1933

1. April 1933. Die NSDAP organisiert einen reichsweiten Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber*innen. Parteimitglieder postieren sich vor den Geschäften und belästigen oder attackieren Besitzer*innen und Kundschaft.
Ein Ladengeschäft in Berlin am Tag des Boykotts © Yad Vashem Photo Archive, 5703/3

Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Die Nationalsozialist*innen beginnen sofort mit dem autoritären Umbau des Staates. Politische Gegner*innen und Jüdinnen*Juden werden festgenommen und angegriffen.

Ausschnitt aus dem Titelblatt einer Zeitung mit Zeitungslogo und fett gedruckter Schlagzeile
Die NSDAP-Parteizeitung „Der Angriff“ verkündet die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und hochrangiger Nationalsozialisten zu Ministern. Wikimedia, Mabit1, CC0 Share Alike 4.0 „Der Angriff“ vom 30. Januar 1933.
Schwarzweißfotografie eines geschlossenen Ladengeschäftes. Die Rollläden sind mit antisemitischen Parolen beschmiert.
Ein Ladengeschäft in Berlin am Tag des Boykotts © Yad Vashem Photo Archive, 5703/3

Die NSDAP organisiert einen reichsweiten Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber*innen. Parteimitglieder postieren sich vor den Geschäften und belästigen oder attackieren Besitzer*innen und Kundschaft.

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums werden Jüdinnen*Juden aus dem Staatsdienst entfernt.

Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens erlaubt es dem NS-Staat, auf das Eigentum kommunistischer Organisationen und ihrer Mitglieder zuzugreifen.

Das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens und das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit werden am selben Tag verabschiedet.
Erfahre hier mehr über die Gesetze

Das Finanzamt Moabit-West wird reichsweit für die „Verwertung“ von Vermögenswerten zuständig, die aufgrund der Ausbürgerung ihrer Besitzer*innen dem Staat verfallen.

Die erste Ausbürgerungsliste wird im Reichsanzeiger veröffentlicht. Unter den ausgebürgerten Personen sind vor allem Schriftsteller*innen und politische Funktionär*innen. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt.

Ausschnitt einer gedruckten Zeitungsseite

Erste Ausbürgerungsliste im Reichsanzeiger, 25. August 1933. Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 1933, Nr. 198, S. 1

Die Reichskulturkammer wird gegründet. Sie ist die Dachinstitution für alle im Kulturbereich Beschäftigten und gliedert sich in sieben Einzelkammern (z.B. Reichskammer der bildenden Künste). Eine Mitgliedschaft in einer der Einzelkammern ist verpflichtend. Jüdische Künstler*innen, Kunsthändler*innen und Sachverständige werden nach und nach von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Ein Ausschluss aus der Reichskulturkammer kommt einem Berufsverbot gleich.