Story
„Besitzen Sie Gemälde …?“
Vor einer Versteigerung von Hans W. Lange, nach 1937. Privatbesitz. Aus: Gute Geschäfte. Kunsthandel in Berlin 1933–1945, hrsg. vom Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin, Berlin 2011, S. 64
Mit dem nationalsozialistischen Regime zwischen 1933 und 1945 ging der größte Raubzug in der deutschen Geschichte einher. Bereits seit der Machtübertragung 1933 griff der NS-Staat auf das Vermögen all jener zu, die den neuen Machthabenden als „Volks- und Staatsfeinde“ galten. Die Reichsfinanzverwaltung war ein zentrales und williges Instrument bei der Ausplünderung der Verfolgten. Sie ermöglichte den Raub jeglichen Besitzes, vom Bankkonto bis zur Wohnungseinrichtung. Unter den geraubten Gegenständen war praktisch alles: sämtliche privaten Gegenstände, Tischtücher, Möbel und – so noch vorhanden – auch Kunstwerke.
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Es gehörte zum Zynismus der nationalsozialistischen Bürokratie, dass die Berliner Jüdinnen*Juden vor ihrer DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. ab März 1942 scheinbar höflich dazu aufgefordert wurden, in einem Formular der Vermögensverwertungsstelle beim OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg (OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen.) anzugeben, welche Kunst- und Kulturgüter noch in ihrem Besitz waren. Nach Jahren der systematischen Entrechtung, Verfolgung und wirtschaftlichen Ausplünderung war den meisten von ihnen zum Zeitpunkt ihrer DeportationZwangsweise Verschleppung von Menschen durch staatliche Behörden aus ihrem Wohn- oder Herkunftsort auf ein anderes Staatsgebiet oder in entlegene Regionen. in die VernichtungslagerAuschwitz ist der Name des größten und bekanntesten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers. und Ghettos kaum etwas geblieben.
Welche Rolle spielte die Finanzverwaltung beim Raub von Kunst und Kulturgütern? Wie helfen die Akten der Vermögensverwertungsstelle heute dabei, die Verfolgungs- und Objektgeschichten zu rekonstruieren? Und welche Bedeutung haben diese Unterlagen bei der Rückgabe von Kunstwerken an NS-Verfolgte und deren Nachkommen?
Ca. 42.000 Akten
Heute befinden sich noch ca. 42.000 Akten der Vermögensverwertungsstelle des OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Sie wurden inzwischen digitalisiert und können größtenteils online eingesehen werden.
150.000 Karteikarten
Der OFPBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg sollte für das gesamte Reichsgebiet über alle entzogenen Vermögenswerte Buch führen. Heute sind noch ca. 150.000 Karteikarten erhalten, die auf geraubtes Vermögen in ganz Deutschland verweisen.
70.000 Namen
Ca. 70.000 Namen von Menschen, die in Berlin verfolgt wurden und deren Besitz die Vermögensverwertungsstelle plünderte, konnten ermittelt werden. Nutzer*innen finden Informationen zu den Personen und dem Raub ihres Eigentums über die Onlinerecherche des Brandenburgischen Landeshauptarchivs
4.000.000.000 Euro
Der Wert des Eigentums, das die Reichsfinanzverwaltung ab November 1941 allein in Berlin den Deportierten und Geflüchteten raubte, entspräche heute einer Kaufkraft von 4 Milliarden Euro.
Provenienzforschung auf der Suche nach Kunst
Seit 2021 wertet die ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege. am Brandenburgischen Landeshauptarchiv systematisch die Akten der Vermögensverwertungsstelle aus. Ziel ist es, Hinweise zu aktuellen Standorten von Kunstobjekten zu finden, die von den Nationalsozialist*innen geraubt wurden. Die Recherchen sollen die besitzenden Institutionen – zumeist Museen und Bibliotheken, aber auch andere öffentliche Einrichtungen – unterstützen, mit den Nachkommen der Verfolgten und Enteigneten „faire und gerechte Lösungen“ im Sinne der Washingtoner PrinzipienDie Washingtoner Prinzipien von 1998 sind internationale Leitlinien für die Aufarbeitung von NS-Raubkunst. zu finden.
