Direktverkäufe

Kunst- und Kulturgüter, die weder zu den besonders wertvollen noch zu den als unverkäuflich eingestuften Objekten gehörten, nahmen neben den Versteigerungen auch den Weg der Direktverkäufe als Form der „Verwertung“:

Sie gelangten mit anderem Hausrat zu Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen. Diese erwarben von der Vermögensverwertungsstelle den Hausrat einzelner Familien jeweils als Konvolut und verkauften die Gegenstände weiter an Privatpersonen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Objekten fehlen bei diesem Weg der „Verwertung“ in den meisten Fällen.

Für einzelne Kunst- und Kulturgüter fanden sich private Interessent*innen, die die Gegenstände direkt von der Finanzverwaltung erwarben. Auch in diesen Fällen sind die Objekte meist nur knapp dokumentiert.

  • Vorgedrucktes kleinformatiges Dokument, handschriftlich ausgefüllt, unterschrieben; Vorder- und Rückseite
    Beleg über den Verkauf des Ölgemäldes Nr. 37 aus dem Besitz von Hugo Loewy an Johannes Schertl, SS Obersturmführer, 28. Dezember 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24446, Bl. 30
  • Vorgedrucktes kleinformatiges Dokument, handschriftlich ausgefüllt, unterschrieben; Vorder- und Rückseite
    Beleg über den Verkauf des Ölgemäldes Nr. 37 aus dem Besitz von Hugo Loewy an Johannes Schertl, SS Obersturmführer, 28. Dezember 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24446, Bl. 30v

    Versteigerung

    Auszug aus Vordruck Versteigerungsniederschrift mit maschinenschriftlichen Eintragungen zu den einzelnen Positionen sowie Namen der Meistbietenden
    Auszug aus der Versteigerungsniederschrift von Bernhard Schlüter, 16. August 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 36160, Bl. 25v

    Versteigerungen galten als effektive „Verwertungsmethode“ für Kunst- und Kulturgüter. Hier gab es wiederum Abstufungen in der Hierarchie der „Verwertung“.

    Die Finanzbeamten überließen „wertvollen Hausrat“ als gesamtes Konvolut verschiedenen Versteigerungshäusern in Berlin, beispielsweise Gerhard Harms oder Leo Spik, und erhielten von diesen die Erlöse abzüglich einer Provision. Die Dokumentation der Objekte unterscheidet sich je nach Auktionshaus, ist aber in der Regel wenig detailliert.

    Schau dir einzelne Versteiger*innen an, die im Auftrag der Behörden versteigerten.

    Maschinenschriftliches Dokument mit einer Liste von Objekten
    Abschrift Verfügung Betr. Versteigerung vom Finanzamt Moabit-West, 18. März 1941. Landesarchiv Berlin, A Rep. 093-03, Nr. 54683, Bl. 419

    Handelte es sich aus der Perspektive der Nationalsozialist*innen um gewöhnlichen Hausrat, so versteigerte die Vermögensverwertungsstelle die Bestände im eigenen Versteigerungslokal am Kottbusser Ufer. Auch unter den hier versteigerten Gegenständen befanden sich jedoch immer wieder – knapp beschriebene – Kunst- und Kulturgüter.

    Tabellarischer Vordruck, maschinen- und handschriftlich ausgefüllt
    Auszug aus einer Versteigerungsniederschrift am Kottbusser Ufer zu dem Besitz von Paul Hermann Ludwig Kempner, 31. März 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 19176, Bl. 139v

    Verbleib

    Wenn weder die Obergerichtsvollzieher noch die Sachverständigen geraubte Kunst- und Kulturgüter für eine Herausnahme bestimmten, stufte die NS-Finanzverwaltung sie als gewöhnlichen Hausrat ein. In der Folge gelangten sie in Versteigerungen, wurden gesammelt an Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen verkauft oder sie fanden einzelne interessierte Käufer*innen („Direktverkäufe“).

    Ausschnitt eines Dokuments mit handschriftlicher Notiz – jemand hat geschrieben: „Was soll mit dem Rest geschehen? G[…] lehnt ab; Korge?“
    Handschriftliche Notiz aus der Akte zu Helene Haase, o. D. BLHA, 36A (II) Nr. 13399, Bl. 55

    „Hochwertiges Kulturgut oder wertvoller Kunstschatz“

    Auflistung von Objekten. Rechts in einer Spalte stehen jeweils Preise, bei denen es sich um die Schätzpreise handelt.
    Schätzung von Hans W. Lange, 26. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 694, Bl. 41

    „Hochwertiges Kulturgut oder wertvolle Kunstschätze (insbesondere wertvolle Kunstsammlungen)“, wie es in den Dienstanweisungen hieß, waren zunächst von Versteigerungen ausgenommen. Bei der Entscheidung über den Verbleib von Kunstschätzen und wertvollen Kunstsammlungen musste der Reichsfinanzminister hinzugezogen werden. In der Regel gelangten diese als wertvoll eingestuften Kulturgüter direkt an staatliche Institutionen wie den „Sonderauftrag Linz“ oder Museen.

