommt einem Berufsverbot gleich.
Die „Nürnberger Gesetze“ treten in Kraft. Die Verordnungen legen fest, wer im Sinne der Gesetzgebung als jüdisch gilt. Deutsche Jüdinnen*Juden haben von nun an einen staatsbürgerlichen Sonderstatus.
Wer ab diesem Zeitpunkt keinen Nachweis über seine "arische" Herkunft erbringen kann, wird aus den Kammern der Reichskulturkammer ausgeschlossen. Spätestens ab jetzt ist als jüdisch verfolgten Personen die Ausübung eines Berufs im Kulturbereich nicht mehr möglich.
Im Rahmen der Beschlagnahmeaktion „Entartete Kunst“ entfernen die Nationalsozialist*innen ca. 20.000 Werke moderner Kunst aus hundert deutschen Museen. Die Ausstellung „Entartete Kunst“ wird am 19. Juli 1937 in München eröffnet und diffamiert öffentlich zahlreiche Künstler*innen der Moderne sowie ihre Werke.
Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden verpflichtet die als Jüdinnen*Juden Verfolgten, eine detaillierte Aufstellung ihres Vermögens an die Wohnsitzfinanzämter abzuliefern.
Adolf Hitler sichert sich mit einem „Führervorbehalt“ einen bevorzugten Zugriff auf beschlagnahmte Kunstsammlungen in Österreich und schafft damit die Grundlage für die Sammlung des geplanten „Führermuseums“.
Deutsche Jüdinnen*Juden, die keinen „anerkannten jüdischen“ Vornamen haben, müssen ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich die Zwangsnamen Israel oder Sara führen. Jüdinnen*Juden sollen so schneller identifiziert werden können.
Die Nationalsozialist*innen initiieren reichsweit antijüdische Pogrome. Antisemit*innen zerstören und plündern Geschäfte, Wohnungen und Synagogen. Mehrere hundert Jüdinnen*Juden werden ermordet und über 10.000 verhaftet.

Jüdinnen*Juden werden gezwungen durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben im Zuge der Novemberpogrome ihre Gewerbebetriebe meist unter Wert zu verkaufen. Zudem werden sie verpflichtet, mit der „Judenvermögensabgabe“ die vom antisemitischen Mob verursachten Schäden der Pogrome zu bezahlen.
Der „Sonderauftrag Linz“ wird eingerichtet, um Kunstwerke für das geplante „Führermuseum“ in Linz zusammenzutragen. Die Beschäftigten greifen dabei auch auf geraubtes Kunst- und Kulturgut zu.
Die deutsche Wehrmacht überfällt Polen. Während des Polenfeldzuges beginnen die Deutschen sofort mit der Ermordung und Verfolgung der polnischen Eliten, von Kranken sowie polnischen Jüdinnen*Juden.
Ein Ausfuhrschutz für „national wertvolle Kunstwerke“ wird erlassen, um zu verhindern, dass Menschen, die vor Verfolgung in Deutschland flüchten, wertvolle Kunstwerke ins Ausland verbringen.

Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg wird gegründet. Leiter ist der NSDAP-Parteiideologe Alfred Rosenberg. Der Einsatzstab ist eine Institution der NSDAP, die zunächst damit beauftragt wird, „jüdisches Kulturgut“ zu erfassen. Schnell entwickelt er sich zu einer zentralen Stelle beim systematischen Raub von Kunst- und Kulturgütern sowie Einrichtungsgegenständen in den von Deutschland besetzten Gebieten.
Die deutsche Wehrmacht überfällt die Sowjetunion. Der Feldzug richtet sich auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung. Direkt an die Kampfhandlungen anschließend ermorden „Einsatzgruppen“ der deutschen Polizei, unterstützt von der Wehrmacht, mehr als eine halbe Million Jüdinnen*Juden, zudem Sinti*zze und Rom*nja, Kriegsgefangene und kommunistische Parteifunktionäre.

