Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv bemüht sich darum, die Online-Ausstellung „Besitzen Sie Gemälde …?“ – NS-Kunstraub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin barrierefrei zugänglich zu machen. Den Rahmen bildet hierbei die Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.raub-kunst-verwaltung.de.
Die Grundlage, um eine technische Barrierefreiheit herzustellen, sind zudem die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Online-Ausstellung bietet einige technische Möglichkeiten der Darstellung, die nicht komplett barrierefrei sind. Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit muss daher festgestellt werden: Diese Website ist mit der BbgBITV und dem BbgBGG teilweise vereinbar. Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei, also nicht oder nur teilweise mit der BbgBITV vereinbar. Die Einschränkungen betreffen gestalterische Elemente, die auf der Programmiersprache Java Script beruhen:
- Das Kartenmodul als zusätzlicher Zugang zu den Ausstellungsinhalten ist nicht barrierefrei. Alle Inhalte sind jedoch alternativ über die Menüpunkte ansteuerbar.
- Der Slider zum Blättern durch die Akten ist als Funktion nicht barrierefrei. Auf Geräten, die diese Funktion nicht unterstützen, werden die Abbildungen einzeln untereinander angezeigt.
- Die Vergrößerungsoption für einzelne Abbildungen in der Lightbox ist nicht barrierefrei ansteuerbar. Die Abbildungen können alternativ separat im Browser geöffnet und dort nach Bedarf vergrößert angezeigt werden.
- Im Modul der Netzwerkgrafik (in den Kapiteln Das System und Die Profiteure) sind die Verbindungspfeile zwischen einzelnen Inhalten nicht barrierefrei. Die Inhalte der Netzwerkgrafik unterliegen aber einer Hierarchie, sodass sie auch nacheinander angesteuert werden können.
- Im Modul des „Hotspot“-Bildes, das an mehreren Stellen der Ausstellung verwendet wird, sind die Pluszeichen auf den Abbildungen nicht barrierefrei ansteuerbar. Sämtliche dahinter liegenden Informationen werden alternativ sichtbar, wenn man mit der Maus darüberfährt.
- Das Plugin „H5P Branching Scenario“ wird im Kapitel „Ausblick“ der Ausstellung für ein Quiz verwendet. Dieser Inhaltstyp ist nicht vollständig barrierefrei, da komplexe verzweigte Abläufe sowie die Navigation innerhalb des Moduls für Screenreader‑Nutzer*innen und Personen, die ausschließlich mit der Tastatur arbeiten, nur eingeschränkt zugänglich sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Januar 2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir möchten, dass unsere Online-Ausstellung für alle Menschen zugänglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen Probleme bei der Nutzung dieser Website bzw. Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
D3 Kommunikation
Am Mühlenberg 3
14467 Potsdam
E-Mail: friederike.scharlau@blha.brandenburg.de.
Informationen über Inhalte, die generell von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind, können Sie unter poststelle@blha.brandenburg.de einholen.
Wir bemühen uns darum, Ihnen innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben oder sollte von der oben genannten Kontaktmöglichkeit gar keine Antwort erfolgt sein, so können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte eingerichtet. Die Mitarbeitenden der Durchsetzungsstelle prüfen dann die Rechtskraft Ihres Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnen ggf. eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnologie beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand einzuschalten.
Sie können mit der Durchsetzungsstelle per Post, E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen:
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048
Internet: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/durchsetzungsstelle/
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13. April 2026 überprüft.