    „Antike Möbel, echte Teppiche, Bilder anerkannter Meister, wertvolles Porzellan“ überstellte die NS-Finanzverwaltung regelmäßig an das Versteigerungshaus Hans W. Lange. Der Auktionator Hans Lange nahm daher eine Sonderrolle bei der „Verwertung“ von wertvollen Kunstgegenständen im Auftrag der Vermögensverwertungsstelle ein.

    Die Informationen in den Akten der Verwertungsstelle sind besonders ausführlich, wenn die Objekte an Langes Versteigerungshaus oder auch an staatliche Institutionen übergeben wurden. In diesen Fällen liegen in der Regel auch parallele Überlieferungen zu den Kulturgütern vor – neben den Angaben in Dokument der NS-Finanzverwaltung etwa die Informationen in Langes Auktionskatalogen –, die wichtige Informationen für die Provenienzforschung enthalten. So können die Forscherinnen die Titel von Kunstwerken, die Namen der Künstler*innen, Maße und teilweise auch Abbildungen der Werke finden.

    Schwarzweißfotografie: Viele Personen stehen in einer Schlange vor dem Eingang des Auktionshauses Hans W. Lange.
    Vor einer Versteigerung von Hans W. Lange, nach 1937. Privatbesitz. Aus: Gute Geschäfte. Kunsthandel in Berlin 1933–1945, hrsg. vom Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin, Berlin 2011, S. 64

    Bibliotheken

    Bibliotheken mit einem Umfang von mehr als 500 Bänden, die in den Wohnungen Deportierter oder in Umzugsgütern gefunden wurden, mussten ab 1942 dem Sachverständigen Max Niederlechner gemeldet werden. Er taxierte sie gesondert und bestimmte, wie die Bücher zu „verwerten“ waren.

    Ausgewählte Bände wurden direkt an Fachbuchhändler*innen verkauft, über die Reichstauschstelle weiterverteilt oder sie gelangten an die Zentralbibliothek des Reichssicherheitshauptamtes. Als Abnehmer für fremdsprachige Literatur und Sprachbücher war die Dolmetscher-Lehr-Abteilung des Heeres vorgesehen. 

    In seltenen Fällen gab Niederlechner in seinen Gutachten die genauen Titel und Autor*innen der Publikationen an. In der Regel taxierte er die Bücher im Konvolut oder fasste sie in thematische Gruppen zusammen.

    Maschinenschriftliches Dokument mit einer Auflistung von Buchtiteln; Stempel
    Auflistung des Sachverständigen Max Niederlechner, 21. Juli 1942. BLHA , Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 47

    „Jüdisches Kulturgut“

    Von den Sachverständigen als „jüdisches Kulturgut“ identifizierte Objekte, darunter auch Kunstwerke und Bücher, durften nicht auf öffentlichen Versteigerungen „verwertet“ werden. Zum Teil gelangten diese Kulturgüter in andere NS-Behörden wie in die Dienststelle des Reichsleiters Rosenberg oder auch in die Zentralbibliothek des Reichsicherheitshauptamtes, die gezielt „jüdisches Kulturgut“ sammelten. Weniger wertvolle Objekte sollten zerstört werden. Dennoch finden sich in den Dokumenten der öffentlichen Versteigerungen, die die Verwertungsstelle sammelte, vereinzelt Judaika. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Objekte von den NS-Akteuren nicht als solche identifiziert wurden.

    Die Informationen zu „jüdischem Kulturgut“ in den Akten der Vermögensverwertungsstelle beschränken sich auf die aus der Perspektive der NS-Finanzverwaltung nötigsten Informationen.

    Maschinenschriftliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift
    Gutachten von Max Niederlechner zu der Bibliothek von Siegfried Aschner, 7. September 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 1282, Bl. 28

    „Entartete Kunst“

    Vorgedrucktes Formular mit maschinenschriftlichen Eintragungen sowie Stempel; handschriftliche Anmerkungen in roter Farbe
    Gutachten von Georg Hinsche zu „entarteter Kunst“ aus dem Besitz von Hans Siegfried Zedner, 30. August 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 41167, Bl. 34

    „Entartete Kunst“ durfte weder an öffentliche Einrichtungen noch auf den freien Kunstmarkt gelangen. In den Akten der Vermögensverwertungsstelle konnten die Forscherinnen zwei verschiedene Verfahren nachvollziehen, wie die Vermögensverwertungsstelle mit diesen Objekten umging.

