Ob durch Direktverkäufe oder auf Versteigerungen: Kunst- und Antiquitätenhändler*innen gelangten auf unterschiedlichen Wegen an die geraubten Objekte.
Durch die Fülle der Gegenstände profitierten sie von oftmals geringen Preisen, zu denen sie die Objekte erwerben und dann gewinnbringend weiterverkaufen konnten.
Eine Seite des Versteigerungsprotokolls zum Besitz von Oskar Skaller, 16. Januar 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 36160, Bl. 24v

