1941

8. Juli 1941
Durch einen Erlass des Reichsfinanzministeriums kann Umzugsgut jüdischer Geflüchteter auch ohne abgeschlossene Ausbürgerung versteigert werden. Liftvans im Bremer Freihafen. In solchen Kisten wurde das Umzugsgut von aus Deutschland Geflüchteten verpackt. StAB 10. B-FN-9-71 12

Die deutsche Wehrmacht überfällt die Sowjetunion. Der Feldzug richtet sich auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung. Direkt an die Kampfhandlungen anschließend ermorden „Einsatzgruppen“ der deutschen Polizei, unterstützt von der Wehrmacht, mehr als eine halbe Million Jüdinnen*Juden, zudem Sinti*zze und Rom*nja, Kriegsgefangene und kommunistische Parteifunktionäre.

Schwarzweißfotografie einer Hafensituation. Im Vordergrund stehen Holzkisten mit Speditionsnamen in großer Schrift, im Hintergrund Lastkräne.
Liftvans im Bremer Freihafen. In solchen Kisten wurde das Umzugsgut von aus Deutschland Geflüchteten verpackt. StAB 10. B-FN-9-71 12

Durch einen Erlass des Reichsfinanzministeriums kann Umzugsgut jüdischer Geflüchteter auch ohne abgeschlossene Ausbürgerung versteigert werden.

Jüdinnen*Juden im Deutschen Reich ab sechs Jahren müssen in der Öffentlichkeit den „Judenstern“ tragen.

Die Massendeportationen der Jüdinnen*Juden aus Deutschland beginnen. Der erste Deportationszug aus Berlin verlässt am 18. Oktober die Stadt. Kurz darauf wird allen Jüdinnen*Juden in Deutschland die Auswanderung verboten.

Die zurückgelassenen Wohnungseinrichtungen der mit dem ersten Deportationstransport Verschleppten werden durch Gerichtsvollzieher in den Wohnungen öffentlich versteigert. In den folgenden Monaten übernehmen Einzelhändler*innen den Verkauf der Gegenstände.

Das Reichsfinanzministerium überträgt den lokalen Oberfinanzpräsidenten per Erlass die Organisation und Durchführung der Ausplünderung der zurückgelassenen Vermögenswerte deportierter Jüdinnen*Juden.
Erfahre hier mehr über die Rolle der Oberfinanzpräsidenten

Mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz wird allen im Ausland befindlichen Jüdinnen*Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Ihr Vermögen wird sofort Eigentum des Reiches. Dies gilt sowohl für die Geflüchteten als auch für die Deportierten.
Erfahre hier mehr über die Gesetze

In Antiquaschrift bedrucktes Blatt: Rundschreiben

Rundschreiben der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zum Runderlass „Verfügungsbeschränkung über das bewegliche Vermögen von Juden“ vom 27. November 1941. Landesarchiv Berlin, A Rep. 093-03 Nr. 54682, Bl. 268

Jüdinnen*Juden wird verboten, ihr bewegliches Vermögen ohne Genehmigung zu verschenken oder zu verkaufen.