    Entweder wurden die Kunstwerke zerstört und lediglich die Rahmen der Gemälde auf Sammelversteigerungen veräußert. Oder die NS-Finanzverwaltung stellte sie anderen staatlichen Stellen oder Einrichtungen der NSDAP wie dem Propagandaministerium oder dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg unentgeltlich zur Verfügung.

    In beiden Fällen beschränkte sich die Beschreibung der Gegenstände auf einzelne Stichpunkte. An einer genauen Dokumentation der „entarteten Kunst“ hatte das NS-Regime kein Interesse.

    Herausnahme

    Kunst- und Kulturgüter, die die Sachverständigen als besonders wertvoll oder als (aus unterschiedlichen Gründen) nicht verkäuflich einordneten, wurden aus dem übrigen Besitz herausgelöst und auf spezielle Weise „verwertet“.

    Dazu zählten neben „Hochwertigem Kulturgut oder wertvollen Kunstschätzen“ und umfangreichen Bibliotheken auch als „entartet“ eingestufte Kunstwerke sowie „jüdisches Kulturgut“. Dienstvorschriften des Reichsfinanzministeriums und des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg regelten den weiteren Umgang mit diesen Kunst- und Kulturgütern.

    Begutachtung

    • Vorgedrucktes Dokument mit maschinenschriftlichen Eintragungen
      Inventar und Bewertung zum Besitz von Siegfried Levi, 4. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 22091, Bl. 96
    • Vorgedrucktes Dokument mit maschinenschriftlichen Eintragungen sowie Unterschrift und Stempel
      Gutachten von Bruno Ritter über einige Kunstwerke aus dem Besitz von Fritz Kurt Lomnitz, 5. Mai 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 17

      Um den Wert der beschlagnahmten Gegenstände zu beziffern, beauftragte die Vermögensverwertungsstelle Gerichtsvollzieher und andere amtlich bestellte Schätzer*innen mit der Begutachtung der Objekte. Diese Expert*innen stellten neben dem Wert auch fest, ob sich potenziell „hochwertige“ Kunst- und Kulturgüter unter den geraubten Gegenständen befanden – oder aber Kunst, die den propagierten Vorstellungen der Nationalsozialist*innen nicht entsprach. Diese als „entartet“ bezeichnete Kunst durfte nicht auf dem freien Markt verkauft werden. Der nächste Schritt bei solchen Objekten war eine Herausnahme aus dem übrigen Besitz sowie eine weitere Begutachtung durch ausgewählte Sachverständige.

      In den Gutachten der Gerichtsvollzieher finden sich oft nur kurze Bezeichnungen der Kunst- und Kulturgüter wie „Gemälde“, „Bilder“ oder „Posten Bücher“. In seltenen Fällen entzifferten sie beispielsweise die auf Gemälden erkennbaren Signaturen der Künstler*innen und vergaben Titel für die Kunstwerke.

      Im Unterschied dazu stehen die Gutachten der fachlichen Sachverständigen. Sie beschrieben ausgewählte Kunst- und Kulturgüter in der Regel detaillierter.

      Schau dir einzelne Gutachter an, die im Auftrag der Behörden die Objekte schätzten.

      Beschlagnahme

      Flüchtete ein Mensch aus Deutschland oder wurde er oder sie deportiert, beschlagnahmte die Gestapo die zurückgelassene Wohnungseinrichtung sowie bei Speditionen lagerndes Umzugs- oder Lagergut. Daraufhin setzte sie die Vermögensverwertungsstelle über die Beschlagnahme in Kenntnis. Diese begann dann unverzüglich mit dem Prozess der „Verwertung“ der Gegenstände.

      Die sogenannte Beschlagnahmemeldung der Gestapo fiel in der Regel kurz aus und listete die sichergestellten Gegenstände nicht einzeln auf.

      • Maschinengeschriebenes Dokument mit vorgedrucktem Briefkopf; handschriftliche Ergänzungen in verschiedenen Farben; Vorder- und Rückseite
        Mitteilung der Geheimen Staatspolizei an das Finanzamt Moabit-West über die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fritz Kurt Lomnitz, 5. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 2
      • Maschinengeschriebenes Dokument mit vorgedrucktem Briefkopf; handschriftliche Ergänzungen in verschiedenen Farben; Vorder- und Rückseite
        Mitteilung der Geheimen Staatspolizei an das Finanzamt Moabit-West über die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fritz Kurt Lomnitz, 5. März 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 2v