Durch einen Erlass des Reichsfinanzministeriums kann Umzugsgut jüdischer Geflüchteter auch ohne abgeschlossene Ausbürgerung versteigert werden.
Jüdinnen*Juden im Deutschen Reich ab sechs Jahren müssen in der Öffentlichkeit den „Judenstern“ tragen.
Die Massendeportationen der Jüdinnen*Juden aus Deutschland beginnen. Der erste Deportationszug aus Berlin verlässt am 18. Oktober die Stadt. Kurz darauf wird allen Jüdinnen*Juden in Deutschland die Auswanderung verboten.
Die zurückgelassenen Wohnungseinrichtungen der mit dem ersten Deportationstransport Verschleppten werden durch Gerichtsvollzieher in den Wohnungen öffentlich versteigert. In den folgenden Monaten übernehmen Einzelhändler*innen den Verkauf der Gegenstände.
Das Reichsfinanzministerium überträgt den lokalen Oberfinanzpräsidenten per Erlass die Organisation und Durchführung der Ausplünderung der zurückgelassenen Vermögenswerte deportierter Jüdinnen*Juden.
Erfahre hier mehr über die Rolle der Oberfinanzpräsidenten
Mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz wird allen im Ausland befindlichen Jüdinnen*Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Ihr Vermögen wird sofort Eigentum des Reiches. Dies gilt sowohl für die Geflüchteten als auch für die Deportierten.
Erfahre hier mehr über die Gesetze
Jüdinnen*Juden wird verboten, ihr bewegliches Vermögen ohne Genehmigung zu verschenken oder zu verkaufen.
Die Vermögensverwertungsstelle beim OFP Berlin wird gegründet. Sie übernimmt die Fälle und Mitarbeiter*innen der Ausbürgerungsabteilung im Finanzamt Moabit-West.
Auf der Wannseekonferenz verständigen sich Vertreter der Reichsregierung und der NSDAP über die Organisation der Ermordung aller Jüdinnen*Juden im nationalsozialistischen Machtbereich.
Der Reichsfinanzverwaltung wird nun auch die Ausplünderung von politischen Gegner*innen, sogenannten Reichsfeinden, innerhalb Deutschlands übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt war hierfür die Gestapo in den Ländern zuständig.
Das Hauptwirtschaftsamt der Stadt Berlin übernimmt von der Vermögensverwertungsstelle die Wohnungseinrichtungen der deportierten Berliner Jüdinnen*Juden. Die Einrichtungsgegenstände werden an die Berliner Bevölkerung weitergegeben.
Adolf Hitler sichert sich mit einem weiteren „Führervorbehalt“ den bevorzugten Zugriff auf geraubte Kunstsammlungen im gesamten Deutschen Reich.
Das Deutsche Reich kapituliert. In Berlin leben noch ca. 6.000 bis 8.000 Jüdinnen*Juden.
Die Alliierte Kommandantur erlässt den Befehl, dass alle feststellbaren Vermögensgegenstände an die Verfolgten des Nationalsozialismus rückerstattet werden sollen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erlassen. Gemäß diesem Gesetz kann auch der „Schaden an Vermögen“ geltend gemacht werden.
Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger regelt die Rückgabe von Vermögenswerten, die NS-Verfolgten entzogen wurden.
Auf der Washington Conference 1998 einigen sich 44 Staaten, darunter auch Deutschland, auf elf Grundsätze zum Umgang mit NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern.
Bund, Länder und Kommunen verpflichten sich in der Gemeinsamen Erklärung, die Washingtoner Prinzipien in der Praxis umzusetzen.
Die Beratende Kommission wird als unabhängiges Gremium geschaffen, um bei strittigen Restitutionsfällen Empfehlungen auszusprechen. Sie soll faire Lösungen ermöglichen, wenn sich Anspruchsberechtigte und öffentliche Einrichtungen nicht einigen können.
Die Bundesregierung stellt erstmals gezielt Mittel für die systematische Erforschung von (möglicherweise) NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern bereit. Museen, Archive und Bibliotheken können nun Projekte für die Provenienzforschung beantragen.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste wird als Institution zur bundesweiten Förderung und Koordinierung der Provenienzforschung eingerichtet.
Bund, Länder und Kommunen schaffen ein neues Schiedsgericht für Streitfälle zu NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Es ersetzt die Beratende Kommission.