Reichsvereinigung der Juden in Deutschland / Jüdische Gemeinde zu Berlin

Als Jüdinnen*Juden Verfolgte mussten ab 1939 der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland beitreten. Die auf Anordnung des NS-Regimes im selben Jahr gegründete Einrichtung sollte als zentralisierte Interessenvertretung der Jüdinnen*Juden in Deutschland fungieren. Kontrolliert wurde die Vereinigung von der Gestapo, die sie auch dafür instrumentalisierte, vor der Finanzverwaltung auf die Vermögenswerte der Deportierten zuzugreifen.

So wurden beispielsweise in sogenannten Heimeinkaufsverträgen ältere Jüdinnen*Juden dazu gezwungen für die angeblich altersgerechte Unterbringung im Ghetto Theresienstadt den Großteil des ihnen verbliebenen Vermögens der Reichsvereinigung zu überschreiben. Auf die Konten, auf die diese Beträge eingezahlt wurden, konnte die Gestapo direkt zugreifen.

Daneben musste die Jüdische Gemeinde Berlin als Teil der Reichsvereinigung mit der Finanzverwaltung zusammenarbeiten, um Wohnungen von jüdischen Vorbesitzer*innen bzw. Vormieter*innen, die deportiert wurden, neu zu vermieten.

In dieser schwierigen Lage versuchten die jüdischen Organisationen in allen Lebensbereichen trotz widrigster Umstände den Verfolgten zu helfen.

Formularvordruck, mit Bleistift ausgefüllt

Quittung des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau der Reichsvereinigung für geleistete Beiträge, der nach Litzmannstadt deportierten Ella Stein. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 8094, Bl. 36778, Bl. 69

Devisenstelle

Die Devisenstellen wurden bereits in der Weimarer Republik gegründet, um Kapitalflucht ins Ausland zu unterbinden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Devisenstellen zu einem Instrument der Ausplünderung von Jüdinnen*Juden und anderen Verfolgten. Gemeinsam mit den Zollbehörden überwachten sie die Ausfuhr von Umzugsgut und prüften penibel die in Containern und Koffern verpackten Gegenstände anhand der von den Verfolgten erstellten Umzugsgutlisten.

Mittels Sicherungsanordnungen konnten die Devisenstellen den Zugriff auf Konten entziehen und auch über die Freigabe kleiner Geldbeträge bestimmen. Zudem konnten Vermögen, die auf von den Devisenstellen kontrollierten Konten lagen, nur zu horrenden Wechselpreisen in Devisen umgetauscht werden.

In Frakturschrift gedrucktes Formular, maschinenschriftlich ausgefüllt, mit Bleistift unterschrieben; handschriftliche Anmerkungen
Genehmigungsbescheid der Devisenstelle des OFP Berlin zur Verfügung über das Auswanderersperrguthaben von Paul Jakob Eisner, 14. August 1939. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 8094, Bl. 43

Wohnsitzfinanzämter

Die Wohnsitzfinanzämter waren ein wichtiges Instrument, mit dem Berliner Jüdinnen*Juden überwacht und mit steuerrechtlichen Mitteln ausgeplündert wurden. Aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 wurden die Ämter genau über die finanziellen Verhältnisse der Verfolgten unterrichtet. Sie waren auch für die Einziehung von Zwangsabgaben wie der Reichsfluchtsteuer und der Judenvermögensabgabe zuständig.

Viele Jüdinnen*Juden mussten Teile ihres Besitzes bereits vor der Deportation oder Auswanderung verkaufen, um diese Abgaben leisten zu können. Bis 1939 stellten die Finanzämter auch die „steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ aus, die für die Genehmigung der Auswanderung vorgelegt werden mussten.

Das Finanzamt Moabit-West und die Vermögensverwertungsstelle griffen immer wieder auf die in den Finanzämtern gesammelten Informationen zum Besitz der Verfolgten zurück, um Vermögenswerte aufzuspüren.

Maschinenschriftliches Dokument: in Frakturschrift gedruckter Briefkopf, adressiert an die Vermögensverwertungsstelle; rechts blauer Posteingangsstempel
Schreiben des Finanzamt Charlottenburg-West an die Vermögensverwertungsstelle betreffend die Pfändung von Hypotheken zur Deckung der Reichsfluchtsteuer, der nach Minsk deportierten Hedwig Broh, 29. März 1943, BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 5412, Bl. 44

Zentralstelle für jüdische Auswanderung Berlin

Zwischen 1939 und 1941 existierte in Berlin eine Zentralstelle für jüdische Auswanderung. Ihren Dienstsitz hatte sie in der Kurfürstenstraße 116. Hier arbeiteten Gestapobeamte und Beamte der Reichsfinanzverwaltung unter der Leitung Adolf Eichmanns Hand in Hand an der Ausplünderung von Jüdinnen*Juden, die aus Deutschland ausreisen wollten.

