1938

Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden verpflichtet die als Jüdinnen*Juden Verfolgten, eine detaillierte Aufstellung ihres Vermögens an die Wohnsitzfinanzämter abzuliefern.
Erste Seite des Formulars „Verzeichnis über das Vermögen von Juden“ der aus Berlin geflohenen Nina Kugel, 29. Juli 1938. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 20713, Bl. 21

Vordruck, maschinenschriftlich ausgefüllt; handschriftliche Durchstreichungen mit Tinte; oben Posteingangsstempel und Aktenzeichen in roter Farbe

Erste Seite des Formulars „Verzeichnis über das Vermögen von Juden“ der aus Berlin geflohenen Nina Kugel, 29. Juli 1938. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 20713, Bl. 21

Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden verpflichtet die als Jüdinnen*Juden Verfolgten, eine detaillierte Aufstellung ihres Vermögens an die Wohnsitzfinanzämter abzuliefern.

Adolf Hitler sichert sich mit einem „Führervorbehalt“ einen bevorzugten Zugriff auf beschlagnahmte Kunstsammlungen in Österreich und schafft damit die Grundlage für die Sammlung des geplanten „Führermuseums“.

Deutsche Jüdinnen*Juden, die keinen „anerkannten jüdischen“ Vornamen haben, müssen ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich die Zwangsnamen Israel oder Sara führen. Jüdinnen*Juden sollen so schneller identifiziert werden können.

Die Nationalsozialist*innen initiieren reichsweit antijüdische Pogrome. Antisemit*innen zerstören und plündern Geschäfte, Wohnungen und Synagogen. Mehrere hundert Jüdinnen*Juden werden ermordet und über 10.000 verhaftet.

Schwarzweißfotografie eines zerstörten Schaufensters. Passant*innen betrachten die zerstörte Auslage. Eine Frau räumt vor dem Geschäft die Scherben weg.
Zerstörtes jüdisches Geschäft in der Potsdamer Straße nach den Ausschreitungen während der Novemberpogrome. © Yad Vashem Photo Archive, 4613/622
Vordruck in Frakturschrift mit maschinenschriftlichem Text sowie Stempel; handschriftliche Ergänzungen; oben Poststempel des Finanzamtes Moabit-West
Formular „Bescheid über die Judenvermögensabgabe“ des aus Deutschland geflüchteten Simon Adam. Ausgestellt vom Finanzamt Moabit-West, 17. April 1939. BLHA, Rep. 36A (II) Nr. 292, Bl. 48

Jüdinnen*Juden werden gezwungen durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben im Zuge der Novemberpogrome ihre Gewerbebetriebe meist unter Wert zu verkaufen. Zudem werden sie verpflichtet, mit der „Judenvermögensabgabe“ die vom antisemitischen Mob verursachten Schäden der Pogrome zu bezahlen.