Ausblick

Von Restitutionen und offenen Enden.
„Woher kommt das?“

Farbfotografie von zwei Personen, die links und rechts von einem großen Ölgemälde stehen

Die Geschwister Antony und Nicola Easton mit dem „Großen Stilleben“ von Ludwig Adam Kunz, 2024. Quelle: privat

Gerechte und faire Lösungen …

… mit den Eigentümer*innen oder mit ihren Erb*innen zu finden, ist ein Grundsatz der Washingtoner Prinzipien von 1998. Sie gelten bis heute als Richtlinie im Umgang mit NS-Raubgut für jene Staaten, die sie unterzeichnet haben. Dazu zählt auch Deutschland.

Unter diese „gerechten und fairen Lösungen“ fällt auch die Rückgabe von geraubten Objekten an die rechtmäßigen Eigentümer*innen, die sogenannte Restitution. Dieses Ziel unterstützt die Provenienzforschung im OFP-Projekt mit ihrer Recherche in den Akten der Vermögensverwertungsstelle. Sie macht dabei zugleich NS-Unrecht sichtbar.

Lässt sich aus den Akten ermitteln, dass geraubte Gegenstände wie Gemälde oder Bücher durch eine öffentliche Einrichtung erworben wurden, informieren die Provenienzforscherinnen diese darüber. Danach liegt es in der Verantwortung der Museen und anderen Kultureinrichtungen, die Erb*innen der verfolgten Personen zu ermitteln und eine Rückgabe zu prüfen.

Mit ihrer Recherche in den Akten der Vermögensverwertungsstelle liefern die Forscherinnen den sammlungsbewahrenden Institutionen also eine Grundlage dafür, dass sie gemeinsam mit den Erb*innen „gerechte und faire Lösungen“ finden können. Wie dies in einzelnen Fällen aussehen kann, zeigen zwei Verfahren, die vom OFP-Projekt angestoßen wurden:

It’s [the stillife by Kunz is] a living entity that survived the destruction of my family and I will hang it on my walls with considerable pride to serve in their memory.

Antony Easton, Filmemacher und Künstler, Nachfahre von Paul Jakob Eisner, 9. April 2024
Fotografie von einem Ölgemälde. Auf dem dunklen Gemälde ist ein Stillleben mit Früchten und verschiedenen Tieren zu sehen.
Das "Große Stilleben" von Ludwig Adam Kunz nach der Restaurierung, 2025. Quelle: privat

Nachdem die Commission for Looted Art in Europe die Erb*innenermittlung unterstützt hatte, restituierte das Israel Museum in Jerusalem 2024 das ‚Große Stillleben‘ von Ludwig Adam Kunz an die Nachfahren.

Die Berlinische Galerie hat mit den Nachfahr*innen von Fritz Kurt Lomnitz eine „gerechte und faire Lösung“ gefunden.

Das Werk verbleibt in Berlin.

Farbfotografie eines Ölgemäldes, das einen Mann in blau-roter Uniform vor einem sandfarbenen Hintergrund zeigt. Seine Arme hält er wie in einer Umarmung.
Anton von Werner, „Französischer Infanterist“, 1882, Öl auf Karton. Berlinische Galerie, Museum für Moderne Kunst, BG-M-SG 6549/92

Offene Enden und Leerstellen

Manchmal führt die Suche nach Kulturgut, dessen Raub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle dokumentiert ist, bis in ein Museum oder eine andere öffentliche Einrichtung.

Sehr oft aber verliert sich die Spur der Objekte nach ihrer letzten Erwähnung in den Schätzlisten und Versteigerungsprotokollen. Der Großteil des Kulturgutes, das Verfolgten geraubt wurde, gelangte in Privatbesitz oder den Kunsthandel und ist bis heute verschollen.

Erschwert wird die Situation auch dadurch, dass die Washingtoner Prinzipien nicht für Privatpersonen, nichtöffentliche Sammlungen und den Kunsthandel gelten.

„Gerechte und faire Lösungen“ zu finden, hängt in diesen Fällen an der Initiative und dem Willen einzelner Personen oder Organisationen.

Generell macht es die oft sehr ungenaue Beschreibung der Werke in den Akten häufig unmöglich, Kunstwerke zu identifizieren, um sie aufzuspüren – und sie zurückzugeben.

Was bleibt, sind offene Enden.

Ein bekanntes Problem in der Provenienzforschung – wie auch die in der Ausstellung vorgestellten Fälle zeigen.

Vordruck Inventarliste, maschinenschriftlich ausgefüllt
Das Dokument „Inventar und Bewertung“ im Fall Recha Storck, 22. Oktober 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 37426, Bl. 28

Was passierte mit dem „Posten Bücher“ und dem „Blüthner-Flügel“ aus dem Besitz von Recha Storck, die der Obergerichtsvollzieher Hoffmann als Inventar ihrer Wohnung notiert und die Walter Conrad, der mit seiner Familie in Storcks Wohnung gezogen war, nicht gekauft hatte?

Befindet sich das Gemälde von H. E. Pohle heute noch im Besitz der Familie des SS-Obersturmführers Johannes Schertl, der es aus dem beschlagnahmten Eigentum von Hugo Loewy erworben hatte?

Vordruck im Querformat, handschriftlich ausgefüllt
Verkaufsbeleg zwischen Schertl und der Vermögensverwertungsstelle, 28. Dezember 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24446, Bl. 30

Jenseits der Lücken in Objektbiografien weist die Provenienzforschung an den Akten der Vermögensverwertungsstelle auch andere Leerstellen auf. Wertvolle Kunst- und Kulturgüter, die die Gutachter*innen ausführlicher dokumentierten oder sogar als Museumsobjekt einstuften, stammten in der Regel aus gutsituierten Haushalten. Trotz antisemitischer Steuer- und Wirtschaftspolitik war es den Besitzer*innen gelungen, diese Dinge bis dahin zu bewahren.

Somit setzt sich diese Forschungsdisziplin vor allem mit Verfolgtenbiografien der wohlhabenderen Bevölkerungsschichten auseinander. Der Blick auf diejenigen, die zum Zeitpunkt des Vermögensentzuges kaum (noch) etwas besaßen, fehlt. Doch auch dort gab es ein letztes Buch, einen Tisch oder ein Hemd, die „verwertet“ wurden. Ihren Weg zu rekonstruieren, grenzt aber aufgrund der raren Informationen ans Unmögliche.

Gerade diese Leerstellen geben Anlass zur kritischen Reflexion über Erinnerung, Besitz und die kollektive Verantwortung, die Nachfahr*innen von Täter*innen und Profiteur*innen des NS-Unrechts tragen.

Woher kommt das?

Mit eigener Provenienzforschung selbstständig ein Stück Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen

Was wir besitzen, hat oft eine Vergangenheit. Mal kennen wir sie, manchmal ist sie verborgen. Dieses Erkundungsmodul lädt dich dazu ein, die ersten Schritte zur Erforschung der Geschichte deines letzten Flohmarktfunds oder Familienerbstücks zu gehen.

Die Erkundung beginnt mit einer einfachen Frage: Woher kommt das?