Diese Ausstellung wirft ein Schlaglicht auf die Forschung und ihre Ergebnisse. Sie konzentriert sich dabei nicht nur auf die Suche nach Kunstwerken, sondern rückt auch die vergessenen Geschichten der Menschen in den Vordergrund, denen sie entzogen wurden. Dabei soll zugleich die Arbeitsweise der ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege. nachvollziehbar werden. Beispielsweise wird deutlich, dass es vor allem Lücken in den ProvenienzenIm Kontext der Kunstwissenschaft: Herkunft von Kunst- und Kulturgütern. sind – also Unklarheiten in der Geschichte eines Objekts –, mit denen sich die Forscherinnen im OFP-Projekt beschäftigen.

Die jüdische Bevölkerung im Fokus
Die größte Gruppe, die im Fokus der staatlichen Ausplünderung stand, waren die in Deutschland lebenden Jüdinnen*Juden. Durch immer radikalere antijüdische Gesetze, Berufsverbote sowie die Etablierung von Zwangsabgaben wurden sie ab 1933 systematisch ausgegrenzt und ihrer Lebensgrundlage beraubt.
Bis 1941 sollten sie dadurch zur Auswanderung gedrängt werden – nicht aber, ohne zuvor den Großteil ihres Vermögens an den deutschen Staat abzuführen. Mit den einsetzenden Massendeportationen in die VernichtungslagerAuschwitz ist der Name des größten und bekanntesten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers. verlagerte sich ab Oktober 1941 der Schwerpunkt der Raubaktion auf die zurückgelassenen Habseligkeiten der Deportierten.

Bundesarchiv, Bild 183-E03468 / Fotograf: o.A.
Ca. 525.000
Mehr als eine halbe Million Menschen allein in Deutschland wurden im Nationalsozialismus als Jüdinnen*Juden verfolgt. Die Nürnberger GesetzeIn ihnen wurde definiert, wer als Jude im Sinne der nationalsozialistischen Gesetzgebung galt. Sie bildeten die Grundlage für die systematische Verfolgung und Ausgrenzung von Jüdinnen*Juden bis 1945. legten 1935 die Kriterien dafür fest, wer im Sinne der NS-Ideologie als Jüdin*Jude galt.
Ca. 335.000 Verfolgte konnten fliehen
Zwei Drittel der in Deutschland als Jüdinnen*Juden Verfolgten verließen bis zum Kriegsausbruch 1939 das Land. Ihnen wurde vom NS-Staat vor der Flucht systematisch die Lebensgrundlage entzogen. In Berlin lebten 1939 ca. 84.000 als Jüdinnen*Juden Verfolgte.
Ab 1941 Massendeportationen
Aus dem gesamten Reichsgebiet wurden Menschen in die Ghettos und VernichtungslagerAuschwitz ist der Name des größten und bekanntesten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers. deportiert, unter ihnen mehr als 50.000 der 66.000 Jüdinnen*Juden, die zu diesem Zeitpunkt noch in Berlin lebten. Nur jede*r Zehnte überlebte das nationalsozialistische Vernichtungkampagne.

Kunst- und Kulturgüter als Beute
Unter den Besitztümern der beraubten Menschen befanden sich Einrichtungsgegenstände und Hausrat wie Möbel, Geschirr, Kleidung und Teppiche, teilweise aber auch Kunstobjekte.
Hochwertige Kunstwerke konnten sich nur Personen mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten leisten, sodass sich die Arbeit im OFP-Projekt meist auf den Besitz wohlhabender Menschen konzentriert.
Die ProvenienzforschungDie Provenienzforschung (von lat. provenire: hervorkommen) untersucht die Herkunft von Objekten, deren Besitzwechsel und Wege. folgt den Spuren, die die Finanzbeamten, Gutachter*innen, Auktionator*innen und Käufer*innen in den Unterlagen der Vermögensverwertungsstelle hinterließen.
