1953

18. September 1953

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erlassen. Gemäß diesem Gesetz kann auch der „Schaden an Vermögen“ geltend gemacht werden. Schreiben der Wiedergutmachungsämter von Berlin in der Akte der Vermögensverwertungsstelle, 13. April 1972. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 24496, Bl. 81

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erlassen. Gemäß diesem Gesetz kann auch der „Schaden an Vermögen“ geltend gemacht werden.