Vor der Auswanderung wurden hier ausstehende Steuerschulden eingetrieben und die „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ ausgestellt. – Erst mit so einer Bescheinigung, dass keine Schulden gegenüber dem Staat bestanden, konnten Menschen das Land verlassen. Mit dem Auswanderungsverbot im Oktober 1941 stellte die Zentralstelle ihre Tätigkeit ein.

Handschriftliches Dokument mit Stempeln, handschriftlichen Ergänzungen sowie einer Streichung
Schreiben der Zentralstelle für jüdische Auswanderung an das Finanzamt Moabit-West bezüglich der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Hans Lange, 28. Juni 1939. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 21202 Bl. 8

Reichsminister des Auswärtigen

Das Ausbürgerungsgesetz vom 26. Juli 1933 bestimmte, dass eine Entscheidung zur Ausbürgerung von Personen im Einvernehmen zwischen dem Reichsminister des Innern und dem Reichsminister des Auswärtigen gefällt werden musste.

Reichsminister des Innern

Der Reichsminister des Innern traf in Abstimmung mit dem Reichsminister des Auswärtigen die Entscheidung über die Ausbürgerung gemäß dem Ausbürgerungsgesetz vom 26. Juli 1933. Der Reichsminister des Innern veranlasste im Zuge dessen meist die Beschlagnahme des Vermögens und ermöglichte durch eine „Verfallserklärung“, dass die Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse eingezogen wurden. Die Kriterien zur Ausbürgerung wurden immer weiter gefasst und antisemitisch hergeleitet.

Erfahre hier mehr zu den Gesetzen.

In Frakturschrift vorgedrucktes Formular, maschinenschriftlich ausgefüllt
Bekanntmachung der Ausbürgerung durch den Reichsminister des Innern für Max und Elsbeth Brandenstein, 11. August 1941. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 4671, Bl. 161

Geheime Staatspolizei / Staatspolizeileitstelle Berlin

Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) war ein wichtiger Partner der Reichsfinanzverwaltung beim Vermögensraub. Bis Ende 1941 leitete sie die Ausbürgerungsverfahren beim Reichsinnenminister ein und stellte im Zuge dessen erste Vermögenswerte sicher. Diese übergab sie dann der Finanzverwaltung zur „Verwertung“. Auch im Zusammenhang mit den Deportationen war die Finanzverwaltung auf die Gestapo angewiesen. Sie erstellte die Deportationslisten, überstellte die gesammelten Vermögenserklärungen der Deportierten und versiegelte deren Wohnungen.

Maschinenschriftliches Dokument: in Frakturschrift gedruckter Briefkopf, adressiert an das Finanzamt Moabit-West; rechts blauer Posteingangsstempel
Schreiben der Staatspolizeileitstelle Berlin auf an das Finanzamt Moabit-West aus der Akte von Paul Jakob Eisner, 29. November 1940. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 8094, Bl. 103

Ausbürgerungsabteilung Finanzamt Moabit-West / Vermögensverwertungsstelle des OFP Berlin-Brandenburg

Ab August 1933 war eine eigene Dienststelle im Finanzamt Moabit-West reichsweit für die Einziehung des Vermögens von Ausgebürgerten zuständig. Unter der Leitung von Oberregierungsrat Willy Böttcher entwickelte sich die Dienststelle zu einem effektiven Werkzeug zur Beraubung jener Menschen, die vor der NS-Verfolgung aus Deutschland flüchteten. Die Dienststelle trug zuerst die Bezeichnung „Ausbürgerungsabteilung“ und wurde später in „Dienststelle für die Einziehung verfallener Vermögenswerte Ausgebürgerter“ umbenannt.

Diese Dienststelle sollte sich aller Vermögenswerte – also Bargeld, Bankkonten und Aktien ebenso wie Gegenstände – bemächtigen, die nicht bereits für die Deckung der Reichsfluchtsteuer oder der Judenvermögensabgabe herangezogen wurden. Rechtlich wurde der Vermögensraub bis dahin vor allem durch das Ausbürgerungsgesetz vom 26. Juli 1933 geregelt.

