Direktverkäufe

Kunst- und Kulturgüter, die weder zu den besonders wertvollen noch zu den als unverkäuflich eingestuften Objekten gehörten, nahmen neben den Versteigerungen auch den Weg der Direktverkäufe als Form der „Verwertung“:

Sie gelangten mit anderem Hausrat zu Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen. Diese erwarben von der Vermögensverwertungsstelle den Hausrat einzelner Familien jeweils als Konvolut und verkauften die Gegenstände weiter an Privatpersonen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Objekten fehlen bei diesem Weg der „Verwertung“ in den meisten Fällen.

Für einzelne Kunst- und Kulturgüter fanden sich private Interessent*innen, die die Gegenstände direkt von der Finanzverwaltung erwarben. Auch in diesen Fällen sind die Objekte meist nur knapp dokumentiert.

  • Vorgedrucktes kleinformatiges Dokument, handschriftlich ausgefüllt, unterschrieben; Vorder- und Rückseite
    Beleg über den Verkauf des Ölgemäldes Nr. 37 aus dem Besitz von Hugo Loewy an Johannes Schertl, SS Obersturmführer, 28. Dezember 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24446, Bl. 30
  • Vorgedrucktes kleinformatiges Dokument, handschriftlich ausgefüllt, unterschrieben; Vorder- und Rückseite
    Beleg über den Verkauf des Ölgemäldes Nr. 37 aus dem Besitz von Hugo Loewy an Johannes Schertl, SS Obersturmführer, 28. Dezember 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24446, Bl. 30v

    Versteigerung

    Auszug aus Vordruck Versteigerungsniederschrift mit maschinenschriftlichen Eintragungen zu den einzelnen Positionen sowie Namen der Meistbietenden
    Auszug aus der Versteigerungsniederschrift von Bernhard Schlüter, 16. August 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 36160, Bl. 25v

    Versteigerungen galten als effektive „Verwertungsmethode“ für Kunst- und Kulturgüter. Hier gab es wiederum Abstufungen in der Hierarchie der „Verwertung“.

    Die Finanzbeamten überließen „wertvollen Hausrat“ als gesamtes Konvolut verschiedenen Versteigerungshäusern in Berlin, beispielsweise Gerhard Harms oder Leo Spik, und erhielten von diesen die Erlöse abzüglich einer Provision. Die Dokumentation der Objekte unterscheidet sich je nach Auktionshaus, ist aber in der Regel wenig detailliert.

    Schau dir einzelne Versteiger*innen an, die im Auftrag der Behörden versteigerten.

    Maschinenschriftliches Dokument mit einer Liste von Objekten
    Abschrift Verfügung Betr. Versteigerung vom Finanzamt Moabit-West, 18. März 1941. Landesarchiv Berlin, A Rep. 093-03, Nr. 54683, Bl. 419

    Handelte es sich aus der Perspektive der Nationalsozialist*innen um gewöhnlichen Hausrat, so versteigerte die Vermögensverwertungsstelle die Bestände im eigenen Versteigerungslokal am Kottbusser Ufer. Auch unter den hier versteigerten Gegenständen befanden sich jedoch immer wieder – knapp beschriebene – Kunst- und Kulturgüter.

    Tabellarischer Vordruck, maschinen- und handschriftlich ausgefüllt
    Auszug aus einer Versteigerungsniederschrift am Kottbusser Ufer zu dem Besitz von Paul Hermann Ludwig Kempner, 31. März 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 19176, Bl. 139v

    Verbleib

    Wenn weder die Obergerichtsvollzieher noch die Sachverständigen geraubte Kunst- und Kulturgüter für eine Herausnahme bestimmten, stufte die NS-Finanzverwaltung sie als gewöhnlichen Hausrat ein. In der Folge gelangten sie in Versteigerungen, wurden gesammelt an Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen verkauft oder sie fanden einzelne interessierte Käufer*innen („Direktverkäufe“).

    Ausschnitt eines Dokuments mit handschriftlicher Notiz – jemand hat geschrieben: „Was soll mit dem Rest geschehen? G[…] lehnt ab; Korge?“
    Handschriftliche Notiz aus der Akte zu Helene Haase, o. D. BLHA, 36A (II) Nr. 13399, Bl. 55