15. September 1935
Die „Nürnberger GesetzeIn ihnen wurde definiert, wer als Jude im Sinne der nationalsozialistischen Gesetzgebung galt. Sie bildeten die Grundlage für die systematische Verfolgung und Ausgrenzung von Jüdinnen*Juden bis 1945.“ treten in Kraft. Die Verordnungen legen fest, wer im Sinne der Gesetzgebung als jüdisch gilt. Deutsche Jüdinnen*Juden haben von nun an einen staatsbürgerlichen Sonderstatus.