Erfahre hier mehr zu den Gesetzen

Im Zuge der Deportationen aus dem deutschen Reichsgebiet vereinfachte der NS-Staat mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 diesen Raub: Mit der Verordnung entzog der Staat pauschal allen im Ausland befindlichen deutschen Jüdinnen*Juden die Staatsangehörigkeit und ihr Vermögen.

1942 wurde die Ausbürgerungsabteilung des Finanzamtes Moabit-West in die neu gegründete Vermögensverwertungsstelle des OFP Berlin-Brandenburg überführt.

Diese war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr reichsweit, sondern nur noch für den Entzug von Vermögen der Geflüchteten und Deportierten aus Berlin und Brandenburg zuständig.

1944 waren bei der Vermögensverwertungsstelle mehr als 200 Personen damit beschäftigt, das letzte Hab und Gut der Deportierten der Staatskasse zuzuführen. Bis zur Kapitulation Deutschlands beteiligten sie sich geflissentlich an der Ausplünderung der Verfolgten. Sie verkauften Grundstücke, besichtigten Wohnungen und ließen sie räumen, beauftragten Versteigerungen oder versteigerten gleich selbst.

Schwarzweißfotografie eines repräsentativen Gebäudes im Stil des preußischen Historismus
Finanzamt Moabit-West in der Luisenstraße 33/34 (bis 1941), unter dem NS-Regime auch Amtssitz der Ausbürgerungsabteilung, um 1896. Architektenverein zu Berlin: Berlin und seine Bauten. Der Hochbau, Teil 2: Öffentliche Bauten, Berlin 1896, S. 76
  • Maschinenschriftliches Dokument mit zwei Listen von Namen; Durch- und Anstreichungen in roter Farbe
    Erste und zweite Seite eines Umlaufs – also einer Akte zur Weitergabe innerhalb der Behörde – der Vermögensverwertungsstelle; aufgeführt als Adressat*innen sind Sachbearbeiter, Mitarbeiter, Registratoren, Hilfsarbeiter und Schreibkräfte, 1944. Landesarchiv Berlin A Rep. 093-03, Nr. 54682, Bl. 499
  • zweite Seite eines Umlaufs – also einer Akte zur Weitergabe innerhalb der Behörde – der Vermögensverwertungsstelle; aufgeführt als Adressat*innen sind Sachbearbeiter, Mitarbeiter, Registratoren, Hilfsarbeiter und Schreibkräfte, 1944. Landesarchiv Berlin A Rep. 093-03, Nr. 54682, Bl. 499

    Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg

    Die Oberfinanzpräsidenten (OFP) bildeten die mittlere Ebene der Reichsfinanzverwaltung. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten waren weitgehend identisch mit denen der Landesfinanzämter, die 1937 in Oberfinanzpräsidenten umbenannt worden waren. Sie waren direkt dem Reichsfinanzministerium unterstellt und kontrollierten und koordinierten die Arbeit der Finanzämter und Dienststellen in ihrem Oberfinanzbezirk.

    Der OFP Berlin beaufsichtigte und kontrollierte auch die Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West sowie die Vermögensverwertungsstelle – zwei Ämter, die ausschließlich für den Raub von Vermögenswerten von Verfolgten zuständig waren.

    Der Zuständigkeitsbereich des OFP Berlin erstreckte sich bis 1942 auf ganz Groß-Berlin. 1942 wurden die beiden Oberfinanzbezirke Berlin und Brandenburg zum Oberfinanzbezirk Berlin-Brandenburg zusammengefasst und der Wirkungsbereich des OFP Berlin damit auf Brandenburg ausgedehnt.

    Reichsfinanzministerium

    Mit der „Machtübertragung“ an die Nationalsozialist*innen begann die Reichsfinanzverwaltung unter dem Finanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk ihre Arbeit an der „nationalsozialistischen Weltanschauung“ auszurichten. Das beinhaltete insbesondere auch die antisemitische Auslegung von Steuervorschriften, die ideologische Schulung der Beschäftigten und die Beteiligung der Behörden bei der Ausplünderung von Jüdinnen*Juden, Sint*izze und Rom*nja sowie politischen Gegner*innen.

    Maschinenschriftliches Dokument mit Stempel; Anstreichungen in roter Farbe oben auf dem Blatt

    Verfügung des Finanzbeamten Streibel zur Einhaltung antisemitischer Vorschriften in der Registratur der Vermögensverwertungsstelle, 16. Mai 1944. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 25912, Bl. 4