1. Dezember 2025
Bund, Länder und Kommunen schaffen ein neues Schiedsgericht für Streitfälle zu NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Es ersetzt die Beratende Kommission.
NS-Kunstraub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin
Bund, Länder und Kommunen schaffen ein neues Schiedsgericht für Streitfälle zu NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Es ersetzt die Beratende Kommission.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste wird als Institution zur bundesweiten Förderung und Koordinierung der Provenienzforschung eingerichtet.
Die Bundesregierung stellt erstmals gezielt Mittel für die systematische Erforschung von (möglicherweise) NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern bereit. Museen, Archive und Bibliotheken können nun Projekte für die Provenienzforschung beantragen.
Die Beratende Kommission wird als unabhängiges Gremium geschaffen, um bei strittigen Restitutionsfällen Empfehlungen auszusprechen. Sie soll faire Lösungen ermöglichen, wenn sich Anspruchsberechtigte und öffentliche Einrichtungen nicht einigen können.
Bund, Länder und Kommunen verpflichten sich in der Gemeinsamen Erklärung, die Washingtoner Prinzipien in der Praxis umzusetzen.
Auf der Washington Conference 1998 einigen sich 44 Staaten, darunter auch Deutschland, auf elf Grundsätze zum Umgang mit NS‑verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern.
Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger regelt die Rückgabe von Vermögenswerten, die NS-Verfolgten entzogen wurden.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erlassen. Gemäß diesem Gesetz kann auch der „Schaden an Vermögen“ geltend gemacht werden.
Die Alliierte Kommandantur erlässt den Befehl, dass alle feststellbaren Vermögensgegenstände an die Verfolgten des Nationalsozialismus rückerstattet werden sollen.
Das Deutsche Reich kapituliert. In Berlin leben noch ca. 6.000 bis 8.000 Jüdinnen*Juden.