Kunst- und Kulturgüter, die weder zu den besonders wertvollen noch zu den als unverkäuflich eingestuften Objekten gehörten, nahmen neben den Versteigerungen auch den Weg der Direktverkäufe als Form der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen.:
Sie gelangten mit anderem Hausrat zu Gebraucht- und Einzelwarenhändler*innen. Diese erwarben von der Vermögensverwertungsstelle den Hausrat einzelner Familien jeweils als Konvolut und verkauften die Gegenstände weiter an Privatpersonen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Objekten fehlen bei diesem Weg der „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. in den meisten Fällen.
Für einzelne Kunst- und Kulturgüter fanden sich private Interessent*innen, die die Gegenstände direkt von der Finanzverwaltung erwarben. Auch in diesen Fällen sind die Objekte meist nur knapp dokumentiert.

