Kunst- und Antiquitätenhandel

Ob durch Direktverkäufe oder auf Versteigerungen: Kunst- und Antiquitätenhändler*innen gelangten auf unterschiedlichen Wegen an die geraubten Objekte.

Durch die Fülle der Gegenstände profitierten sie von oftmals geringen Preisen, zu denen sie die Objekte erwerben und dann gewinnbringend weiterverkaufen konnten.

Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neunzehn Positionen an Objekten mit Erwerber*innen

Eine Seite des Versteigerungsprotokolls zum Besitz von Oskar Skaller, 16. Januar 1942. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 36160, Bl. 24v

Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste mit Stempel; handschriftliche Anmerkungen
Der Antiquitätenhändler Rudolf Sobczyk erwarb 1944 zwei Ölgemälde aus dem Besitz von Robert Weinberg. Ebenso wie „Bombengeschädigte“ und Wehrmachtsangehörige konnte er direkt von der Vermögensverwertungsstelle kaufen; 6. Juni 1944. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 39326, Bl. 117v
  • Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neun Positionen an Hausrat. Handschriftlich sind die Erwerber*innen und Erlöse notiert; Vorder- und Rückseite
    Der Antiquitätenhändler Otto Möhrke erwarb drei Ölgemälde aus dem geraubten Besitz der Brüder Georg und Martin Tietz, 17. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 39326, Bl. 108
  • Maschinenschriftliches Dokument: tabellarisch strukturierte Liste von neun Positionen an Hausrat. Handschriftlich sind die Erwerber*innen und Erlöse notiert; Vorder- und Rückseite
    Der Antiquitätenhändler Otto Möhrke erwarb drei Ölgemälde aus dem geraubten Besitz der Brüder Georg und Martin Tietz, 17. Februar 1943. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 38058, 108v

    Berliner Gebrauchtwarenhandel

    Der Berliner Gebrauchtwarenhandel war der größte gewerbliche Nutznießer bei der Enteignung der Deportierten durch die Vermögensverwertungsstelle beim OFP Berlin-Brandenburg. Bestimmten Einzelhändler*innen wurde in Verträgen mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ein exklusiver Zugang zu den Wohnungseinrichtungen der Deportierten gewährt. Während „hochwertiges“ Kunst- und Kulturgut von ausgewählten Auktionator*innen verkauft wurde, fanden „minderwertige Erzeugnisse“ über die Ladengeschäfte der Trödler*innen ihren Weg in die Berliner Haushalte.

    Maschinenschriftliches Dokument mit Adressliste; handschriftliche Durchstreichungen
    Erste Seite der Liste der Berliner Einzelhändler*innen, die von der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel Gebrauchtwarenhandel zum Handel mit geraubten Wohnungseinrichtungen vorgeschlagen wurden, 1942. Landesarchiv Berlin, A Pr. Br. Rep. 030, Nr. 21830, Bl. 46v

    Einzelhandel

    Ein Großteil der beschlagnahmten Wohnungseinrichtungen der aus Berlin deportierten Jüdinnen*Juden wurde bis Dezember 1942 zum Weiterverkauf an den Berliner Gebrauchtwarenhandel übergeben.

    Verträge mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel regelten die Formalitäten. Die Händler*innen konnten die Einrichtungsgegenstände zu festen Preisen übernehmen und weiterverkaufen. Möbel, Hausrat und Textilien fanden so indirekt den Weg in die Haushalte der nichtjüdischen Berliner*innen. Die Verteilung der geraubten Bestände an die Berliner Bevölkerung wurde ab Ende 1942 vom Hauptwirtschaftsamt der Stadt Berlin übernommen.

    Ausschnitt eines Dokuments: gedruckter Briefkopf
    Anschrift der Reichsgeschäftsstelle der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel – Zweckgemeinschaft Gebrauchtwarenhandel auf einem Vordruck der Vermögensverwertungsstelle. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 26893, Bl. 56v