19. Juli 1957
Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger regelt die Rückgabe von Vermögenswerten, die NS-Verfolgten entzogen wurden.
NS-Kunstraub in den Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin
Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger regelt die Rückgabe von Vermögenswerten, die NS-Verfolgten entzogen wurden.