1949

26. Juli 1949

Die Alliierte Kommandantur erlässt den Befehl, dass alle feststellbaren Vermögensgegenstände an die Verfolgten des Nationalsozialismus rückerstattet werden sollen. Auszug aus dem Verordnungsblatt für Groß-Berlin, 3. August 1949, mit der Verordnung der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (49) vom 26. Juli 1949

Die Alliierte Kommandantur erlässt den Befehl, dass alle feststellbaren Vermögensgegenstände an die Verfolgten des Nationalsozialismus rückerstattet werden sollen.