Informationen zu Kunstobjekten
Um ein Kunstwerk heute auffinden und es den Nachkommen der Beraubten zurückgeben zu können, muss es eindeutig identifiziert werden. Die meisten Informationen liegen dann vor, wenn die damals beauftragten Gutachter*innen das Werk als wertvoll einschätzten. Durch Angaben wie Titel, Künstler*in, Entstehungsjahr oder Maße ist es möglich, die WerkidentitätDie Werkidentität ist die eindeutige Zuschreibung eines Kunstobjektes, die aufgrund einzigartiger Merkmale vorgenommen werden kann. eines Kunstobjektes zu ermitteln.
Wert- und Preisangaben
In den Akten finden sich sowohl Schätzwerte der Objekte als auch die tatsächlichen Verkaufspreise. Je nach Wert gelangten die Objekte entweder in Museen oder wurden von Auktionshäusern sowie der Berliner Finanzverwaltung selbst in Auktionen versteigert. Unabhängig davon, welchen Weg ihre Kunstwerke und anderen Güter nahmen, erhielten die ursprünglichen Besitzer*innen keinen Reichspfennig des generierten Erlöses.
Namen von Käufer*innen
In Versteigerungsprotokollen und Dokumenten von VerkaufsverhandlungenFür den direkten Verkauf von geraubten Gegenständen existierte der Vordruck „Verhandlung“. finden sich die Namen zahlreicher Käufer*innen von Kunst- und Kulturgütern. Sie reichen von Direktoren Berliner Museen über Wehrmachtsoffiziere bis hin zu Privatpersonen. In manchen Fällen lassen sich die Personen eindeutig identifizieren, oft endet die Recherche auch bei einem Nachnamen wie Müller.
Raub mit System
Der gigantische Raubzug war ein geordneter Prozess, in dem die Finanzbehörden eng mit Polizei, Parteistellen, Privatwirtschaft und verschiedenen Reichsministerien zusammenarbeiteten. Ein gut koordiniertes System der lückenlosen Überwachung der deutschen Jüdinnen*Juden durch die Polizei und Steuerverwaltung bildete die Grundlage dafür, gezielt auch auf ihren Besitz zugreifen zu können. Gestützt auf eine Vielzahl von eigens zu diesem Zweck erlassenen Verordnungen und Gesetzen bediente sich der NS-Staat am geraubten Vermögen oder gab es an die deutsche Bevölkerung weiter.
Die Ausplünderung von Menschen wurde als „Verwertung“„Verwertung“ bezeichnet alle Maßnahmen, die von der Reichsfinanzverwaltung ergriffen wurden, um geraubtes Vermögen der Staatskasse zuzuführen. bezeichnet und die Behörden richteten spezielle Dienststellen ein, die mit der Umsetzung dieses Vorhabens betraut waren.
Eine besondere Rolle kam dabei bis 1942 dem Finanzamt Moabit-West in Berlin und später der Vermögensverwertungsstelle beim OberfinanzpräsidentenBis 1937 „Landesfinanzämter“. OFP waren die höchsten regional zuständigen Behörden der Reichsfinanzverwaltung. Ab Ende 1941 waren sie damit beauftragt, den Vermögensraub an den deportierten Jüdinnen*Juden zu planen und durchzuführen. Berlin-Brandenburg zu.
Mit der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit dokumentierten die Finanzbeamten den Entzug von Bankkonten, Hausrat, Kunstwerken bis zum buchstäblich letzten Hemd der Deportierten. Die heute noch vorhandenen Akten und Karteien ermöglichen die Rekonstruktion der umfassenden Enteignung der Berliner Jüdinnen*Juden wie auch von Sinti*zze und Rom*njaSinti*zze und Rom*nja wurden im Nationalsozialismus als „Zigeuner“ rassistisch verfolgt., von Zwangsarbeiter*innen und politisch Verfolgten in der Zeit des Nationalsozialismus.
